AStA-Pressemitteilung: Steuerangelegenheiten - "RCDS"-Darstellung falsch und einseitig

Der AStA weist die Darstellung des "RCDS" (Pressemitteilung vom 9. Juli) zurück. Richtig ist: Den AStA-ReferentInnen, das sind derzeit zwölf Personen, steht für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von z. Zt. 800,- DM monatlich zu. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 1990 (vorheriger Betrag: 750,- DM). Die Aufwandsentschädigung soll sich am BAföG-Höchstsatz orientieren; sie wird seit Anfang der achtziger Jahre gezahlt. Sie wird und wurde jederzeit von allen Fraktionen des StudentInnenparlaments mitgetragen.

Die Studierendenschaft ist bei der Auszahlung dieser Gelder seit jeher davon ausgegangen, daß es sich um eine Erstattung für Auslagen etc. handelt, die nicht steuerpflichtig ist. Entsprechend wurde auch keine Lohnsteuer abgeführt. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Finanzgericht Münster (Urteil vom 14. März 1997, Az. 11 K 2374/95 L) geteilt. Das Finanzamt Siegen vertritt dagegen eine andere Rechtsauffassung: Es will die Aufwandsentschädigungen der Besteuerung unterwerfen. Gegen den entsprechenden Steuerbescheid hat der AStA Einspruch erhoben. Es handelt sich also um ein schwebendes Verfahren, so daß eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich ist.

Die AStA-ReferentInnen haben die monatlichen Beträge in dem Vertrauen darauf erhalten, daß diese brutto für netto ausgezahlt werden. Wie das o. g. Urteil zeigt, gibt es für die von der Studierendenschaft vertretene Rechtsauffassung durchaus handfeste Gründe. Nun nachträglich Steuerbeträge, deren Erhebung noch dazu strittig ist, von den einzelnen AmtsinhaberInnen rückzufordern, wäre diesen gegenüber unfair. Daneben wäre eine solche Refinanzierung auch mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

Falsch ist auch die RCDS-Darstellung, wonach die Steuerforderung aus den Zwangsbeiträgen der Studierenden finanziert werden soll. Die vom AStA unterhaltenen Wirtschaftsbetriebe (Lehrmittelverkauf und Kopierdienst) arbeiten im Gewinnbereich, so daß etwaige Steuerforderungen aus diesen Erträgen beglichen werden können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, daß aufgrund der personellen Situation in den Semesterferien eine Stellungnahme des AStA erst jetzt erfolgt und auch Rückfragen voraussichtlich nur mit Verzögerung beantwortet werden können.