BASTA, 1.Ausgabe Sommer-Semester 1990, März '90
...meinte der Computer, bei dem Versuch diesem Artikel einen Namen zu geben.[ 1 ] WIWIKRANK ungültig! glaubt aber auch der Prüfungsausschuß für den integrierten Studiengang Wirtschaftswissenschaften an der Gesamthochschule Siegen sagen zu können, wenn eine/ein WirtschaftswissenschaftlerIn eine Prüfung aus Krankheitsgründen versäumt oder von ihr zurücktritt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschuß gab per Aushang bekannt, wie DozentInnen des Fachbereichs künftig ihr Wissen auch auf den medizinischen Bereich (Stichwort Interdisziplinarität) erweitern wollen. Weil's so schön ist, zitieren wir wörtlich aus der Bekanntmachung:
"(...) 3. Anforderungen an das ärztliche Attest. Eine ärztliche Bescheinigung, die sich darauf beschränkt, dem Kandidaten Arbeits- und Prüfungsunfähigkeit zu attestieren, reicht für die Annahme der Prüfungsunfähigkeit unter keinen Umständen aus. Es muß ein qualifiziertes arztliches Attest vorgelegt werden, welches enthält 1) Benennung der Krankheit, Symptome und Befundtatsachen, welche für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erheblich sind. 2) Darlegung, in welcher Weise sich die Krankheit auf die erbringende Prüfungsleistung auswirkt (bzw. ausgewirkt hat) (Kausalität). Es ist Aufgabe des vom Kandidaten konsultierten Arztes, dem Prüfungsausschuß als einem medizinischen Laien durch Mitteilung der medizinischen Befunde und ihrer Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit in einer Prüfung die Beurteilung zu ermöglichen, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt."
Nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne und damit Schaffung der Möglichkeit für den Prüfungsausschuß medizinisch empirisch tätig zu werden, werden die Anforderungen an die "Verständlichkeit für medizinische Laien" sicherlich nach und nach weniger streng gehandhabt. Vielleicht gelingt es ja, auf diese Weise gestandene WirtschaftswissenschaftlerInnen zusätzlich medizinisch zu qualifizieren, so daß der Prüfungsausschuß selbst irgendwann beurteilen kann, ob die/der sich krankmeldende KandidatIn `nur' an Prüfungsangst leidet bzw. die Prüfung aus anderen `unwichtigen' Gründen, wie persönlichen Problemen usw. versäumen will, oder ob es sich um ernstzunehmende gesundheitliche Ausnahmezustände handelt, die die Ableistung der Prüfung unmöglich machen.
Vielleicht gibt es auch ÄrztInnen, die diesem Prüfungsausschuß eine andere wichtige Kenntnislücke schließen: nämlich zum Thema ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz.
[ 1 ] [MS-DOS damals - 8 plus 3 Zeichen!]