AStA-Pressemitteilung 3.2.97

"Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Studierendenschaft"

Stellungnahme zum "Focus"-Bericht vom 3. Februar 1997

Der "Focus" berichtet in seiner heutigen Ausgabe, der AStA der Gesamthochschule Siegen habe schwangere Studentinnen bei Schwangerschaftsabbrüchen finanziell unterstützt. Das Magazin bezeichnet die Vorgänge als "Mauschelei". Diese Darstellung ist verkürzt. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung:

  1. Die Studierendenschaft hat gem. § 71 des Universitätsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen u. a. die Aufgabe, die sozialen Interessen der Studierenden wahrzunehmen.
  2. In Einzelfällen hat die Studierendenschaft Studentinnen in einer konkreten persönlichen Notlage beim Schwangerschaftsabbruch finanziell unterstützt, und zwar nach sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalles.
  3. Es handelte sich hierbei in 1995 um vier Fälle mit insgesamt 2600,- DM und in 1996 um einem Fall mit einem Betrag von 900,- DM. Grund für diese Nothilfe war, daß die Krankenkassen auch legale Abbrüche seinerzeit nicht mehr finanzieren durften und bedürftige Frauen auf eine komplizierte Prozedur bei den Sozialämtern angewiesen waren. Diese Rechtslage hat sich zwischenzeitlich wieder geändert; mittlerweile treten die Kassen in Vorausleistung. Aufgrund der neuen Rechtslage ist 1997 ein entsprechender Haushaltsansatz nicht mehr vorgesehen.
  4. Die entsprechende Unterstützung geht zurück auf einen Beschluß des Studierendenparlaments, der mit großer Mehrheit - quer durch alle Fraktionen - gefaßt wurde.
  5. Die Studierendenschaft unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Rektorat der Hochschule und der finanziellen Kontrolle durch die staatlichen Prüforgane des Landes, insbesondere den Landesrechnungshof NRW. Ferner werden die studentischen Finanzen durch studentische Kassen- und RechnungsprüferInnen überwacht. Eine Beanstandung der Vergabepraxis ist in keinem Fall erfolgt.
  6. Im übrigen verweisen wir auf die Ausführungen der Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Anke Brunn, in der Plenarsitzung des Landtages vom 29. Januar 1997. Diesen Ausführungen haben wir nichts hinzuzufügen.