Organisationskonzept 1998

für den AStA der GH Siegen

vorgelegt von den Listen DLL, ULEI, LUMBA und UL-AES zur 2. Sitzung des 26. Studierendenparlaments

A. Zur Lage der Verfaßten Studierendenschaft an der Gesamthochschule Siegen

Mit dem Ergebnis der vergangenen Wahlen haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Studierendenparlament geändert. Der künftige AStA wird ausführendes Organ eines StuPa sein, in dem wir nicht mehr über die Mehrheit verfügen und in dem sich für unsere politischen Positionen auch nicht so leicht eine Mehrheit finden lassen wird. Daher gehen wir nicht davon aus, unsere erfolgreiche Arbeit innerhalb der AStA-Struktur fortsetzen zu können. Wenn wir dem 26. StudentInnenparlament ein AStA-Konzept vorlegen, geschieht das also nicht im Glauben, es könne ein Wunder geschehen und die neue RCDS-LHG-ABAKUS-Mehrheit käme zu der vernünftigen Einsicht, daß es doch das Beste wäre, die bewährten ReferentInnen ihre Arbeit tun zu lassen, sondern in der Absicht, dem zukünftigen AStA einen organisatorischen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der sich in den letzten Jahren bewährt hat.

Es sollen zumindest die Grundzüge der Organisation erhalten bleiben, die für eine effiziente Gestaltung der Arbeit in diesem Organ erforderlich sind. Unabhängig von der politischen Ausrichtung der in ihm arbeitenden Personen möchten wir den AStA als funktionsfähige Institution erhalten, die

Es liegt nicht nur im Interesse der StudentInnenschaft, sondern auch im Interesse der im AStA tätigen Menschen, daß der AStA nicht zu Organisationsformen zurückkehrt, die aus guten Gründen vor Jahren abgeschafft wurden. So soll sich die Arbeit des AStA weiter an den Arbeitsfeldern orientieren und nicht an Funktionsstellen. Nur so kann einer unerwünschten Hierarchisierung und Partikularisierung entgegegengewirkt werden. Um den Vorgaben des Universitätsgesetzes zu genügen, soll es zwar eineN AStA-VorsitzendeN geben, dieser ist jedoch durch monatliche Rotation zu besetzen. Eine darf keine Trennung von Politik- und Servicebereichen, keine halben und viertel Stellen geben, wenn wir nicht in die chaotischen Verhältnisse der Jahre 1990 bis 1994 zurückwollen.

Das vorliegende Konzept entspricht in den Grundzügen den Konzepten der Jahre 1994 bis 1997. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren verzichten wir aber auf eine detaillierte Analyse der politischen Verhältnisse in der Gesellschaft und an der Hochschule und auf eine Bewertung der Gremien der Verfaßten Studierendenschaft (VS), insbesondere der Autonomen Referate, der studentischen Initiativen und des Studierendenparlaments. Wir konzentrieren uns auf das organisatorische Gerüst. Im StudentInnenparlament werden wir die wichtigen politischen Fragen weiterhin thematisieren und die Interessen der VS vertreten. Hier wollen wir in Verantwortung vor dem, was in über 25 Jahren in der Verfaßten StudentInnenschaft an der Gesamthochschule Siegen an Aufbauarbeit geleistet worden ist, Überzeugungsarbeit leisten.

DLL - Ein gutes Stück Verwaltungsreform!

B. Arbeitsfelder

Im folgenden wird dargestellt, welche Arbeiten der AStA 1998 zu erledigen hat. Die Arbeit wird nach Arbeitsfeldern, nicht nach Stellenbeschreibungen organisiert. Siehe dazu auch Teil C, "AStA-Struktur", und Teil D, "Arbeitsaufwand".

1. Service

Hierunter verstehen wir nicht nur die wirtschaftlichen Servicebereiche Shop und Kopierer, sondern auch den schon in den letzten Organisationskonzepten aufgeführten Bereich "Büro", der sich aus der Praxis der letzten Jahre entwickelt hat. Er darf nicht mit dem Arbeitsfeld "Sozialberatung" verwechselt werden.

1.1. Shop

Der AStA-Shop bietet den StudentInnen eine Palette umweltfreundlicher Schreib- und Büromaterialien sowie fair gehandelten Kaffee und Tee zu günstigen Preisen an und vertreibt Internationale StudentInnen-Ausweise und AStA-Kopierkarten. Der Shop-Kopierer steht für Kopien auf farbigem Papier oder Folie, für doppelseitige Kopien sowie für Vergrößerungen und Verkleinerungen, aber auch für Standard-Kopien ohne Kopierkarte zur Verfügung.

Der AStA-Shop ist täglich von montags bis freitags geöffnet, und zwar - zumindest innerhalb der Vorlesungszeiten - von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Kopierkarten im AStA-Büro erhältlich.

Im Shop nehmen die AStA-Mitglieder Anregungen zum Angebot des AStA-Shop entgegen und leiten bei Bedarf zur Benutzung des Kopierers an. Durch das erweiterte Warenangebot im Shop hat sich sowohl für die Bestellungen als auch für die Lagerhaltung der Arbeitsaufwand in den letzten Jahren ständig erhöht. (siehe Teil D - "Arbeitsaufwand")

Aus der Sicht der StudentInnen wird die Arbeit des AStA-Shop auf Kundenfreundlichkeit, Kontinuität und Zuverlässigkeit, aus der Sicht des StuPa auf Transparenz und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Dazu sind systematische Lagerhaltung und Nach- und Neubestellung, tägliche Abrechnung und Jahresinventur erforderlich.

Autonome Referate erhalten im Shop 5% Rabatt auf alle Artikel (auch auf Kopierkarten).

1.2. Kopierer

Die Kopiergeräte werden regelmäßig nachgefüllt und auf Funktionsfähigkeit überprüft. Der AStA steht für die telefonische oder persönliche Meldung von Störungen zu den Büroöffnungszeiten zur Verfügung und behebt diese sobald möglich. Beim Auftreten von Störungen, die nicht sofort behoben werden können, wird unverzüglich der OCÉ-Kundendienst benachrichtigt.

Um den effizienten Kundendienst zu erhalten, wird ein guter Kontakt zur Firma OCÉ gepflegt. Die Transparenz des Kopierbetriebs wird durch monatliche und quartalsweise Abrechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsberichte gewährleistet. Dies ist vor allem aufgrund der sinkenden Studierendenzahlen dringend geboten.

1.3. Büro

Das AStA-Büro ist täglich mindestens von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Solange das AStA-Büro besetzt ist, kann jedeR Auskünfte erhalten und die AStA-Infrastruktur nutzen. Bei speziellen Fragen an die Sozialberatung wird allerdings häufig auf die Kernzeiten des Sozialreferats verwiesen werden müssen.

Der AStA nimmt Wohnungsangebote schriftlich oder telefonisch entgegen und legt diese im AStA-Büro öffentlich aus. Auskünfte über bestehende Wohnungsangebote können allerdings nicht telefonisch gegeben werden.

Die Mindestöffnungszeiten werden über den Dienstplan abgedeckt. Dabei können in der Regel ohnehin anliegende Arbeiten erledigt werden. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, daß aufgrund des Publikumsverkehrs während des Bürodienstes keine Luft mehr für andere Arbeiten bleibt. Deshalb wird diese Zeit im Teil D, "Arbeitsaufwand", explizit für das Arbeitsfeld "Büro" ausgewiesen.

2. Sozialberatung

Die Sozialberatung ist in ihren Kernzeiten von Dienstag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr ansprechbar. Je nach Arbeitssituation sind Beratungsgespräche über diese Zeiten hinaus möglich. Bei Bedarf kann ein individueller Termin vereinbart werden. Bei Menschen, die nur unter unverhältnismäßigem Aufwand nach Siegen kommen können, kommen auch telefonische Beratungen in Frage. Aus gegebenem Anlaß und aufgrund der wachsenden Nachfrage müssen wir jedoch darauf hinweisen, daß AStA-Mitglieder nachts, außerhalb der Hochschule und insbesondere in ihrer Privatwohnung auch in dringenden Ausnahmefällen keine Sozialberatung durchführen. Dem gestiegenen Nachfragebedarf, der vor allem in der sich verschlechternden sozialen Lage vieler Studierender begründet liegt, muß auch im Geschäftsverteilungsplan durch eine entsprechende Stundenzahl Rechnung getragen werden (siehe Teil D, "Arbeitsaufwand").

2.1. Allgemeine Beratung

Hierzu gehören die Bereiche BAföG, Mietrecht, Studieren mit Kind, Kriegsdienstverweigerung und verwandte Themen. Neben Einzelberatungen finden auch Gruppeninformationen, insbesondere im Rahmen von Erstsemestereinführungen, statt.

2.2. ST-Härtefälle

Anträge auf Erstattung des Mobilitätsbeitrags werden vom AStA entgegengenommen und nach den Richtlinien des StuPas bearbeitet. An den Sitzungen der Härtefallkommission nehmen die zuständigen AStA-ReferentInnen gemäß der Härtefallordnung teil. Im Rahmen dieser Zuständigkeit informieren sie die weiteren Mitglieder der Härtefallkommission über die notwendige Arbeit.

2.3. Besondere Aufgaben

Hierzu gehört die Außenkoordination im sozialen Bereich, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem StudentInnenwerk, dem akademischen Auslandsamt und die Unterstützung von Studierenden gegenüber den zuständigen Behörden. Unverzichtbar ist die ständige Fortbildung der überwiegend im Arbeitsfeld "Sozialberatung" tätigen AStA-Mitglieder und die Erstellung von AStA-Sozialinfos zu aktuellen Themen.

3. Koordination

Der Bereich Koordination ist durch die Tatsache begründet, daß der AStA nach unserer Satzung und seiner historischen Entwicklung logistische Zentrale der Arbeit der StudentInnenschaft ist. Insbesondere in der Außenvertretung und der Gremienkoordination gibt es zu einer zentralen Schnittstelle keine Alternativen.

Koordination heißt zunächst, Informationen zu sammeln und weiterzugeben, politisch Aktiven an der Hochschule Kontakte zu vermitteln und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Koordination heißt allerdings nicht, daß der AStA einen Anspruch erheben darf, Gruppierungen oder Initiativen an der Hochschule zentral zu leiten.

3.1. Öffentlichkeitsarbeit

Koordination und Öffentlichkeitsarbeit lassen sich nicht trennen, da die im AStA zusammenlaufenden Informationen nicht nur gesammelt, sondern auch verarbeitet werden. Zunächst geschieht dies intern in Auswahl, Analyse und Bewertung durch den AStA-Rat oder einzelne ReferentInnen, dann extern durch Weitergabe. Die Weitergabe findet auf verschiedenen Ebenen statt:

Dieses sollte wie in den letzten Jahren das AStA-Inform in der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat die interessierte Öffentlichkeit erreichen. Es wird

  1. über die Arbeit des AStAs informieren und Themen vorstellen, mit denen sich der AStA beschäftigt.
  2. die interessierte Öffentlichkeit mit komprimierten Informationen zu aktuellen Themen wie Sozialabbau, Studiengebühren und BAföG versehen.
  3. auf Wunsch von Autonomen Referaten und Studentischen Initiativen über deren Arbeit berichten.
  4. ein Forum für LeserInnenbriefe bieten.

Verteilt werden soll das Infoblatt in den Versorgungsbetrieben des StudentInnenwerkes, insbesondere der Mensa, über öffentlich zugängliche Zeitschriftenständer, die Autonomen Referate und den AStA-Shop.

Für Vorgänge, denen eine höhere Präsenz in der Öffentlichkeit verschafft werden soll, werden regionale und überregionale Medien genutzt.

Autonome Referate und Studentische Initiativen, welche die Logistik des AStAs für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen wollen, werden bei der eigenständigen Gestaltung ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der AStA-Kapazitäten unterstützt.

3.2. Innenkoordination

Auf diesem Arbeitsfeld wird die Arbeit der Organe der Verfaßten StudentInnenschaft koordiniert.

Zur Innenkoordination gehören ferner Aufgaben wie die Pflege des AStA-Archivs, Wartung des Rechnernetzwerks, kleinere Gerätereparaturen, Postsortierung etc.

Der Bereich Innenkoordination wird sich mit folgenden Studentischen Gremien und Initiativen befassen (Erweiterungen nach Bedarf):

Zentrale Gremien:
Autonome Referate
Studentische Initiativen

3.3. Gremienkoordination

Auf diesem Arbeitsfeld wird die Arbeit der studentischen VertreterInnen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung koordiniert. Auch mit Gremien und Einrichtungen der Hochschule, in denen keine StudentInnen vertreten sind, wird zusammengearbeitet.

Folgende Gremien und Einrichtungen bedürfen besonderer Beachtung:

3.4. Außenkoordination

Auf diesem Arbeitsfeld findet die Zusammenarbeit bzw der Austausch der StudentInnenschaft mit Stellen außerhalb der Gesamthochschule Siegen statt. Dazu gehören insbesondere:

4. Finanzen

Aufgaben des Finanzreferats sind ordnungsgemäße Buchführung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erstellung von Rechnungsabschlüssen. Diese Aufgaben sind umfangreich durch verschiedene Gesetze und Verordnungen definiert und brauchen daher hier nicht im einzelnen ausgeführt zu werden.

Darüber hinaus kontrolliert das Finanzreferat die wirtschaftliche Betätigung der StudentInnenschaft regelmäßig im Hinblick auf Kalkulation und Ertragslage.

Die seit Ende 1996 bestehende steuerliche Führung des AStA hat wie unter Teil A.3. beschrieben erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der verfaßten Studierendenschaft. Dies erhöht und verändert auch die Arbeit des Finanzreferenten / der Finanzreferentin. Der Arbeitsaufwand hat sich ferner durch die Trennung von hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeitsbereichen erheblich vergrößert.

Aus rein formalen Gründen muß einE KassenverwalterIn bestellt werden, um das Finanz- und Anordnungswesen von der Kassenverwaltung zu trennen.

C. AStA-Struktur

Die Organisation der AStA-Arbeit ohne feste Referate hat sich bewährt. Der AStA erledigt seine Arbeit zu etwa vier Fünfteln aufgrund von Dienstplänen und Absprachen über die Arbeitsverteilung. Einzelzuständigkeiten sind die Ausnahme. Das bietet für die StudentInnen den Vorteil, das mehr AStA-Mitglieder auf dem jeweiligen Gebiet kompetent sind, als das bei einer festen Referatsaufteilung der Fall wäre.

Im Teil D, "Arbeitsaufwand", ist bei jeder Zeitangabe durch eines der drei Kürzel "DP" (für "Dienstplan"), "AV" (für "Arbeitsverteilung") oder "EZ" (für "Einzelzuständigkeit") vermerkt, in welcher Art die jeweilige Arbeit erledigt wird.

Dienstplan (Kürzel "DP")

Nach Dienstplan werden solche Arbeiten erledigt, die regelmäßig anfallen und mit geringer Einarbeitung geleistet werden können. Dazu gehören insbesondere der Verkauf im AStA-Shop, das Nachfüllen der Kopierer und der allgemeine Bürodienst.

Ferner werden die Kernzeiten der Sozialberatung über Dienstplan sichergestellt, allerdings nur von denjenigen AStA-Mitgliedern, die sich speziell in diesen Bereich eingearbeitet haben.

Arbeitsverteilung (Kürzel "AV")

Alle Aufgaben, die nicht durch den Dienstplan geregelt werden und keine Einzelzuständigkeit erfordern, werden durch Arbeitsverteilung erledigt. Die Verteilung geschieht in der Regel durch Beschluß des AStA-Rates, bei kleineren oder kurzfristig auftretenden Arbeiten durch persönliche Absprache zwischen einzelnen AStA-Mitgliedern.

Einzelzuständigkeit (Kürzel "EZ")

Nur bei solchen Aufgaben, die von einer Person erledigt werden müssen, damit der Überblick gewahrt bleibt oder Vertraulichkeit gewährleistet werden kann, wird vom AStA-Rat ein/e Zuständige/r benannt. Die Einzelzuständigkeiten bleiben vom Umfang her so bemessen, daß deshalb niemand von Dienstplan oder Arbeitsverteilung freigestellt werden muß. Eine Ausnahme bildet der/die FinanzreferentIn, der vom StuPa gewählt und aufgrund der an anderer Stelle aufgeführten zusätzlichen Tätigkeiten bis auf Weiteres von den Tätigkeiten nach Dienstplan freigestellt wird.

Wird für eine Aufgabe eine Einzelzuständigkeit festgelegt, so wird dafür gesorgt, daß sich eine zweite Person in diese Aufgabe einarbeitet, damit die Kontinuität der AStA-Arbeit nicht von einzelnen Personen abhängt.

Um einen vollständigen Überblick in den jeweiligen Bereichen sicherzustellen, werden Shop-Einkauf, Lagerorganisation, Buchführung für den Kopierbetrieb und Finanzreferat in Einzelzuständigkeit geführt.

Stellung des AStA-Rats

Der AStA-Rat organisiert die laufende Arbeit des AStA. Er tagt wöchentlich. Seine Sitzungen sind öffentlich. Beschlußfassungen über grundsätzliche Fragen, insbesondere über politische Ziele der StudentInnenschaft und die Bereitstellung von Mitteln, finden nicht im AStA-Rat, sondern im StuPa, in der GVV und durch Urabstimmungen statt.

Die Sitzungen des AStA-Rats dienen der unmittelbaren Transparenz der AStA-Arbeit, der internen Koordination des AStA, der Arbeitsverteilung und der Vervollständigung des Dienstplans bei Ausfällen. Die Sitzungen werden protokolliert und die Protokolle an den Schwarzen Brettern des AStA veröffentlicht.

Siegen, 20. April 1998

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