AStA-Inform Streik-Ausgabe 2 (Schwerpunkt-Ausgabe BAföG)
15. Dezember 1997

Das BAföG-Trauerspiel

Ein kleiner Exkurs in die Statistik:

BAföG-Statistik

Der Rückgang der EmpfängerInnenzahlen hat sehr wenig mit dem gestiegenen Lebensstandard zu tun, sondern vielmehr mit einer Kombination aus Ignoranz und Inflation, unzureichender Anhebung der Bedarfssätze, Freibeträge und mit Gesetzesverschärfungen.

Das BAföG hat für die PolitikerInnen nämlich den "Charme", daß es sich durch schlichtes Nichtstun - also durch ausbleibende Anpassung der Elternfreibeträge und Fördersätze an die Lebenshaltungskosten - irgendwann ganz von selbst abschafft. So fallen mit jeder Lohnerhöhung mehr StudentInnen aus der Förderung heraus, und die Kaufkraft des BAföG ist seit seiner Einführung um real 20% gesunken.

Ein bißchen Geschichte

1971 wurde nach jahrzehntelangem Streit das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschlossen - als Nachfolger des stipendienorientierten "Honnefer Modells", das auch als "Fleißkärtchenmodell" bekannt war. Ausgewiesenes Ziel: die Chancengleichheit sozial Schwächerer im Bildungswesen herzustellen. Dieses hehre Ziel wurde immer weiter ausgehölt, indem immer größere Anteile als (zunächst zinsloses) Darlehen gewährt wurden. 1982 beschloß die Bundesregierung die Einführung des Volldarlehens. Wirksam war diese Regelung in den Jahren 1983 bis 1990. Als Begründung wurde von offizieller Seite die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung angegeben. Jedoch waren die Jahre 1984 bis 1990 von wirtschaftlicher Prosperität gekennzeichnet; trotz hoher Einnahmen wurden die öffentlichen Haushalte aber nicht konsolidiert. Zudem konnte durch die Einführung des Volldarlehens von Haushaltsentlastung keine Rede sein: Die ersten Rückflüsse waren frühestens sechs Jahre nach der Umstellung zu erwarten. Vielmehr begann die Bundesregierung 1982 auf breiter Linie ihre Politik der Umverteilung des gesellschaftlichen Vermögens. Das Prinzip der Sozialisierung der Kosten bei gleichzeitiger Privatisierung der Erträge führt zur Benachteiligung vieler, v. a. der sozial Schwachen, und zur Begünstigung weniger. Im Herbst 1990 trat die 50-Prozent-Regelung (50 Prozent Zuschuß, 50 Prozent Darlehen) in Kraft. 1996 wurde die 18. Novelle verabschiedet, wobei u. a. das verzinsliche Bankdarlehen eingeführt wurde.

Die derzeitige Lage

Seit Inkrafttreten des 18. BAföG-Änderungsgeseztes erhalten Studierende, deren Studium sich durch Gremienarbeit oder Krankheit verlängert, nur noch ein privatwirtschaftliches und voll verzinstes Bankdarlehen. Die in der Mehrzahl der Ländergesetze aufgestellte Forderung nach hochschulpolitischem Engagement wird finanziell quasi unmöglich gemacht. Der Fachrichtungswechsel nach dem zweiten Semester ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, d. h. StudentInnen, die nach dem dritten Semester wechseln, wird ihr BAföG-Anspruch aberkannt - außer bei schwerwiegenden Gründen. Studierende, die innerhalb der ersten beiden Semester ihr Fach wechseln, erhalten für den neuen Studiengang eine um die bereits studierten Semester gekürzte Förderung. Die so entstehende Differenz bis zur Förderungshöchstdauer wird als vollverzinstes Bankdarlehen gewährt. So wird die Orientierungszeit, die zu Beginn des Studiums zur Überprüfung der Neigungen dienen soll, auf zwei Semester reduziert.

Die Abwicklung der Bankdarlehen erfolgt über die "Deutsche Ausgleichsbank". Der Zinssatz liegt 1 % über dem jeweiligen "Fibor"-Satz (Zinssatz für den Darlehensverkehr zwischen Banken für Laufzeiten von sechs Monaten). Außerdem muß sechs Monate nach Erhalt der letzten Förderung mit der Rückzahlung begonnen werden. Besonders das Fehlen einer Sozialklausel schafft große finanzielle Belastungen, denn Studierende mpssen das Geld zurückzahlen, egal ob sie es haben oder nicht. Als Folge greifen Anspruchsberechtigte auf andere Finanzierungsquellen zurück, wie beispielsweise Erwerbsarbeit. Nach Absprache des Bundes mit der Deutschen Ausgleichsbank war für den Stichtag 30. März 1997 die Bearbeitung von 50.000 Kreditverträgen erwartet worden - bis heute wird das Darlehen nur von 10.500 Studierenden in Anspruch genommen.

Doch damit nicht genug: Die Förderungshöchstdauer ist an die fiktive Regelstudienzeit angeglichen, die tatsächlichen Studienbedingungen werden außer acht gelassen.

Auch der Umstand, daß die verschärften Regelungen teilweise rückwirkend in Kraft traten und Übergangsbestimmungen fehlten, hat zur Verschlechterung der Situation beigetragen.

"Für die Zukunft"

Eine Einigung von Bund und Ländern in Sachen Ausbilödungsförderung läßt noch immer auf sich warten; beim nächsten Treffen am 18. Dezember soll diese jedoch endgültig erziehlt werden. Es stehen nach wie vor mehrere Modelle zur Diskussion:

"BAFF"

Dieser von den Grünen/Bündniss 90 eingebrachte Gesetzesvorschlag beinhaltet einen Bundesausbildungsförderungsfonds, aus dem Studierende eine begrenzte Förderung erhalten, welche anschließend zu einer 25jährigen einkommensabhängigen Rückzahlung verpflichtet. Die Förderung ist als Volldarlehen mit noch unbekanntem Zinssatz gedacht. Das Modell soll "garantieren, daß Eigenbeiträge der Hochschulabsolventen für Ausbildungszwecke verwandt werden". Zudem soll es "die Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte minimieren und dei Finanzierbarkeit auch bei steigenden Studentenzahlen sicherstellen" (Pressemitteilung der grünen Bundestagsfraktion). Die Grünen/Bündnis 90 sprechen sich somit für die weitgehende Privatisierung der Ausbildungsförderung aus und haben sich mit "BAFF" als reaktionärstem Modell zur Studienfinanzierung auf dem derzeitigen Markt der Unmöglichkeiten selbst disqualifiziert. Läßt man das schönfärberische Drumherum nämlich weg, bedeutet diese Gesetzesinitiative, daß sich die Ausbildungsförderung selbst trägt - aus den Rückzahlungen, die ehemalige Studierende leisten müssen. Der Staat ist damit aus der Ausbildungsförderung gänzlich entlassen.

"Bayernmodell"

Dieses Modell beabsichtigt, den Eltern von Studierenden, die sich außerhalb der Regelstudienzeit befinden bzw. ihre Leistungsnachweise nicht erbringen, die Leistungen des sog. "Familienleistungsausgleichs" (Steuerfreibeträge für in der Ausbildung befindliche Kinder, Kindergeld) zu entziehen. Mittels der so freigewordenen Gelder soll ein BAföG nach bisherigem Schema finanziert werden. Keine Reform also, sondern lediglich eine Änderung der Refinanzierungspraxis.

"Drei-Körbe-Modell"

In seiner fortgeschriebenen Form sieht das "Drei-Körbe-Modell" ebenfalls eine Umlenkung der Gelder aus dem Familienleistungsausgleich vor, jedoch mit folgendem Förderungsverlauf:

Die Verteilungskriterien der beiden letzten Körbe orientieren sich am bisherigen Gesetz.

Ein fauler Kompromiß

Es steht schon jetzt fest, daß ein auf diesen Grundlagen ausgearbeiteter Kompromiß ein fauler sein wird, denn studentische Belange und Forderungen bleiben nach wie vor unberücksichtigt. Bestätigt wird diese Befürchtung durch die Nachricht, daß der BAföG-Etat für das Jahr 1998 von 2,31 Mrd. auf 1,76 Mrd. DM gekürzt wurde. Die langfristige Planung des Bundes sieht eine weitere Absenkung auf 1,38 Mrd. DM für das Jahr 2000 vor.

Der letzte Stand

Nach jüngsten Zeitungsberichten haben sich die Länder eine "Mini-BAföG-Reform" geeinigt. Sie verlangen vom Bund die Anhebung der Elternfreibeträge und Fördersätze. Diese Forderung werden die Länder bei dem Treffen ihrer MinisterpräsidentInnen mit Kohl am 18. Dezember einbringen. "Ein weiteres Absinken der Zahl der geförderten Studenten soll auf jeden Fall vermieden werden." Zu einem abgestimmten Konzept ist es nicht gekommen, jedoch wurden die bisherigen Einwände aus Niedersachsen und Bayern gegen das "Drei-Körbe-Modell" zurückgezogen. Diese angebliche Reform ist natürlich eine Farce.

Es muß endlich eine studierendenfreundliche Lösung gefunden werden, die eine wirkliche Chancengleichheit im Bildungsbereich garantiert. Die Bildung darf nicht länger dem Diktat der Ökonomie unterworfen werden.

Nochmal zur Erinnerung: Originäres Ziel des BAföG war es anno dazumal, fehlendes Einkommen zu kompensieren und breiten Schichten den Zugang zu den Hochschulen zu ermöglichen. Mittlerweile werden durch die Verzinsung der Kompensationsleistung Menschen mit geringem Einkommen doppelt belastet. So darf es nicht weitergehen. Bildung ist nach wie vor eine öffentliche Aufgabe und nicht Bestandteil privater Zukunftsvorsorge.

Deshalb müssen verschiedene studentische Forderungen in ein neues BAföG eingearbeitet werden, wie z. B.:

Das soll es an Informationen erstmal gewesen sein. Wenn Ihr weitere Informationen oder Fragen habt, könnt Ihr fast immer bei uns in der Sozialberatung vorbeischauen. Wir sind zwar auch nicht allwissend, aber wir arbeiten dran.

Die letzte GVV,

erstaunlich gut besucht, hat nicht nur inhaltliche Positionen zum Streik entwickelt, sondern auch die Anzahl Studierender an der GH Siegen ans Tageslicht gebracht, die wohl leider zum Pöbel gerechnet werden müssen. Der überwiegende Teil der auf der Empore vertretenen TeilnehmerInnen zeichnete sich durch Nichtbeteiligung an der Debatte und wiederholte unsachliche Zwischenrufe aus; vor allem Frauen, die reden wollten, wurden permanent angeblökt. Solches Verhalten läßt ernsthafte Zweifel an der vieldiskutierten Studierfähigkeit aufkommen.

Die nächste GVV

findet statt am Montag, 15. Dezember, um 12 Uhr im AudiMax.