Die Wahlen und das liebe Stimmvieh

Uni-Bote, 4.Ausgabe, 13.1.94

Willkommen im Super-Wahljahr 1994! Die Klimax unserer parlamentarischen Interessensvertretung steht kurz bevor: die Wahlen zum StudentInnenparlament (StuPa). Zur Abwechslung gibt es sie mal im Januar statt im Dezember, aber immerhin gibt es sie, und in kleinen Zirkeln herrscht hektische Betriebsamkeit. Die Listen, die tatsächlich ein Jahr überstanden haben, polieren ihre Programme auf, falls sie welche haben, und veranstalten eine Art Wahlkampf. Die Listen, die gerade rechtzeitig zur Wahl entstanden sind, tun ungefähr das gleiche, wenn sie nicht gerade mit ersten Auflösungserscheinungen kämpfen. Die Kopierer laufen heiß, Hausmeister und Putzkolonnen warten auf die große Papierflut, und in der Mensa beim Mittagessen sieht man sich mit dem Mitteilungsbedürfnis von Gruppierungen konfrontiert, von denen man ansonsten noch nie etwas gehört hat. Die, so nimmt man kauend zur Kenntnis, setzen sich ein für das Gute und gegen das Schlechte: gegen Kürzung, Streichung und Beschneidung, für mehr Mittel, DozentInnen und Parkplätze oder so ähnlich. Es läuft, wie es bei Wahlen so läuft, nur in einem bescheideneren Rahmen.

Aber das Stimmvieh läßt sich nicht treiben. Wie in den letzten Jahren werden 80% der Interessens-zu-Vertretenden dieses Geschehen einfach nicht ernst nehmen und nicht wählen gehen. Ob die StudentInnen von heute zu beschäftigt, zu doof, vom System desinformiert oder heimliche Anarchisten sind, darüber wird in den Gremien gelegentlich spekuliert, aber getan wird wenig. Wahlbeteiligungen um die 20% sind eigentlich eine Bankrotterklärung des Parlamentarismus. Wenn man diese nicht unterschreiben möchte, bieten sich Maßnahmen an: zur Sache informieren, Durchschaubarkeit gewährleisten und Werbung betreiben. Zu sehen ist davon so gut wie nichts. Der Aufbau und Sinn der Verfaßten StudentInnenschaft (VS) dürfte eines der letzten großen Geheimnisse der Hochschule sein.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Mit der Gründung der BRD wurden auch die Hochschulen zwangsdemokratisiert. Das parlamentarische Staatssystem wurde auf die Hochschulen abgebildet. Als in den 70ern die StudentInnen die Mißstände dieses Systems angingen, wurde den studentischen Interessensvertretungen die Macht entzogen, oder sie wurden (in Bayern und Baden-Württemberg) ganz abgeschafft. Wo die Interessensvertretungen erhalten blieben, haben sie in der Regel einen gesetzlichen Rahmen erhalten; in NRW heißt der Universitätsgesetz In Siegen sieht das so aus: Alle StudentInnen wählen einmal im Jahr das StuPa, vergleichbar dem Bundestag. Dieses verwaltet den Haushalt, fällt Entscheidungen, die StudentInnen betreffen, und wählt den AStA, gewissermaßen das Kabinett. Die Sitzverteilung im StuPa entscheidet also darüber, wer den AStA stellen wird.

Aber einiges ist anders als in der großen Politik. Die Listen, die sich zur Wahl stellen, sind keine Parteien. Sie haben weder solche Strukturen noch solche Macht. Es gibt auch keine Wahlkampfkostenrückerstattung. Wichtiger ist aber, daß im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen einige Freiheiten erkämpft wurden. das StuPa ist zwar als Parlament Bestandteil eines repräsentativen Systems, unterliegt aber (theoretisch) der Kontrolle von Urabstimmung und Gesamtvollversammlung (GVV). Außerdem gibt es im StuPa ein allgemeines Rede- und Antragsrecht. Unsere Satzung berücksichtigt hier auch Kritik am Parlamentarismus und versucht, grundlegende Forderungen an eine demokratische Interessensvertretung umzusetzen. Gegen das enge Korsett der staatlichen Vorschriften setzten die Generationen vor uns nämlich die "Vier Säulen der Verfaßten StudentInnenschaft": Satzungshoheit, Finanzhoheit, Politisches Mandat und Imperatives Mandat - hohe Worte für eigentlich banale Selbstverständlichkeiten.

Satzungshoheit meint das Recht, alle studentischen Angelegenheiten eigenständig zu regeln, insbesondere die Organisation und Struktur der Organe. Die Finanzhoheit soll die Unabhängigkeit der studentischen Organe garantieren. Das meint insbesondere, daß die Rechenschaft über die Verwendung studentischer Gelder nur vor den StudentInnen abgelegt werden muß. Das Politische Mandat gibt den studentischen Organen das Recht, zu allen gesellschaftlichen Fragen Stellung zu beziehen. Es ist Voraussetzung dafür, die Hochschule als mit der Gesellschaft verflochten zu sehen und entsprechend zu handeln. Das Imperative Mandat sichert die Weisungsgebundenheit, Verantwortbarkeit und Abwählbarkeit der studentischen VertreterInnen. Im Gegensatz zu den Bundestagsabgeordneten sind diese zuvorderst nicht der privaten Institution ihres Gewissens verantwortlich, sondern ihren WählerInnen, und das nicht nur am Wahltermin, sondern jederzeit. Eine GVV kann dem StuPa als Gremium Weisungen erteilen. Über eine Urabstimmung können sogar einzelne Mitglieder des StuPas und des AStAs abgesetzt werden.

Natürlich können basisdemokratische Einrichtungen wie Vollversammlungen und Urabstimmungen nur wirken, wenn sie auch benutzt werden. Daß das nicht besonders häufig und zahlreich geschieht, liegt nicht nur an der trägen "Masse", die sich diesen Dingen einfach verweigert, und wenn sich die unermüdlichen "AktivistInnen" auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln. Die Streikversammlung im Dezember hat, obwohl sehr kurzfristig angekündigt und kaum vorbereitet, mehr Volk auf die Beine gebracht, als alle vom AStA einberufenen GVVen der letzten drei Jahre zusammen. Ab und an scheint es also ein breites Bedürfnis nach direktem politischem Wirken und Mitwirken zu geben. Allerdings wird dieses von StuPa und AStA nicht gefördert, wie es die Satzung von ihnen erwartet. Es muß sich im Gegenteil Bahn brechen gegen die Beharrlichkeit, mit der diese Gremien relevante Probleme der StudentInnen ignorieren.

Über den Zustand von StuPa und AStA haben wir uns schon im letzten UNI-BOTEN und auf unserem Weihnachtsflugblatt ausgelassen. So wie sie sind, können die Organe ihre Aufgaben nicht erfüllen, weil in ihnen mehrheitlich kein Interesse an ihren Aufgaben besteht. Wir müssen sogar unterstellen, daß ein großer Teil ihrer Mitglieder die Aufgaben gar nicht kennt: "Förderung des politischen und sozialen Bewußtseins", "Wahrung der politischen Interessen" und "Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Belange" der StudentInnenschaft - das und anderes mehr steht in § 2 Abs. 1 unserer Satzung, was offensichtlich kaum noch jemand weiß. Sonst wäre bei den FunktionärInnen mehr von irgendeinem Widerstand gegen die allgemeine Verschlechterung der Studien- und Lebensbedingungen zu spüren. Vom ehemaligen Kampf um sozialen Wohnraum ist zum Beispiel nichts mehr zu sehen. Selbst den Bestrebungen der Hochschulverwaltung, studentische Räume zurückzubekommen, stellen sich nicht etwa studentische Vertretungsorgane entgegen, sondern bestenfalls Leute aus autonomen Zusammenhängen.

Von Sinn und Zweck von StuPa, AStA, Vollversammlungen und anderen Einrichtungen der Verfaßten StudentInnenschaft hat ein nicht geringer Teil der politisch Aktiven, also auch derjenigen, die sich jetzt zur Wahl stellen, recht geringe Ahnung. In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen (im kleineren Kreis) über diese Strukturen, meist nach Wahlen und anknüpfend an geringe Wahlbeteiligungen, an Erstarrung und Formalisierung im StuPa, Arbeitsunfähigkeit des AStA und ähnliches. Da sie sich in der nächsten Zeit wiederholen könnten, nehmen wir vorgreifend dazu Stellung. Drei Grundzüge können diesen Diskussionen zugeordnet werden: Unverständnis der vorhandenen Struktur (mangelhafte Theorie), Fehleinschätzung der Situation (mangelhafte Analyse) und Kurzlebigkeit (als Folge).

Unverständnis der vorhandenen Struktur zeigt sich in der Forderung nach der Entmachtung der "Quasselbude" StuPa und die Übergabe der Kompetenzen an eine Art FachschaftsräteKonferenz oder an ein noch zu schaffendes politisches Gremium. Dem StuPa Ineffektivität vorzuwerfen, weil zuviel oder nur geredet werde, hat nicht nur befremdende Anklänge an den Ruf nach der starken Hand, es geht auch am Kern der Sache vorbei. Das StuPa als beschlußfassendes Gremium kann diskutieren oder nicht, es faßt in jedem Fall Beschlüsse, und seien es die falschen oder die des Nichtbehandelns oder des Nichtbeschließens. An dieser Effektivität der Machtausübung muß die Kritik ansetzen, entweder konkret an den Inhalten oder radikal an der Machtkonzentration, das hieße am repräsentativen System.

Aber das hieße auch weit ausholen, und so tiefgehend wird die Problemlage gar nicht erst analysiert. Die Fehleinschätzung der Situation ist folgende: Die zentralen Gremien sind arbeitsunfähig, weil die Strukturen nicht stimmen. Deswegen sollen neue Strukturen geschaffen und andere Gremien etabliert werden. Richtig ist, daß die Gremien so schlecht arbeiten, weil die Strukturen nicht genutzt werden und weil sich Mehrheiten in ihnen gegenüber diesen Strukturen nicht verantwortlich fühlen. Aber weil das System als Ganzes nicht verstanden wird, geht man die Symptome an, getrieben von der illusorischen Vorstellung einer starken und mächtigen Vertretung, die von der gesamten StudentInnenschaft begeistert unterstützt wird und alles mögliche durchsetzt.

In Wirklichkeit befinden sich die studentischen Vertretungen in einer schwierigen Lage, aus der sie sich durch Reformen nicht lösen können: in einem Spannungsfeld zwischen eigenen Ansprüchen und gesetzlichen Vorschriften, in dem Konflikt, nur durch Institutionalisierung zu ausreichend Geld, Information und Einfluß zu kommen und sich dadurch gleichzeitig zu beschneiden und vor dem Problem, demokratisches Deckmäntelchen einer weiterhin hierarchisch organisierten Hochschule zu sein. Ohne dies zu berücksichtigen, ist eine Arbeit in und eine Diskussion über Strukturen der Verfaßten StudentInnenschaft nicht sinnvoll. Sinnvoll ist es dagegen, Tendenzen zu einer Zentralisierung der Macht entgegenzutreten. Das heißt, die bestehenden Organe Vollversammlung und Urabstimmung zu nutzen und die vorhandenen Autonomen Einrichtungen wie Referate und Arbeitskreise zu unterstützen. Was sich machen läßt, ist das Offenhalten von Strukturen für studentische Bewegung, die Transparenz von Strukturen, sowie stetiges Bemühen um eine Verankerung in der StudentInnenschaft.

Dafür können wir uns einsetzen, bei und nach den Wahlen. Muh!

Wahlen

In der Woche vom 17. bis zum 21. 1. finden die Wahlen zum 22. StudentInnen-Parlament und zu den Fachschaftsräten der Gesamthochschule Siegen statt. Wir wollen nachfolgend für Euch das Wichtigste kurz zusammenfassen.

Was wird gewählt?

Erstens die Fachschaftsräte. Von denen gibt es zehn in den zwölf Fachbereichen, weil sich die Fachschaftsräte der Fachschaften 1 bis 4 schon vor Jahren zu einem Fachschaftsrat zusammengeschlossen haben und der Studiengang AES im Fachbereich 2 einen eigenen Fachschaftsrat bildet. Weil sich normalerweise in den Fachschaften Einheitslisten bilden, ist die Wahl zu den Fachschaftsräten meist eine reine Persönlichkeitswahl. Es können zwar auch Listen gegeneinander antreten. Das ist aber in diesem Jahr nur beim FSR 12 der Fall.

Zweitens das StudentInnen-Parlament (StuPa). Das StuPa setzt sich normalerweise aus 25 Mitgliedern zusammen. 12 davon werden aus den Fachbereichen direkt gewählt, der Rest hochschulweit über Listen. Die Sitzverteilung richtet sich nach dem Verhältniswahlprinzip. Durch Überhangs- und Ausgleichsmandate (wenn eine Liste mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach dem hochschulweiten Ergebnis zustehen) kann sich die Zahl der Sitze auf bis zu 35 erhöhen. Das jetzige StuPa hat 26 Mitglieder.

Wer darf wählen?

Alle, die das WählerInnenverzeichnis aufführt, und das sind alle Immatrikulierten, nicht aber ZweithörerInnen. Die WählerInnenverzeichnisse liegen an den Urnenstandorten aus. Nach Vorlage Deines StudentInnenausweises (nur der zählt!) wird Dein Name im Verzeichnis gekennzeichnet, Du erhältst Deine Stimmzettel und einen Vermerk auf Deinem Ausweis, damit Du nicht aus Versehen zweimal zur Wahl gehst.

Wann und wo wird gewählt?

Es gibt vier Urnenstandorte. Die StudentInnen einiger Fachbereiche können zwischen zwei Urnenstandorten wählen. Ausschlaggebend ist der auf Deinem Studi-Ausweis angegebene Wahlfachbereich. Die Standorte im einzelnen sind:

Die Urnenstandorte sind in der Wahlwoche täglich von 11h bis 14.15h geöffnet.

Wie wähle ich?

Nach Vorlage Deines StudentInnenausweises erhältst Du drei Stimmzettel, zwei kleine und einen großen. Ein kleiner ist für Deinen Fachschaftsrat, der andere für den/die StuPa-DirektkandidatIn aus Deiner Fachschaft und der große ist für die hochschulweiten StuPa-Listen. Auf den beiden kleinen machst Du jeweils ein Kreuz hinter der Person Deiner Wahl. Für die hochschulweiten Listen hast Du bis zu fünf Stimmen. Die kannst Du alle einer Person geben, oder Du kannst sie auf verschiedene KandidatInnen, auch verschiedener Listen, verteilen. Das nennt man Kumulieren und Panaschieren. Mach die Kreuze, wie Du willst, es dürfen aber keinesfalls mehr als fünf sein. Die Stimmen zählen bei der Auszählung zunächst für die Listen, dann werden bei der Sitzverteilung innerhalb der Listen diejenigen zuerst berücksichtigt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Dann steckst Du die Zettel in die Urnen, die zwei kleinen in die Urne für Deinen Fachbereich und den großen in eine allgemeine.

Wen kann ich wählen?

Details stehen auf den Wahlzetteln oder auf dem Aushang neben der Arbeitsvermittlung im AR. Den Wahlen zum StudentInnenParlament stellen sich dieses Mal:

DLL - Deine Lieblingsliste, Die studentische Liste (SL), FORUM, FL - Freche Lippe, LHG - Liberale Hochschulgruppe, LUMA - Liste unabhängiger Maschinenbauer und Architekten, RCDS - Ring Chronisch Dämlicher Studenten, UL-AES - Unabhängige Liste AES, ULEI - Unabhängige Liste Elektrotechnik und Informatik, 3M - Männer machen's möglich und ISV, die Internationale StudentInnen-Vereinigung und ein Einzelkandidat aus dem FB 10.

Die DirektkandidatInnen sind: [...]

Wen soll ich wählen?

Da sind wir, zugegeben, ein bißchen parteiisch. Wir empfehlen DLL, also uns selbst, und die Fachschaftslisten LUMA, ULEI und UL-AES. Da wissen wir, woran wir sind. (Das wissen wir bei einigen anderen Listen leider auch, möchten uns aber an dieser Stelle nicht dazu äußern.)

Und nach den Wahlen?

Am Freitag nachmittag beginnt das Auszählen der Stimmen im StuPa-Raum (öffentlich). Das vorläufige Endergebnis dürfte zwischen 22h und 24h bekannt werden. Um diese Zeit findet im Kulturcafe auch die traditionelle DLL-Wahlparty statt. Innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl wird das Wahlprotokoll mit dem "amtlichen" Ergebnis ausgehängt. Dann muß noch eine Einspruchsfrist abgewartet werden, bis das neue StuPa zusammentreten kann. In dem werden die Verhältnisse hoffentlich so sein, daß schleunigst ein AStA gebildet werden kann.

Der nächste UNI-BOTE erscheint am Donnerstag nach der Wahlwoche und wird selbstverständlich eine Wahlnachlese enthalten.