GVV der GH Siegen, 3. Dezember 1998
(Kiki)
Wie sehr der Abbau sozialer Errungenschaften das Leben an der Gesamthochschule Siegen beeinflußt, wird deutlich, wenn man sich die Reformziele mit denen die integrierten Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden, nochmals vor Augen führt. Der damalige Anspruch und die Realität klaffen mittlerweile weit auseinander. Als Form für das bundesweite Hochschulwesen wurde die Gesamthochschule bereits 1985 aus dem Hochschulrahmengesetz gekickt und die Nordrheinwestfälische Sozialdemokratie behandelt ihre Zöglinge mehr als stiefmütterlich. Schade auch, bietet doch das ursprüngliche Gesamthochschulkonzept mit seinen vier Säulen Chancengleichheit, Integrierte Studiengänge, Regionalbezug und Demokratisierung ein Idealmodell für alle Universitäten und Fachhochschulen.
Als öffentliche Einrichtung sollen die Hochschulen allen offenstehen, die lernen oder forschen wollen. Sie wirken aktiv auf den Ausgleich bestehender Nachteile hin. Sie berücksichtigt besondere soziale Voraussetzungen.
Das nutzt aber wenig, wenn die äußeren Rahmenbedingungen durch die Hochschulen nur schwer zu begleichen sind. Das betrifft besonders die soziale Lage der Studierenden, insbesondere derer ohne deutschen Paß.
Das BAföG war einst gedacht, um auch Kindern aus sozial schlecht gestellten Familien ein Studium zu ermöglichen. Diesen Anspruch erfüllt es nach etlichen Beschneidungen nicht mehr. Die soziale Schranke läßt immer mehr Kinder aus Arbeiterfamilien draußen vor den Hochschultüren, die BAföG Antragszahlen sinken weiter, die für die Ausbildungsförderung zur Verfügung stehende Summe wird im nächsten Bundeshaushalt gekürzt werden. Geht das so weiter, hat sich das Thema BAföG in spätestens zehn Jahren von selbst erledigt.
Schwer durch die Hochschulen auszugleichen sind die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes, unter denen auch unsere KommilitonInnen ohne EG-Paß zu leiden haben. Zu dieser Thematik wird der Kollege Emrah Ermete im Anschluß noch etwas sagen.
Frauenförderung bedarf mehr als der Gleichstellung auf dem Papier. Gerade in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern haben Frauen unter den internen Strukturen zu leiden. Die Hochschule muß sich aktiv um mehr Frauen in diesen Bereichen bemühen und die Strukturen dafür schaffen. Gleichzeitig sind Projekte der Frauenforschung anderen Forschungsvorhaben vorzuziehen.
In den Studiengängen mit Zugangsbeschränkungen kann die Hochschule nicht allen BewerberInnen einen Studienplatz anbieten. Die Fächer müssen dem Bildungsinteresse entsprechend ausgestattet werden, um einen freien Zugang ohne Numerus Clausus zu ermöglichen.
Chancengleichheit bedeutet die Kostenfreiheit des Studiums. Studiengebühren, ob in Form von Einschreibe-, Verwaltungs- oder Prüfgebühren dürfen nicht erhoben werden. (Diese sind im übrigen nicht mit dem Sozial- und Semesterticketbeitrag, den ihr bei der Einschreibung zahlt, zu verwechseln.) Die Hochschulen als öffentliche Bildungseinrichtung müssen allen, eben nicht nur den Reichen, offenstehen.
Eine Besonderheit der Gesamthochschulen sind die integrierten Studiengänge. Sie sind wissenschaftliche Studiengänge, die sowohl einen berufsbezogenen, wie einen forschungsbezogenen Abschluß bieten. Zwischen Theorie und Praxis besteht kein Widerspruch, sondern sie nehmen idealerweise aufeinander Bezug. Wissenschaftlich betreute Praktika tragen Berufspraxis in die Hochschulen, die von Lehrenden und Studierenden reflexiert und überprüft wird. So werden neue Impulse in die Forschung gebracht, die gesellschaftliche Verantwortung von Lehre und Forschung wird durch einen engeren, aber kritischen Kontakt mit der Berufswirklichkeit klarer.
Das setzt auch ein freies, fächerübergreifendes Studium voraus, das Studierenden die freie Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht.
Von dem beschriebenen Ideal sind die bestehenden integrierten Studiengänge weit entfernt. Sie haben sich in den D II-Teilstudiengängen dem Universitätsmodell angepaßt, also der Fachwissenschaft ohne Praxisbezug, oder besser ohne Realitätsnähe. Den D-I-Teilstudiengängen fehlt ein eigenes Profil. Die Spaltung der bundesdeutschen Hochschulen in Universitäten und Fachhochschulen besteht so auch innerhalb der Gesamthochschulen. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung in NRW hat in einer Empfehlung zur Weiterentwicklung der integrierten Studiengänge vorgeschlagen, an der GH Siegen die D I-Zweige für Mathematik und Physik aufzulösen. Der integrierte Studiengang Wirtschaftswissenschaften soll um zweihundert StudienanfängerInnen-plätze gekürzt werden, ebenso sollen ProfessorInnenstellen in der Volkswirtschaftslehre gekürzt werden. Gleichzeitig war das Ministerium nicht bereit, die Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen in ihren Bemühungen um eine Integration durch mehr Stellen zu unterstützen. Das zeigt, wie sehr sich die Nordrheinwestfälische Sozialdemokratie von dem Konzept der Gesamthochschule verabschiedet hat.
Die Gesamthochschule Siegen wurde bei ihrer Gründung vor 25 Jahren in dieser Region gegründet, um in dieser mit Bildungsangeboten unterversorgten Gegend Strukturhilfe durch Bildungsangebote zu schaffen. Durch die Abkehr von den durchlässigeren integrierten Studiengängen wird dieser Auftrag gefährdet. Die Schließung der Fächer Biologie und Sport hat die Siegener Hochschule für viele Lehramtsstudierende unattraktiv gemacht. Das darf nicht auch noch mit anderen Fächerangeboten geschehen.
Die Bibliothek der GH Siegen erfüllt eine wichtige Aufgabe in der Region Siegen, in der es keine Staats- oder Landesbibliothek gibt. Auch Nichtmitglieder der Hochschule können sich hier mit Materialien versorgen. Die Einbeziehug der Bibliotheksmittel in die erfolgsbezogene Mittelvergabe bedeutet, daß insgesamt weniger Geldmittel für den Ausgleich der Nachteile des Studienorts Siegen zur Verfügung stehen. Nachdem der Buchbestand recht veraltet ist und in der Bibliothekskommission immer wieder die Abbestellung von Fachzeitschriftenabonnements diskutiert wird, ist kaum zu erwarten, daß die Hochschulbibliothek künftig noch ihren Aufgaben gerecht werden kann.
Als vor 25 Jahren der Gründungssenat der Gesamthochschule Siegen zusammentrat, verweigerten die Studierendenvertreter ihre Teilnahme und demonstrierten mit anderen Studierenden für die Drittelparität in den Gremien. Was damals rechtlich möglich gewesen wäre, ist heute durch Gesetze unmöglich. Die ProfessorInnen, als kleinste Gruppe der Hochschulangehörigen, haben in allen beschließenden Gremien die Mehrheit der Stimmen. Noch undemokratischer sind nur die geplanten Hochschulmanagements aus Rektorat und Dekanen, die die jetzigen Gremien ihrer beschließenden Funktion berauben sollen. Damit würde insbesondere die Position der nicht-professorischen Gruppen geschwächt, da sie immer noch in der Minderzahl sind, die Gremien zusätzlich aber nichts mehr beschließen können.
Um die Macht der ProfessorInnen für ein gleichberechtigtes und demokratisches Modell zu brechen, ist es nötig, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und ProfessorInnen als Landesangestellten in langfristigen Arbeitsverträgen gleichzustellen. Diese vormals zwei Gruppen bilden dann die Gruppe der Lehrenden in paritätisch besetzten Gremien. Um die Studierendenvertretung zu stärken, muß bundesweit die Rechtsform der Verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat durchgesetzt werden.
Der Staat muß die Rechtsaufsicht über die öffentlichen Hochschulen behalten, um chancengleiche Zugangsrechte und die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Es ist seine Aufgabe, alle Hochschulen bedarfsgerecht auszustatten, neue zu errichten und die Studierenden sozial abzusichern.