BASTA, 1.Ausgabe Sommer-Semester 1990, März '90
BASTA-Artikel und was daraus geworden ist ...
In der zweiten BASTA-Ausgabe im Wintersemester berichteten wir über die Folgen der Digitalisierung des Telefonnetzes und der Einführung des ISDN (Integrated Services Digital Network) durch die Deutsche Bundespost TELEKOM ("Schöne neue Welt des Telefonierens").
Unsere und die Kritik vieler anderer TelefonbenutzerInnen, wie auch des Instituts für Kommunikationsökologie (IKÖ) war, daß im Rahmen von ISDN die Verbindungsdaten aller Telefongespräche gespeichert werden. Das sind Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschluß Datum, Zeit, Dauer und Gebühren des Gesprächs. Durch die Sammlung dieser Daten haben beispielsweise Stellen, wie der Verfassungsschutz und Polizeibehörden, aber auch Arbeitgeber durch die Überwachung des Anschluß eine sehr schnell zu realisierende Kontrollmöglichkeit aller Telefonierenden.
Weiterhin soll auch der Inhalt der Kommunikation digitalisiert übertragen werden, so daß die Speicherung der Gespräche selbst technisch sehr einfach zu realisieren wäre, im Gegensatz zum jetzigen analogen System, bei dem eine Überwachung immer noch für jeden Anschluß einen Schnüffler oder zumindest ein Tonbandgerät erforderte.
Neben den Kontrollmöglichkeiten im privaten und Geschäftsbereich ergeben sich besonders sensible Daten bei Anschlüssen beispielsweise von AIDS-Beratungsstellen, JournalistInnen, AnwältInnen usw., aber auch beim AStA.
Nun hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem kürzlich vorgelegten 12. Tätigkeitsbericht das Vorgehen der "neuen Post" beanstandet. Zu den neuen Überwachungsmöglichkeiten berichtet er: "Während derzeit aufgrund faktisch-technischer Zwänge die Überwachung von Telefonaten wegen des sehr hohen Aufwandes nur in begrenztem Umfang möglich ist, kann dies möglicherweise in naher Zukunft um ein Vielfaches ausgeweitet werden. Zu denken ist dabei an automatisch laufende Programme, die den Telefonverkehr zwischen zwei Anschlüssen oder in ausgewählte Länder ständig im Hinblick auf bestimmte Wörter oder Wortkombinationen überwachen und lediglich bei deren Auftreten den vollständigen Inhalt eines Telefonats registrieren. (...) All dies zeigt, daß die Zunahme moderner Kommunikationsverfahren auch zum Abbau der technischen Schwierigkeiten einer automatischen Überwachung führt." (12.Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfD, Bonn 1990, Ziffer 7.2.1, S.38)
Zur Speicherung der Verbindungsdaten meint der Bundesbeauftragte: "...das Schreckgespenst des `gläsernen Menschen' wird möglich." (a.a.O. Ziffer 7.2.2, S.39)
Abschließend meint Dr. Elwag zur Datenspeicherung bei ISDN: "Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat sich zu einer solchen Lösung [Gemeint ist die Einschränkung der Datenspeicherung, die Red.] (bisher) leider nicht entschließen können; er fördert damit ohne Not Widerstand gegen die Durchsetzung der ISDN-Technik, weil diese Technik bei dem derzeit verfolgten Konzept der Speicherung von Verbindungsdaten mit dem Ende des uregistrierten Telefonierens verbunden wird." (a.a.O. Ziffer 7.2.3, S.40) Selbst wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte sich auch im weiteren Verlauf seines Berichts nicht unbedingt durch eine ablehnende Einstellung zum herrschenden System und zur Generalverdatung auszeichnet und seine Maßnahmen rein legalistisch begründet sind, ist bemerkenswert, daß die Bedenken vieler Leute im Bereich der Einführung von ISDN und der Digitalisierung des Telefonnetzes (für 2020 hat die Post die komplette Umstellung auf ISDN vorgesehen) auch von einer staatstragenden Behörde wie dem Bundesdatenschutzbeauftragten geteilt werden.
Die BASTA wird in Sachen ISDN weiter berichten, auch was die Speicherung der AStA-Gesprächsdaten (wenn der AStA von einem ISDN-Anschluß aus angerufen wird) betrifft.