10.6.1999

Pressemitteilung: AStA zahlt Lohnsteuer ohne Ermächtigung

Auf der jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments berichtete der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), insgesamt 67.000,- DM an das Finanzamt Siegen gezahlt zu haben. Hierbei handelt es sich um Lohnsteuernachforderungen des Fiskus. Die Siegener Finanzbehörde hält die Aufwandsentschädigung, die die AStA-ReferentInnen für ihre Arbeit erhalten (dabei handelt es sich bei einer vollen Stelle um 800,- DM monatlich), für steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Ausgerechnet der Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS), der in diesem Jahr den AStA-Finanzreferenten stellt, monierte vor zwei Jahren, der damalige DLL-AStA wolle Steuerzahlungen zu Unrecht leisten. Sven Hinrichsen, seinerzeit RCDS-Vorsitzender in Siegen, zur "Siegener Zeitung": "Es kann nicht angehen, daß privat zu entrichtende Steuern nun aus den semesterweise abzuführenden Pflichtbeiträgen der Studenten bezahlt werden." (SZ vom 12.7.1997). Spätestens seit der RCDS im Amt ist, hält auch er die Aufwandsentschädigungen nicht für steuerpflichtig und verfährt so, wie alle anderen ASten vorher.

Dass jetzt ausgerechnet unter Federführung von LHG und RCDS zweifelhafte Forderungen des Finanzamtes erfüllt werden, muss überraschen. Einerseits existiert ein inzwischen höchstrichterlich bestätigtes Urteil des Finanzgerichts Münster. Das Finanzgericht gab dem AStA der Fachhochschule Bochum recht und urteilte, bei der Aufwandsentschädigung handele es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Andererseits war der AStA nicht ermächtigt, entsprechende Zahlungen zu leisten. Nach der Landeshaushaltsordnung und der Haushaltsverordnung für die Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen bedürfen Zahlungen der vorherigen Genehmigung des Studierendenparlaments und der Einrichtung eines entsprechenden Haushaltstitels. Beide Voraussetzungen lagen zum Zeitpunkt der Zahlung nicht vor. Überdies hat der AStA, dem die Forderung des Finanzamtes nachweislich bei der Studierendenparlaments-Sitzung am 22. April d. J. bekannt war, das Parlament erst am 11. Mai informiert. Der zunächst einmal zuständige Haushaltsausschuss wurde bis heute weder informiert noch einberufen. Bis heute liegt kein Antrag auf Genehmigung der Ausgaben und Verabschiedung eines Nachtragshaushalts vor.

Damit hat der amtierende bürgerliche AStA zum wiederholten Male gegen geltendes Recht verstoßen. Von einer Transparenz der studentischen Finanzen, von LHG und RCDS in Wahlkämpfen vehement eingefordert, kann keine Rede sein.

Die DLL fordert die unverzügliche Aufklärung der Vorfälle im Finanzbereich.