Studentische Räume

AStA Allgemeiner Studentinnen- und Studentenausschuß

An den Rektor der Gesamthochschule Siegen

Herrn Prof. Dr. Sturm

Sehr geehrter Herr Sturm,

sehr geehrte Damen und Herren!

In der "Rahmenvereinbarung für den Umzug des Fachbereichs Physik in die Walter-Flex-Straße" heißt es im Abschnitt "Raumaufteilung" unter anderem:

"Für die Studentinnen und Studenten sollen Arbeits-, Aufenthalts- und Fachschaftsräume eingerichtet werden. Hierfür wird eine Fläche von 240 m2 angesetzt."

Diese Flächen sind laut Belegungsvorschlag des Fachschaftsrates vom 14. März 1994 für folgende Zwecke vorgesehen:

Büroräume 3 Räume zu insgesamt ca. 80 m2

Arbeitsräume ca. 7 Räume zu insgesamt ca. 90 m2

Aufenthaltsraum 1 Raum zu ca. 50 m2

AStA-Shop mit Lager 3 Räume zu insgesamt ca. 20 m2

Dieser Belegungsvorschlag wurde sowohl vom Fachbereich als auch von der Hochschulverwaltung wohlwollend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die Berechnung der bereits angesprochenen 240 m2 benutzt.

Die vorgesehenen Verwendungszwecke der Räume erfordern zum Teil eine Lage in einem Bereich mit viel Publikumsverkehr, d.h. in unmittelbarer Nähe zum Audimax und zur Bibliothek. Dies gilt für die Fachschaftsbüros, den Aufenthaltsraum und den AStA-Shop. Ferner muß natürlich das Lager unmittelbar an den Shop-Raum angrenzen. Dies wurde vom Fachschaftsrat Physik mit einem entsprechenden Belegungsvorschlag auch deutlich gemacht.

Ideal für die Fachschaftsräume ist die Ebene 1 in Gebäudeteil 7. Für den Aufenthaltsraum - wie inzwischen von beiden Seiten vorgeschlagen - ist auch das Foyer in Ebene 0 nach einem entsprechenden Um- bzw. Ausbau eine gute Lösung. Vermutlich würde sich zusätzlich der fensterlose Raum mit 34,28 m2 auf derselben Ebene für Shop und Lager eignen, obwohl ein Raum mit Fenstern natürlich angenehmer wäre.

Etwas ungünstiger als die Ebenen 0 und 1 wären die Ebenen 2 oder 3 des Gebäudeteils 7, sofern die Bibliothek in Ebene 4 untergebracht wird. Dennoch wäre eine Unterbringung der Fachschaftsräume auch hier diskutabel, wenn sich daraus für die Fachbereiche erhebliche Vorteile ergäben. Nicht sinnvoll wäre dagegen eine Unterbringung der genannten Fachschaftsräume in den Gebäudeteilen 1, 2 oder 3.

Das Dezernat 5 hat zwischenzeitlich die Fachbereiche 6 und 7 aufgefordert, Vorschläge für die Belegung von Flächen durch bestimmte Arbeitsgruppen und Fachbereichseinrichtungen zu unterbreiten. Hierbei wurde ein DIN-A-4 Blatt mit der Überschrift

"Grundstück WF (HNF qm) Stand 13.10.94 KONZEPT"

als Rahmen für die Planung der Fachbereiche beigelegt. Dieses Blatt enthält in tabellarischer Form Vorschläge für die Ausweisung von Flächen als Fachbereichs-, Fachschafts-, Seminarraum-, Bibliotheks-, Mensa- und Hausverwaltungsflächen. Dabei wird nicht vorgeschlagen, im Bereich des Gebäudeteils 7 - der sich, wie oben ausgeführt, als einziger für alle vorgesehenen Zwecke eignet - Flächen für die Fachschaften auszuweisen. Vorgeschlagen wird lediglich die Ausweisung von 145 m2 in Gebäudeteil 1, Ebene 2 als Fachschaftsfläche. Dieses Fläche eignet sich für studentische Arbeitsräume, aber nicht für Fachschaftsbüros, Aufenthaltsraum und AStA-Shop.

Wir sind angesichts des konstruktiven Verlaufs der Verhandlungen über den Rahmenplan von dieser Vorlage etwas befremdet, gehen aber davon aus, daß es sich nur um ein Versehen handelt. In jedem Fall sind jetzt sowohl unsererseits als auch von Seite der Hochschulleitung und der Hochschulverwaltung besondere Bemühungen nötig, um die dadurch geschaffene mißliche Lage zu beheben.

Der Fachbereich 7 hat inzwischen die Notwendigkeit, im Gebäudeteil 7 Büroräume für die Fachschaft einzurichten, anerkannt, indem er in seinem Belegungsvorschlag zwei Räume von insgesamt ca. 40 m2 an geeigneter Stelle innerhalb seiner Fachbereichsflächen zur Ausweisung als Fachschaftsräume vorschlägt. Natürlich ist dies bei weitem nicht ausreichend, denn auf diese Weise steht nur die Hälfte der benötigten Bürofläche, kein Aufenthaltsraum und keine Fläche für AStA-Shop und Lager zur Verfügung. Der Fachbereich kann diese Probleme jedoch nicht allein lösen, da der Fehler ja - wie oben ausgeführt - darin besteht, daß der von der Hochschulverwaltung vorgegebene Rahmen für die Fachbereichsplanung nicht mit der Rahmenvereinbarung übereinstimmt. Daß dies Problem auch vom Fachbereich so gesehen wird, belegt der Beschluß des Fachbereichsrates vom 14. Dezember 1994: Der Fachbereich will sich dafür einsetzen, daß einer der Räume auf Ebene 1, der als Seminarraum vorgesehen ist, als zusätzlicher Büro- und Sitzungsraum für die Fachschaft ausgewiesen wird.

Wir sehen zur Lösung des entstandenen Problems prinzipiell zwei Lösungsmöglichkeiten:

* Die Hochschulverwaltung schlägt - sinnvollerweise in Absprache mit den Fachbereichen - Räume an geeigneter Stelle und im festgelegten Umfang für die Belegung durch die Fachschaft vor und bittet die Fachbereiche, ihre Belegungsvorschläge entsprechend zu überarbeiten. Angesichts der Regelungen in der Rahmenvereinbarung wäre dies sicher die angemessene Methode. Wir sehen allerdings, daß dieses Verfahren einen relativ großen Planungsaufwand in den Fachbereichen nach sich ziehen kann. Daher kommt auch der folgende Kompromißvorschlag in Betracht:

* Die beiden vom Fachbereich Physik vorgeschlagenen Räume werden tatsächlich als Fachschaftsbüros ausgewiesen. Zusätzlich wird - wie vom Fachbereich Physik vorgeschlagen - ein weiterer, angrenzender Raum von ca. 40 m2 nicht als Seminarraum, sondern als Büro- und Sitzungsraum für die Fachschaft ausgewiesen. Das Foyer von Gebäudeteil 7 wird zu einem Aufenthaltsraum ausgebaut und im Obergeschoß von Gebäudeteil 1 werden mindestens fünf studentische Arbeitsräume eingerichtet. Das AStA-Kopiergerät wird im Bereich des Lichtflurs auf Ebene 2 aufgestellt. Damit wird ein Raum gespart; allerdings müßte die Hochschule dann einen abschließbaren Schrank als Papierlager zur Verfügung stellen, der neben dem Kopiergerät aufzustellen wäre. Dieser Kompromißvorschlag kann allerdings nur realisiert werden, wenn wir im Gebäudeteil 7 noch einen geeigneten Raum für die Unterbringung des AStA-Shops finden; bei der Suche hiernach bitten wir um die Mithilfe der Hochschulverwaltung.

Abschließend möchten wir nochmals auf einige Unklarheiten eingehen, die sich im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der studentischen Räume ergeben haben. Die Situation, die durch das Vergessen der im Rahmenplan vorgesehenen studentischen Räume entstanden ist, kann nämlich keinesfalls dadurch gelöst werden, daß diese Räume kurzerhand für überflüssig erklärt werden.

1. Büroräume

Das Fachschaftsbüro AR-H 110 hat eine Fläche von ca. 40 m2. Diese Fläche ist für die Arbeit eines Fachschaftsrates angemessen, wenn man bedenkt, daß er im Regelfall 7 MitarbeiterInnen umfaßt und daß ein Fachschaftsbüro zahlreichen Zwecken dient: Verwahrung von Akten der Verfaßten StudentInnenschaft, Verwahrung und Lektüre der Übungs- und Klausuren- und Skriptensammlungen, Beratung von StudentInnen, Raum für Sitzungen, Computerarbeitsplatz sowohl für Verwaltungs-, als auch für Studienzwecke. Bei dem Raum AR-H 110 handelt es sich demnach um eine echte Doppelbelegung. Die Fachbereiche haben in solchen Fällen vor dem 30%igen Aufschlag zum Ausgleich eines allgemeinen Platzmangels zunächst die Doppelnutzung durch eine entsprechende Erhöhung der Flächen bereinigt. Das ist auch hier angebracht.

Die Bezeichnung "gemeinsamer Sitzungsraum der Fachschaften" war insofern etwas unglücklich gewählt, als dadurch der Eindruck entstanden ist, dieser Raum würde nur zweimal wöchentlich genutzt und könne insofern durch stundenplanmäßige Bereitstellung eines Seminarraumes ersetzt werden. Es geht jedoch bei weitem nicht nur um die wöchentliche Fachschaftsratssitzung. Es kommt während des Semesters mehrfach wöchentlich vor, daß Mitglieder der Fachschaft sich spontan zusammensetzen, um anstehende Aufgaben des Fachschaftsrates zu erledigen, Sitzungen anderer Gremien im kleineren Kreis vor- und nachzubereiten usw.; es ist klar, daß sich die Aufgaben eines Selbstverwaltungsorgans nicht auf die turnusmäßigen Sitzungen beschränken. Hierbei kommt es regelmäßig zu Raumproblemen, wenn gleichzeitig StudentInnen mit der Übungssammlung der Fachschaft oder am Computer arbeiten wollen. Der gemeinsame Sitzungsraum wird zusätzlich auch für solche studienbezogene Gruppenarbeit genutzt werden, für die die Akten des Fachschaftsrates gebraucht werden. Der Verweis auf die studentischen Arbeitsräume, die in einem ganz anderen Gebäudeteil liegen werden, ist hierfür nicht möglich.

Solange nicht klar ist, wo die Veranstaltungen im integrierten Studiengang Mathematik stattfinden werden, ist auch der Büroraum für die Fachschaft Mathematik am Fischbacher Berg einzuplanen. Falls die Veranstaltungen grundsätzlich am Haardter Berg bleiben, wäre dagegen ein Büroraum von 20 m2 verfügbar.

2. AStA-Shop und Lager

Gerade in einer Zeit, in denen StudentInnen und Studenten im Schnitt über weniger finanzielle Mittel verfügen, ist die Bereitstellung verbilligter Lehrmittel unverzichtbar. Diese Einkaufsmöglichkeit muß auch kurzfristig bestehen; auch für HochschulmitarbeiterInnen ist es selbstverständlich, gängige, benötigte Büromaterialien in den Fachbereichssekretariaten abholen zu können. Daß diese Notwendigkeit in der StudentInnenschaft klar gesehen wird, zeigt sich daran, daß Fachschaften sowohl in der Hölderlin-Straße als auch in der Paul-Bonatz-Straße täglich geöffnete Verkaufsräume unterhalten, obwohl von dort aus der AStA-Shop recht problemlos erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo