Aufruf zur Blockade des Bundestages aus Anlass der Streichung des Asylrechts
Das Wechselspiel zwischen Regierenden und Regierten hat in den vergangenen zwei Jahren prächtig geklappt. Bis Rostock und Mölln waren es die Pogrome und alltäglichen Angriffe auf Flüchtlinge und Migrantinnen, die angefeuert vom Applaus der Staatsbürger und Staatsbürgerinnen den gesetzlichen und administrativen "Handlungsbedarf" zur Verschärfung der Asylbestimmungen legitimierten. Seit Herbst 1992 stehen dafür die Lichterketten; sie säumen nicht nur Ufer, Straßen und Grünanlagen, sondern signalisieren Einverständnis. Denn jetzt, da das leidigen "Asylproblem" endlich erledigt wird, fordern die "anständigen Deutschen" in stummem Appell und unter dem Motto "Gegen Haß und Gewalt" die Herrschenden auf, gleichfalls der unmittelbaren Brutalität faschistischer Überfälle Einhalt zu gebieten. Und im Kerzen- und Fackelschein kultischer Handlungen drückt sich der Wille zur Läuterung der Gemeinschaft aus, die unbelastet die kommenden nationalen Aufgaben lösen kann. Zugleich haben CDU/CSU, FDP und SPD, Regierungsparteien und Regierungspartei in der Opposition, im Schatten der Funzeln den angekündigten Asylkompromiß durchgezogen und klargemacht, wie sei das Zeichen deuten: als Zustimmung zur Einführung des Artikel 16a in das Grundgesetz, also zur Beseitigung des Asylrechts als individuelles Recht. Die faktische Abschaffung des Asylrechts bestätigt all jene, die "Deutschland zuerst" im Kopf haben - die Bürokraten, die Hetzer und die Totschläger.
In der Spannbreite vom Eintreten für ein Einwanderungsgesetz bis zum unmißverständlichen "Grenzen zu" formulieren die im Parlament relevanten Parteien lediglich einen nationalistischen Konsens zur "Lösung des Zuwandererproblems". Die Definitionsmacht darüber, ob jemand politisch verfolgt ist oder nicht in Not ist oder nicht, soll nicht in ihren Händen bleiben. Wir wenden uns gegen jegliche Auslesekriterien, mit denen Menschen, die in diesem Land leben wollen oder müssen, der Aufenthalt verweigert wird. Ohne zeitliche Einschränkung, ohne die in Asyl- und Ausländergesetzen festgeschriebenen entwürdigenden Prozeduren soll jede und jeder hier leben können. Gegen die Abschottung Deutschlands ist die außerparlamentarische Opposition die einzig mögliche Form der politischen Intervention. Gegen die faktische Abschaffung des Asylrechts und zur Aufkündigung des nationalistischen Konsenses rufen wir deshalb am Tag der dritten Lesung des Artikels 16a Grundgesetz, dem Tag der Abstimmung, zur Blockade des Bonner Bundestages auf.
Als am 21. Januar dim Bundestag die 1. Lesung des Artikels 16a über die Bühne ging, konnten die Stoibers, Kloses, Seiters und Leutheusser-Schnarrenbergers siegessicher verkünden, daß im Interesse des Gemeinwohls es jetzt endlich gelänge, die "Einwanderung zu steuern" und den "Rechtsradikalismus zu verhindern". Was Rechtsradikalismus und das Recht auf Asyl miteinander zu tun haben, scheint keiner Erklärung mehr zu bedürfen.
Tatsächlich besteht ein Zusammenhang, aber eben jener, den die Bonner Kompromißler dabei sind, endgültig abzustreiten. Der Satz "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ging ein in das Grundgesetz des von den West-Alliierten durchgesetzten bürgerlichen Rechtsstaates BRD, nachdem das nationalsozialistische Deutschland die europäischen Juden vernichtet, Sinti und Roma, Homosexuelle, Kommunisten und Sozialisten ermordet, als "arbeitsscheu" und "lebensunwert" aussortierte Menschen umgebracht hat. Die einzige Hoffnung aller Verfolgten, dem Tod zu entrinnen, war die Flucht aus Nazi-Deutschland und vor der rassistischen Volksgemeinschaft. Der Artikel 16 hatte die im Rahmen der Bonner Republik möglichem, symbolische Funktion, das Wissen darum aufrecht zu erhalten.
In der Grundgesetzänderung kulminieren die jahrelangen Debatten unter dem Motto "Das Boot ist Voll", die im Kontext der Vereinigung schließlich völkische Kategorien ansteuerten. Indem die Kompromißler von CDU/CSU, FDP und SPD politische Forderungen der Rechtsradikalen zum Interesse des Gemeinwohls erklären, wird das historische Bewußtsein, für das der Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 stand, endgültig zu zerstören versucht. Das in Bitburg und durch den Historikerstreit in Gang gesetzte kollektive Vergessen erhält normativen Charakter und dient als Eintrittsbillet für das neue Deutschland. Die geplante Verfassungsänderung ist ein weiterer Schritt zur Konstitution einer dritten deutschen Republik, die eine Angleichung der Politischen an die ökonomischen Machtstellung in Europa anstrebt und sich anschickt, in der imperialistischen Weltordnung eine Führungsrolle zu übernehmen.
Der Nationalismus, der derzeit die politischen Auseinandersetzungen hierzulande dominiert und jede Äußerung, die nicht von tiefer Sorge um das nationale Wohl getragen ist, auszugrenzen und mundtot zu machen sucht, ist seit der Anexion der DDR in eine neue Qualität umgeschlagen. Der zunehmende Verlust von Opposition gegen diesen Nationalismus datiert jedoch aus der gesellschaftlichen Entwicklung der BRD im vergangenen Jahrzehnt. Von der Mobilisierung der "Gemeinschaft aller Demokraten" gegen die StaatsfeindInnen der späten siebziger Jahre, über deutschnationale Argumentationen in der Friedensbewegung Mitte der achtziger, bis hin zur Wiederentdeckung des "nationalen Selbstbestimmungsrechts der Deutschen" spannt sich ein Bogen. Auch große Teile der vormalig linken Opposition gliederten sich in den nationalen Diskurs ein und erhofften den Eintritt in eine zivile Republik. Der Prozeß des Vergessens, der Normalisierung unterstützt auch die Enthemmung des Untertanen und zeigt Kontinuitäten rassistischer Zuschreibungen in Deutschland. Innerhalb der vermeintlichen Zivilgesellschaft wird dies besonders deutlich an der fortwährenden Diskriminierung und erneuten Vertreibung von Sinti und Roma.- Die Pogrome seit der Vereinigung fanden nicht trotz der deutschen Geschichte statt, sondern im Bewußtsein ihrer Machbarkeit. Deswegen sind die rassistisch Handelnden ernstzunehmen und nicht als bloß irrational Protestierende abzutun. Ob sich Gewalt nämlich gegen Herrschenden oder gegen Unterdrückte richtet, deren Diskriminierung gesellschaftlich akzeptiert ist, ist keine Nebensache, sondern der Unterschied ums Ganze.
Im Unterschied zu der seit Ende de siebziger Jahre betriebenen Aushöhlung des Asylrechtes durch Beschleunigungsgesetze (Abschaffung des Widerspruchverfahrens, Einzelentscheider etc.) und Sofortprogramme (Versagung der Arbeitserlaubnis, Sozialhilfe als Sachleistung etc.) sieht der neue Asylartikel die fast vollständige Abschottung des Staatsgebiets der BRD gegen Flüchtlinge vor. Der bisherige Artikel 16 bot zumindest für Männer - viel eingeschränkter für Frauen - die Möglichkeit, sich für die Zeit des Verfahrens legal in der Bundesrepublik aufzuhalten. Wer dagegen künftig aus einem sogenannten "sicheren Drittland" einreist, und das sind alle Anreinerstaaten der BRD, alle EG-Länder, Polen, Österreich, die Tschechische Republik und die Schweiz, kann sofort abgeschoben werden. damit gibt es de jure für Flüchtlinge keinen Landweg mehr. Und auch über den Luftweg, selbst bei Vermeidung einer Zwischenlandung in einem "sicheren Drittland", können Flüchtlinge durch die schwer erfüllbaren Visa-Bedingungen der BRD und deren Kontrolle durch die Fluggesellschaften Deutschland kaum noch legal erreichen. Zusätzlich wird per Gesetz eine absurde Liste sogenannter Nichtverfolgerstaaten erstellt, die den gleiche Zweck hat - sofortige Abschiebung ohne gerichtliche Einzelfallprüfung.
Die faktische Gewalt dieser gesetzlich geregelten Abschottung wird sich also auf den Flughäfen, an den Grenzen und außerhalb vollziehen. Die rechten Technokraten bereiten die entsprechenden Maßnahmen für die Abschiebepraxis vor: Innenminister Seiters plant mobile Infrarot- und Radargeräte zur Überwachung der deutschen Ostgrenze. Nach dem Muster des deutsch-rumänischen Abkommens "über die Rücknahme von deutschen und rumänischen Staatsangehörigen" hat das Innenministerium am 18. Januar 1993 Verhandlungen mit der polnischen Regierung über finanzielle und aministrative Hilfe bei der Abschiebung, der Verhinderung erneuter Einreise und dem Rücktransport von AsylbewerberInnen aufgenommen. Verhandlungen mit der Tschechischen Republik sollen folgen. Die geplanten Maßnahmen und Abkommen zielen auf die Errichtung von Pufferstaaten im Osten. Die Sammellager in der Bundesrepublik werden so durch exterritoriale Internierungslager im Interesse der europäischen Hegemonialmacht Deutschland ergänzt.
Für Hessen und speziell die Region Rhein/Main kommt dem Flughafen Frankfurt entscheidende Bedeutung zu. Schon im Gefolge der Beschleunigung von Asylverfahren erstellte die rot-grüne Landesregierung unter der Federführung der Fraktionsvorsitzenden Klemm (SPD) und v. Plottnitz (Grüne) den Plan, in direkter Nähe des Flughafens ein Erstaufnahmelager für Flüchtlinge zu errichten. Unter Mitarbeit des Bundesgrenzschutzes soll dort zum 1. April 1993 eine Außenstelle des Bundesamtes für ausländische Flüchtlinge Zirndorf für bis zu 1000 Flüchtlingen entstehen. Entscheider des Zirndorfer Amtes und eine Außenstelle des Verwaltungsgerichtes sollen garantieren, daß über Rhein/Main ankommende Flüchtlinge dort unverzüglich "behandelt" werden könne. "Ziel dieses Konzeptes müßte es sein, daß die offensichtlich unbegründeten Bewerber auf dem Gelände des Flughafens verbleiben und in kürzest möglicher Frist üben den Flughafen wieder ausreisen" (Bezirksvorstand der SPD Hessen-Süd). Mit der Asylrechtsänderung wird diesem neuen Sammellager die Aufgabe einer zentralen hessischen Abschiebestelle zukommen. Sowohl Menschen, die aus "nichtverfolgerstaaten" auf dem Flughafen ankommen, als auch diejenigen, die über "Drittländer" einreisen, werden vermutlich hier festgehalten. Darüber hinaus werden im geplanten Flüchtlingsgefängnis die aus anderen hessischen Erstaufnahmelager (Schwalbach, Gelnhausen, Gießen und Kassel) abgelehnten AsylbewerberInnen bis zur Abschiebung interniert bleiben.
"Deutschland zuerst" ist zum Leitmotiv des Asylkompromisses geworden. Die Kriminalisierung der MigrantInnen, die permanente Rede von "Scheinasylanten", von "illegalen Einwanderern" verbindet sich mit einer Ethnifizierung von Kriminalität ("Drogenpolitik", "Sicherheit in der Stadt"), die Flüchtlinge und MigrantInen, welche in der Bundesrepublik leben, unterschiedslos trifft, um sie auszugrenzen. Die Bedrohungsszenarien stellen die Verhältnisse auf den Kopf: die wirklich Bedrohten, die Verfolgten und Verdammten dieser Erde werden zur "Gefahr für die europäische Kultur" erklärt. Im "besten Fall" beschwören diejenigen, denen die "Würde des Menschen unantastbar" ist, die Nützlich der Wirtschaftssubjekte, der MalocherInnen und Rentensicherern und sortieren nach nützlicher Zuwanderung und unnützen Flüchtlingen. Die vorherrschenden und auch unter Linken anzutreffenden ökonomistischen Erklärungsversuche für Rassismus entlasten zumindest indirekt Täter und Täterinnen. Begriffe wie "Fremdenfeindlichkeit" und "Wohlstandschauvinismus" taugen nicht zur Kennzeichnung rassistischer Gewalt. Sie schreiben den Rassismus allein den faschistischen Organisationen und den unterworfenen wie sich unterwerfenden Individuen zu. Sie verdecken die Tatsache, daß die rassistischen zuschreibungen, wie sie in den Bedrohungszenarien entworfen sind, bereits die Grundlage wie die Legitimation staatlicher Maßnahmen bilden und europaweit herangezogen werden ("Schengener Abkommen", TREVI).
Der gegenwärtige Eurozentrismus verbindet sich mit der neuen imperialistischen Weltordnung, die nicht mehr auf die Industrialisierung und die Erweiterung der Märkte in de sogenannten Dritten Welt gestützt ist, sondern auf die abgekoppelte Abhängigkeit von den Metropolen zielt. Militärischen UN-Polizeiaktionen dort entspricht die Abschottung der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den Flüchtlingen mittels europäisch koordinierter Polizei- und Grenzschutzmaßnahmen hier. Der Neorassismus , der die "Differenz der Kulturen", ihre unüberwindliche Abgrenzung und Unvereinbarkeit behauptet, fügt sich so in die politische und ökonomische Abkopplung der Armuts- und Hungerzonen der Welt von den kapitalistischen Zentren ein.
"Deutschland zuerst" ist die völkische Formel des deutschen Hegemonieanspruches in Europa. Die bevorstehende Aufnahme des neuen Deutschland in den Sicherheitrat der UNO wird diesen Hegmonieanspruch forcieren. Unter diesen Bedingungen kann Deutschland im Zuge der "Harmonisierung des europäischen Asylrechts" und der angestrebten "europäischen Staatsbürgerschaft" für die EG-Mitgliedsstaaten zum Modell werden. Es besteht die Gefahr, daß - angetrieben durch Eurozentrismus und Neorassismus - das bürgerlich-demokratische Territorialprinzip (ius soli), nach dem die Staatsangehörigkeit vom Geburtsort der Einzelnen abhängig ist, unterlaufen oder gar abgeschafft wird. An dessen Stelle träte dann das in Deutschland seit 1913 geltende Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das die Verwandschaftsbeziehungen zur Grundlage der Staatsangehörigkeit macht und ZuwanderInnen auch in der zweiten und dritten Generation erst einmal ausschließt. Die "Neue Rechte" in Europa hat die längst zu ihrer zentralen Forderung gemacht. Und wie das Haidersche Volksbegehren in Österreich verdeutlicht, entspricht der völkischen Abschottung nach Außen die Ethnifizierung im Innern, bis hin zur Forderung nach Ausländerquotierung in der Schule, um die "rassische Gemeinschaft" der StaatsbürgerInnen zu zementieren. Damit nicht wie beim Asylrecht die Forderungen der Rechtsradikalen später zum Gemeinwohl erklärt werden, müssen wir diesen politischen Prozeß stoppen. Angesichts tagtäglicher rassistischer und antisemitischer Angriffe in Wort und Handlung, angesichts der Verbreitung rassistischen und faschistischen Denkens - gerade hier in Deutschland - liegen unsere unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten darin, den Verfolgern da zu begegnen, so sie auftreten, den Preis für rassistisches Handeln möglichst hoch zu treiben und die Zustimmung zum neuen Asylgesetz so schwer wie möglich zu machen.
Für den Tag de dritten Lesung des Artikels 16a ist die Blockade des Bundestags die Aktion, die den völkisch-nationalen Konsens von Regierenden und Regierten aufbricht. Die Demonstration gilt der Solidarität mit den Verfolgten und auch der Aufkündigung der rassistischen Gemeinschaft mit den Verfolgern - den Faschisten, den Claqueuren und den Technokraten.
Unsere Absicht ist, die Hauptzufahrtswege zum Bundestag so wirksam wie möglich zu blockieren. Da die Polizei am Tag der Abstimmung das Bonner Regierungsviertel voraussichtlich weiträumig abriegelt, werden die Blockadepunkte außerhalb der Bannmeile liegen; als gemeinsamer Sammelpunkt wird ein Kundgebungsort nahe der Bannmeile angemeldet.
Bisher ist nicht bekannt, wann genau der "Tag X" sein wird. Ordentliche Sitzungen des Bundestages finden in der Regel während der ersten beiden Wochen des Monats statt. da geplante Begleitgesetze (Abschiebeabkommen mit Polen usw.) noch ausstehen, wird der Abstimmungstermin vermutlich nicht mehr in den Februar fallen. Wahrscheinlich vier Tage vor der Abstimmung wird der Termin bekannt sein. Innerhalb dieses Zeitraumes werden für die Region Rhein/Main Busse gechartert und ein Konvoi zusammengestellt, gleichzeitig ist beabsichtigt, Bonn mit dem Schiff anzusteuern. Treffpunkt für den Konvoi ist am "TAG X" um 2 Uhr morgens der Campus der Frankfurter Uni. Das dortige Café KOZ ist am Abend vorher bis zur Abfahrt um 3 Uhr geöffnet. Karten für Bus und Schiff sind im KOZ und im Uni-Buchladen (StudentInnenhaus der Frankfurter Uni) für voraussichtlich 30 Mark erhältlich. Über den aktuellen Stand der Blockadevorbereitungen etc. informiert das antirassistische / antifaschistische Infotelefon (069/703337). Zudem wird es drei Tage vor "Tag X" an der Uni Frankfurt eine Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Vorbereitungen geben.