DLL und Unabhängige - studentische VertreterInnen im Senat
Antrag auf Einführung eines Tagesordnungspunktes Zukunft der Hochschule/Abschlussgespräch des Rektors mit der Presse mit folgendem Beschlussantrag:
Siegener Hochschule streicht GH aus ihrem Namen
Entschließungsantrag vom 19. April 99
Der Rektor der Universität-Gesamthochschule Siegen hat auf dem vergangenen Semesterabschlussgespräch der Presse erklärt, dass die Siegener Hochschule fortan auf den Namenszusatz Gesamthochschule verzichten werde. Dies solle u.a. durch neue Briefköpfe deutlich gemacht werden. Der Senat der Universität-Gesamthochschule Siegen stellt hierzu fest:
- Der Rektor hat mit diesem Vorgehen seine Kompetenzen überschritten und zuständige Gremien an der Hochschule übergangen. Nach unserer Grundordnung vom 30. Januar 1997 ist der Senat für solche Belange zuständig, die grundsätzliche Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium betreffen (GO, § 14, Abs. 3, Nr. 1, 5, 7). Ausdrücklich fällt die Behandlung von Grundsatzfragen der Neuordnung des Hochschulwesens und der Studienreform in die Zuständigkeit des Senats (GO, § 14, Abs. 4). Einer Änderung der Bezeichnung der Hochschule müsste auch der Konvent zustimmen, da die Grundordnung auf Vorschlag des Senats geändert werden müsste (GO, § 19, Abs. 4).
- Der Rektor hat mit seinem Vorgehen der Hochschule geschadet, da er durch sein Vorgehen die Öffentlichkeit in die Irre geführt hat, was dazu führen könnte, dass sich Studieninteressierte, die nicht über die allgemeine Hochschulreife verfügen, von einem Studium in den integrierten Studiengängen Abstand nehmen könnten. Dies widerspricht den Bemühungen der Fachbereiche, auf ihre jeweiligen Studieninhalte aufmerksam zu machen. Es widerspricht ebenfalls dem Ziel der integrierten Gesamthochschulen, Interessierten mit unterschiedlichen Zugangsprofilen die Möglichkeit eines Hochschulabschlusses zu eröffnen. Der Rektor irrt, wenn er annimmt, diese Charakteristika der Gesamthochschulen seien mittlerweile auch von den traditionellen Universitäten übernommen worden.
- In vielen Fachbereichen findet derzeit eine intensive Diskussion über die weitere Entwicklung der in den Fachbereichen zusammengefassten Studiengängen statt und auch im Senat wurde mehrfach die weitere Entwicklung der Hochschule angesprochen. Es entspricht der Tradition der Kollegialverwaltung der Hochschule, Entscheidungen mit derartiger Tragweite erst in der notwendigen Breite zu diskutieren, um zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Es ist daher dringend angezeigt, den legitimierten internen Sachverstand bei Fragen der Hochschulentwicklung mit einzubeziehen.
Der Senat
- rügt das Vorgehen des Rektor,
- fordert den Rektor auf, seine Äußerungen öffentlich zurückzunehmen
- und zu den Grundsätzen der Kollegialverwaltung zurückzukehren.