Plenums-Beschluss vom 4.1.1995: Kommerzialisierung der Hochschule
- Die DLL lehnt eine Nutzung von Hochschulräumen durch andere Veranstalter als Organe der Hochschule oder StudentInnenschaft ab, da private Veranstaltungen die Gestaltungsspielräume der an der Hochschule aktiven Gruppen einschränken würden.
- Die DLL lehnt die Einrichtung eines privaten Buchladens auf dem Hochschulgelände ab. Die Aufstellung jeder Art von Kopiergeräten darin muß verhindert werden. Ob dazu gerichtliche Schritte eingeleitet werden, braucht jetzt noch nicht entschieden zu werden.
- Zur kommerziellen Werbung in der Mensa gibt es innerhalb der DLL verschiedene Positionen. Die Durchführung des diesbezüglichen Beschlusses des Verwaltungsrates wird bis zur Klärung der DLL-Position nicht eingefordert, da durch die kommerzielle Werbung kein unmittelbarer Schaden entsteht und die Änderung des neuen Flugblatt-Genehmigungsverfahrens des Studiwerks auch für uns erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten würde. Diese nicht geklärte Position ändert nichts an der Deutlichkeit, mit der die Positionen zu 1 und 2 vetreten werden.
Grundsatzfragen in diesem Ber[e]ich sollen weiter diskutiert werden. Dabei muß es um Begriffsbildung, Schärfung und Kritik der Begriffe "Kommerzialisierung" und "Privatisierung" und politische Wertung der Inhalte der Begriffe gehen, insbesondere im Konflikt zu den Werten "Freiheit" und "kulturelle Vielfalt".