Zur Situation ausländischer Studierender in Deutschland

Rede auf der GVV der GH Siegen am 3. Dezember 1997

Wir sind der Meinung, daß die Streikbewegung nicht an der Situation der Studierenden aus dem Ausland vorbeigehen darf. Wie ihr sicherlich wißt, unterliegen unsere ausländischen Kommilitoninnen und Kommilitonen schon seit Jahren einer Vielzahl von diskriminierenden Sondergesetzen.

Doch damit nicht genug. In einem kürzlich vorgelegten Entwurf von Innenminister Kanther zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ausländergesetzes war eine weitere Verschärfung der Bestimmungen vorgesehen. In dem Entwurf hieß es unter anderem:

Aber auch ohne Kanthers Vorschlag ist die Liste beliebig erweiterbar, deshalb an dieser Stelle nur ein kurzes Beispiel:

Die meisten ausländischen Studierenden sind auf Nebenerwerbstätigkeit neben dem Studium angewiesen, da sie in der Regel von den Leistungen des BAföG ausgeschlossen sind. Nun ist es allerdings seit geraumer Zeit der Fall, daß ausländische Studierende erst einen Job erhalten bzw. sich dafür bewerben können, wenn dieser Job 4 Wochen nur für deutsche oder EG-StudentInnen vorbehalten wurde.

Wenn man einen andersfarbigen Paß hat, ist man an den Hochschulen in Deutschland nur geduldet.

Wenn wir heute einen Streik beschließen, dann muß einer unserer Beweggründe bzw. eine Forderung auch die Aufhebung der diskriminierenden Situation von ausländischen Studierenden an der Hochschule und anderswo sein.

Wir rufen hier alle zur Zusammenarbeit auf.

Hoch die internationale Solidarität!