Die studentischen VertreterInnen im Senat der Gesamthochschule Siegen
Frau A. Brunn
Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 24
40221 Düsseldorf
Ihr Schreiben vom 20. Mai 1996
Sehr geehrte Frau Brunn,
wir freuen uns, daß sie sich dem Thema "Studiengebühren und Studienförderung" mit so klaren und guten Zielvorstellungen, so gründlich und so pressewirksam annehmen. Sorgen bereitet uns dagegen - wie vermutlich auch Ihnen -, daß selbst in der SPD gerade einige der einflußreichsten Herren dieses wichtige Thema nachlässig, mit indiskutablen Vorschlägen und Maßnahmen und zu oft sogar von falschen Voraussetzungen aus angehen.
Wir möchten im einzelnen auf folgende Texte eingehen:
Für Ihre "11 Thesen für ein Studium ohne Gebühren" möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Sie sagen genau das richtige gerade zur rechten Zeit. Diese Thesen sind eine glänzende Zusammenfassung aller wichtigen Gesichtspunkte zum Thema und können gar nicht genug Beachtung finden. Wir hoffen, daß sie als griffige Argumentationshilfe von vielen Menschen an den Hochschulen und darüber hinaus aufgegriffen werden.
Bei diesem Punkt gelangen wir zur gleichen Schlußfolgerung, können aber Ihre Begründung in keinem Punkt nachvollziehen.
Sie führen als Hauptargument an, durch das Kriterium "Abschlüsse in der Regelstudienzeit" im Rahmen der sogenannten "erfolgsorientierten Mittelverteilungen" würden gut organisierte Studiengänge belohnt, wohingegen schlecht organisierte durch Studiengebühren für Langzeitstudierende profitierten. Dazu ist zunächst festzustellen, daß bereits der erste Teil dieser Einschätzung falsch ist. Wie Sie selbst an anderer Stelle richtig betonen, ist doch eine freiwillige Überschreitung der Regelstudienzeit, etwa wenn Studierende zusätzliche Kenntnisse abseits ihres Fachgebietes erwerben wollen, gar nicht zu beanstanden. Das Kriterium "Abschlüsse in der Regelstudienzeit" bestraft nun aber solche Hochschulen, denen es gelingt, bei vielen Ihrer Studierenden über das engere Fachstudium hinaus vielseitige Interessen zu wecken, oder soziales, politisches, kulturelles oder sportliches Engagement zu stimulieren. In Anbetracht der in der Vergangenheit so noch nicht gekannten Trägheit und Interessenlosigkeit der gegenwärtigen Studierendengeneration als Folge des Rollbacks der 80er Jahre und in Anbetracht des unveränderten Drängens der Lehrkörper auf Fachzentriertheit und Anpassung als Folge der in den 70er Jahren gescheiterten Studienreform kann ein solches Anreizschema, das die Hochschulen anhält, ihre Studierenden unter Druck zu setzen, verheerende Wirkung haben. Bedenken Sie bitte, daß man inzwischen selbst in Fachschaftsräten regelmäßig zu hören bekommt "Ich habe keine Zeit, sondern Klausuren" - und das selbst dann, wenn es um die ureigensten Interessen geht. Darüber hinaus bestraft das Kriterium "Abschlüsse in der Regelstudienzeit" Hochschulen mit vielen Studierenden aus benachteiligten Klassen und fördert Institute, denen es gelingt, alle herauszuekeln, die nicht in ihr Verständnis von Elite passen.
Nun ist aber auch das andere Argument, Studiengebühren für Langzeitstudierende belohnten lasche Studienorganisation, haltlos. Wenn etwa wichtige Veranstaltungen oder Prüfungen nicht genügend angeboten werden, führt das zwar bei Studierenden, die sich vorgenommen haben, rasch zu studieren, häufig zu ärgerlichen Situationen, doch dadurch überschreiten diese gebremsten Eiligen nicht gleich das zwanzigste Semester. Überhaupt eignet sich das Instrument "Studiengebühren für Langzeitstudierende" nicht im geringsten zur Steuerung von Hochschulen, gesteuert werden vielmehr die Studierenden, und dabei auch nur diejenigen, die tatsächlich vor der Entscheidung stehen, ein Langzeitstudium weiterzuführen oder abzubrechen. Diese jungen Menschen befinden sich in der Regel ohnehin chronisch in einer ganz schwierigen finanziellen Lage und würden durch eine zusätzliche Studiengebühr förmlich von der Hochschule verjagt.
Ob eine Hochschule viele oder wenige Langzeitstudierende - damit meine ich solche Studierenden, die in der Größenordnung von 20 Semestern oder länger studieren - hat, hängt im übrigen nicht von ihrem Studienangebot, sondern eher von ihrem sozialen und kulturellen Umfeld ab. Diese Studierenden folgen in der Regel ohnehin nicht den Vorschlagsstudienplänen, bisweiligen kaum den Prüfungsordnungen; sie organisieren ihren Bildungsgang in einem Maße selbst, daß wohl noch die Anwesenheit von bestimmten Lehrenden von Bedeutung sein kann, nicht aber irgendwelche Fragen der Studienorganisation, ja nicht einmal die Gesamtqualität des Angebots der Hochschule.
Aus der besonderen Situation der Langzeitstudierenden folgt nun zweierlei: Erstens nehmen sie entgegen der landläufigen Meinung die Lehrkapazität der Hochschule deutlich weniger in Anspruch als Kurzzeitstudierende; das liegt nicht nur daran, daß sie im Laufe ihres Studiums kaum mehr und pro Semester viel weniger Veranstaltungen belegen und viel mehr selbständig arbeiten, sondern vor allem daran, daß sie in aller Regel gezielt solche Veranstaltungen besuchen, die niedrig ausgelastet sind, ja selbst in der Lage sind, bestimmte Veranstaltungen gezielt dann zu belegen, wenn sie ausnahmsweise niedrig ausgelastet sind: Kein Langzeitstudierender wird so dumm sein, sich in einen überfüllten Hörsaal zu drängen.
Zweitens sind die Langzeitstudierenden für die Hochschule von unschätzbarem Wert: Sie bringen sich viel stärker in das Leben der Hochschule ein, übernehmen un- oder schlechtbezahlte Aufgaben in den Fachbereichen, in der Studierendenschaft, in den Hochschulgremien. Um ein besonders drastischen Beispiel zu nennen: Hätte man nur die Langzeitstudierenden rechtzeitig verjagt, gäbe es ziemlich sicher in Siegen kein Semesterticket.
Abschließend möchten wir noch auf Ihr Argument eingehen, bei Studiengebühren für Langzeitstudierende stünden "Verwaltungsaufwand und Ertrag ... in keinem sinnvollen Verhältnis". Das mag aus fiskalischer Sicht zutreffen, hat aber angesichts des oben gesagten einen ausgesprochen zynischen Klang, der kaum beabsichtigt sein dürfte. Bei einer Maßnahme, die einzig darauf zielt, den Lebenszusammenhang einer Randgruppe zu zerstören, erscheint es uns mehr als unangemessen, das Argument der fiskalischen Effizienz oder Ineffizienz auch nur am Rande zu erwähnen. Statt dessen sollte man, gerade gegenüber der Öffentlichkeit außerhalb der Hochschulen, immer wieder in Erinnerung rufen, daß kein Langzeitstudierender seiner Hochschule schadet, aber viele Langzeitstudierende für die Allgemeinheit Wichtiges leisten.
Der "Bericht über die Vorstellungen der Länder zur Reform der Ausbildungsförderung" fällt vor allem durch die klare Bestimmung des Zwecks der Ausbildungsförderung positiv auf. Hier wird klargestellt, daß das BAFöG in erster Linie eine soziale Funktion hat, nämlich sozialen Ausgleich unterstützen soll, es daneben bildungspolitische Aufgaben erfüllt, aber kein wirtschaftspolitisches Instrument im Sinne der Herstellung von Arbeitskraft ist.
Ein unheilbarer logischer Bruch entwertet dennoch das ganze Papier: Obwohl in Abschnitt II. ausdrücklich "die chronische Unterfinanzierung der Ausbildungsförderung mit ihren negativen Folgen für Studienverlauf und Studienerfolg und vor allem für die sozial- und bildungspolitische Funktion des BAFöG" als Hauptgrund für die Notwendigkeit einer Reform ausgemacht wird, steht plötzlich in Abschnitt IV. die Forderung nach "Kostenneutralität" Seite an Seite mit der Forderung nach "Verteilungsgerechtigkeit". Konsequent wird dann auch ein Modell entwickelt, für das "erste Schätzungen ... einen Einspareffekt gegenüber dem derzeitigen System" ergaben.
Die Kostenneutralität wird erreicht, indem ehemals Geförderte nicht nur weiterhin die Förderung mehrerer Jahre zurückzahlen müssen, sondern ab dem 11. Semester, also zu einem Zeitpunkt, wo heute in einigen Fällen noch die Abschlußförderung greift, sogar Zinsen auflaufen. Hier hilft ein Verweis auf These 8 weiter: "Verteilungsgerechtigkeit in der Gesellschaft wird am sinnvollsten über ein gerechtes Steuersystem hergestellt, das alle Bürger nach ihrem Einkommen und Vermögen besteuert. ... Wir wollen keine Akademiker-Strafsteuer, die die Aneignung von mehr Wissen bestraft." Noch weniger wollen wir wohl eine gezielte Belastung derjenigen HochschulabsolventInnen, die bereits vor ihrem Studium benachteiligt waren. Die Rückzahlung von Sozialleistungen zu fordern, die zur Förderung der Verteilungsgerechtigkeit ausgegeben wurden, ist bereits inkonsequent. Eine Verzinsung dieser Leistungen ist eine Perversion, die unter keinen Umständen und in keiner Höhe zur Diskussion stehen kann.
In der Hoffnung, daß die Länder einen Weg finden, den Bund zur Aufgabe des Anspruchs der Kostenneutralität zu zwingen, sprechen wir noch einige wichtige Details an.
Es ist allgemein bekannt, daß auf Kinder aus benachteiligten Klassen oft Druck ausgeübt wird, ihre Berufsausbildung möglichst rasch abzuschliessen. Dieser Effekt wird durch die Ausgestaltung von Korb 2 erheblich verstärkt. Studierende, die auf BAFöG angewiesen sind, werden durch das Volldarlehen in Korb 2 in Fachhochschulstudiengänge abgedrängt, während wohlhabende Studierende bedenkenlos Langzeitstudiengänge aufnehmen können. Das ist ein sehr gefährlicher Effekt, zu dem es im gültigen BAFöG kein Analogon gibt.
Wie man der Broschüre "Wie lange studiert man in NRW" entnehmen kann, betragen die Mediane der Studienzeiten in Diplom-II- und Magister-Studiengängen generell 12-14 Semester. Das bedeutet, daß es keine Studiengänge gibt, in denen nicht mindestens jedeR zweite geförderte Studierende auf Zins-BAFöG angewiesen wäre. Darüber hinaus gäbe es eine Reihe von Studiengängen, in denen nicht einmal jedeR zweite mit voller Ausschöpfung der Zinsphase ihr Studium rechtzeitig abschließen könnte. In diesen Fällen entstünde eine Rückzahlungsverpflichtung von ca. 4x12kDM Förderung + 12kDM Zinsen, also ca. 60kDM insgesamt. All dies zeigt, wie weit das Körbemodell noch von Verteilungsgerechtigkeit entfernt ist und wie drastisch sich die Forderung nach Kostenneutralität auswirkt.
Die KMK begründet überzeugend, daß die Sonderprüfungen für BAFöG-EmpfängerInnen den Zielen des BAFöG im Wege sind. Aus uns unverständlichen Gründen wird daraus aber die falsche Konsequenz gezogen: Wenn man Sonderprüfungen für alle einführt, belasten diese doch wiederum diejenigen, die darauf angewiesen sind, ungleich stärker als diejenigen, die sich ein Durchfallen leisten können. Warum sollte im übrigen bei einer direkten Förderung eine Sonderprüfung erforderlich werden, die sich selbst bei einer indirekten Förderung in jahrzehntelanger Praxis als überflüssig erwiesen hat? Wer wagt den Widersinn, sich unmittelbar nach der Einführung von Zwischenprüfungen in Lehramts- und Magisterstudiengängen über mangelnde Prüfungen zu beklagen? Klar erforderlich ist die Abschaffung aller Sonderprüfungen im Zusammenhang mit dem BAFöG, und zwar gerade aus Gründen der Chancengleichheit.
Vermißt haben wir den Hinweis, daß die Sonderregelungen im BAFöG zur Verlängerung der Förderungsdauer z.B. wegen Schwangerschaft, Gremienarbeit oder Krankheit erhalten bleiben müssen. Will man in diesen Fällen Chancengleichheit, wäre die Verlängerungsfrist, gleichgültig, zu welcher Zeit sie notwendig wird, stets aus Korb 1 zu finanzieren.
Alles in allem sind wir nicht davon überzeugt, daß die vorgeschlagene Regelung wirklich besser als das geltende Recht ist. Unter der doppelten Voraussetzung chronischer Unterfinanzierung und geforderter Kostenneutralität ist auch nicht zu sehen, wie sie das sein sollte. Allenfalls die effektive Verlängerung der maximalen Förderungsdauer ist als Vorteil erkennbar; dieser wird aber durch die Einführung rückzahlungspflichtiger, vollverzinster Sozialleistungen und den angesprochenen Abschreckungseffekt bei langen Studiengängen sehr teuer erkauft.
Sicher ist nur, daß sowohl das geltende Recht als auch das Körbe-Modell den Regierungsplänen, die die Möglichkeiten zum sozialen Ausgleich weiter aushöhlen und BAFöG-Mittel zweckentfremden, bei weitem vorzuziehen sind.