DLL-Pressemitteilung 3/99

Siegener Hochschule bleibt Gesamthochschule

Rektor Albert Walenta führt die Öffentlichkeit gezielt in die Irre

Rechtlich bedenklich

Universität soll die Siegener Hochschule nur noch heißen. Verschwinden soll der Zusatz Gesamthochschule aus allen Briefköpfen und dem Gedächtnis der Hochschule, da der Rektor der Siegener Hochschule Albert H. Walenta durch den Zusatz Wettbewerbsnachteile fürchtet. Neues Briefpapier soll die Sache richten.

Walentas Vorstoß ist bedenklich, da er den Eindruck erweckt, er sei für die Bezeichnung der Hochschule zuständig, was sachlich falsch ist. Die Hochschule ist Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen und Namensänderungen sind ohne Zustimmung der Landesregierung nicht möglich. In diesem Fall müsste auch der Landtag einer Namensänderung zustimmen, da die Siegener Hochschule mit dem Begriff Gesamthochschule im Universitätsgesetz aufgeführt ist. Daher irrt der Rektor, wenn er glaubt, offizielle Briefköpfe der Hochschule oder gar Zeugnisformulare einfach ändern zu können. Insofern ist Walentas Vorstoß ein bewusster Versuch, die Öffentlichkeit und die Angehörigen der Hochschule in die Irre zu führen.

Politisch falsch

und in der Sache unwahr ist die Behauptung, dass alle Pluspunkte, mit denen die Gesamthochschulen einst werben konnten, mittlerweile auch von Universitäten erfüllt würden. Das gilt insbesondere für den Bereich der Zugangsberechtigung und die Möglichkeit, in integrierten Studiengängen zu studieren. Integrierte Studiengänge haben auch mit den geplanten Bachelor- und Masterstudiengängen nichts gemeinsam. Gerade die integrierten Studiengänge an Gesamthochschulen sind nach wie vor in hervorragender Weise dazu geeignet, zu einer Verbesserung der Chancengleichheit beizutragen. Dass dies auch heute noch ein Thema ist, belegt die jüngste Erhebung des Deutschen Studentenwerks, die feststellt, dass Kinder aus bildungsfernen Bevölkerungsteilen an Hochschulen immer noch stark unterrepräsentiert sind.

Gremien übergangen

Für Angelegenheiten die Grundsatzfragen der Neuordnung Hochschulwesens und der Studienreform ist der Senat zuständig. So sieht es das Universitätsgesetz vor. Der Senat hat aber keinen Beschluss gefasst, der Walentas Vorpreschen rechtfertigt. Vielmehr hat Walenta die zuständigen Gremien einfach übergangen.

Im Falle einer Entscheidung mit derart großer Tragweite, wäre über den Senat hinaus, eine breite Diskussion unter den Hochschulmitgliedern notwendig, um einen breiten Konsens über die Perspektiven der Siegener Hochschule zu erzielen.

Walentas Alleingang macht deutlich, dass er daran kein Interesse hat.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Vorgehen Walentas keinesfalls dazu geeignet ist, die Hochschule nach innen und außen angemessen zu vertreten. Sein Rücktritt ist überfällig.