Für eine BASTA in offenen Strukturen!

Angesichts der Tatsache, daß die Redaktion der BASTA bisher ausschließlich aus AStA-Mitgliedern bestand, erscheint es uns im Zuge der eingeforderten Diskussion über Strukturreformen erforderlich, auch über eine neue BASTA-Konzeption nachzudenken.

Diese neue Konzeption muß sich an zwei Leitlinien orientieren:

Aus der Diskussion um diese zwei Leitlinien, hat sich in unserem Zusammenhang folgende Konzeption ergeben:

  1. Herausgeberin der Zeitung ist die verfasste Studierendenschaft auf Hochschulebene, also Studentinnenparlament und AStA.
  2. Es bildet sich eine Redaktion, die in öffentlichen Sitzungen über Inhalt und Layout der Zeitung diskutiert und entscheidet. Zu diesem Zweck gibt sich die Redaktion ein Redaktionsstatut. Dieses Statut bedarf der Genehmigung des Stupas.
  3. Die Aufgaben einer Herausgeberin (technics) werden von einer AStA-Referentin wahrgenommen. Darunter fällt zum Beispiel. der Transport von und zur Druckerei, die Verteilung der Zeitung, et cetera.
  4. Artikel werden namentlich gekennzeichnet. Die Notwendigkeit eines Chefredakteurs, einer Verantwortlichen im Sinne des Presserechts und insbesondere eines Vetorechts (dieses in Zusammenhang mit dem Redaktionsstatut) wird somit überflüssig.

Die Umsetzung dieser Konzeption gestaltet sich unabhängig von der Bezeichnung des Kontos im Haushaltsplan unter dem die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.
DLL, ULEI, LUMA, UL-AES