Polen - das Land der grenzenlosen Möglichkeiten

BASTA, 1.Ausgabe Sommer-Semester 1990, März '90

Der Geschichte erster Teil.

Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich zu polnischen Westgrenze im Moment des deutschen Vereinigungstaumels, mitten hinein in den DDR-Wahlkampf, in das `wie' und `ob' von Wirtschafts- und Währungsunionsdiskussionen, in die Übersiedlerproblematik, in die offenen Fragen und Ängste der Menschen hier, wie in der DDR, aber auch mitten hinein in einen wiederaufkeimenden Nationalismus. Seine Worte fielen aber insbesondere in einer Zeit, als laut darüber nachgedacht wurde, wo denn nach einer Vereinigung die NATO aufhöre und der Warschauer Pakt beginne, was mit der NVA geschehen solle und wie weit sich die Bundeswehr zukünftig ausdehnen müsse. Herr Stoltenberg und Herr Dregger ereiferten sich in Meinungsverschiedenheiten darüber, ob nur die Bundeswehr oder auch die NATO-Truppen an der Oder-Neisse stationiert werden sollten.

Eine Stellungnahme war also dringend geboten, denn die meisten Menschen im In- und Ausland erwarteten auf dem Weg zu einem friedlichen Europa, der ja bekanntlich oft genug gepriesen wurde, daß Deutschland im ganzen Vereinigungsgeschäft, die Erwartungen und Rechte seiner Nachbarn anerkennt.

Aber nicht genug, daß die Deutschen sich mit ihren Absichten und Gedanken längst über die polnischen Ängste und Bedürfnisse, ja sogar ihre Würde hinweggesetzt hatten, weil sie es nicht für nötig hielten, zumindest in einem Dialog auf Diplomatenebene ihre Anliegen mit Polen zusammen zu gestalten. Nein, vielmehr setzte sich Bundeskanzler Kohl, über bereits getätigte oder in Aussicht gestellte Vereinbarungen hinweg, ignorierte die Ergebnisse des eine Woche zuvor erst geendeten deutsch-polnischen Forums in Posnan und verband völlig unzulässig die Anerkennung der polnischen Westgrenze mit dem Verzicht Polens auf Reparationen und der Garantie für die Rechte der deutschen Minderheit in Polen. Er bot als einzige Gegenleistung die Grenzgarantie nach der Vereinigung an. Auch die Rechte der polnischen Minderheit in Deutschland, schienen diesem unserem Kanzler nicht garantiebedürftig. Dabei hatte Polen im Vorfeld keinerlei Reparationsforderungen gestellt und bereits Zeichen gesetzt, was die deutsche Minderheit in Polen betrifft.

Die Reaktion auf Kohls Äußerungen zeigten ein relativ einheitliches Bild: Plötzlich schwappten die Wogen hoch, im In- und Ausland brach vielfach zunächst Irritation, dann offene Empörung aus, ja harsche Kritik hörte mensch sogar aus Ländern, die sonst im freundschaftlichen Helferstatus allzu arge `Versprecher' unseres Bundeskanzlers glattbügeln. Im Inland wurde das Kopfschütteln zur Geste des Tages, doch bemerkte mensch sehr schnell, daß es damit nicht getan war. Das in solchen Situationen übliche geschäftige Treiben begann: Die Oppositionsparteien entrüsteten sich zwischen maßlos und maßvoll und die Koalition beschimpfte sich so lange, bis sie sich relativ ergebnislos aber zufrieden in die Arme fiel. Auch hagelte es sicherlich sehr ernstgemeinte Grenzgarantieerklärungen quer durch das politische Spektrum, doch leider konnte mensch sich bei den ganzen Anstrengungen des Eindrucks nicht erwehren, daß mensch Polen selbst, wieder außen vor hielt. Auch andere Länder, die sich sehr auf die Seite Polens schlugen, insbesondere England, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob ihre geschwisterliche Umarmung nicht rein egoistischer Natur ist und damit Polen letztlich keineswegs gerecht wird. Wir sollten uns auch Gedanken darüber machen, warum die meisten so sehr überrascht waren, von Kohls Äußerungen, denn es wird langsam Zeit, daß wir unseren Kanzler ernstnehmen! Zu erkennen ist, daß es sich nicht um ein falsch ausgesprochenes englisches Wort handelt und auch nicht um einen dieser netten `Versprecher', sondern vielmehr um dezidierte Gedanken und Absichten, die Ausdruck einer politischen Strategie sind. Außerdem reicht die Benennung des Gebiets der DDR als "Mitteldeutschland" schon seit einigen Wochen weit über die Grenzen von Republikanern und Vertriebenenverbänden hinaus. Sollten sich wirklich so wenige die Frage geleistet haben, wo dann bitteschön "Ostdeutschland" liegen soll?

Ein Pole bringt es bei einer Sendung des Stettiner Rundfunks auf den Punkt: "Wenn Euer Kohl nichts von uns will, warum drückt er sich dann vor einer klaren Äußerung zu unserer Grenze?" Das Deutschland kriegerisch gen Warschau marschieren wird, daran denken auch die wenigsten PolInnen, die Angst ist ganz anders präsent. Marian Grzeda, Politikwissenschaftler an der Stettiner Universität: "Die Deutschen wissen, daß mit schwachen Nachbarn und in solch unsicheren Zeiten manches durchzusetzen ist, was zuvor noch unmöglich schien." Viele haben Angst, daß ein ökonomisch und politisch instabiles Polen, zwischen einer im Umbruch befindlichen Sowjetunion und einem wirtschaftlich übermächtigen Deutschland, langfristig und über viele wirtschaftliche Verflechtungen aufgekauft wird und mensch sich, wie schon so oft in der Geschichte Polens, zwischen anderen Ländern auf Kosten Polens einigt.

Darüber hinaus muß sich Polen auch mehr als provoziert fühlen, durch die Verknüpfung von Grenzgarantie und Verzicht auf Reparationen. Abgesehen davon daß Polen weder Reparationsforderungen stellte oder diese beiden Punkte verknüpft wissen wollte, steht seit 45 Jahren dahinter eine äußerst brisante und umfangreiche Problematik: nämlich die Entschädigung für ca. 2 Millionen ehemaliger polnischer ZwangsarbeiterInnen. Nach dem Kriege hat die BRD immer wieder an verschiedene Länder Reparationszahlungen getätigt, sie wußte sich mindestens ebensogut derer zu entziehen. Es beginnt schon damit, daß das Wiedergutmachungsrecht für Naziopfer auf Menschen, die eine "räumliche Beziehung" zum Deutschen Reich hatten, beschränkt ist. Außerdem vertrat die Bundesregierung die Ansicht, daß einzelne Individuen keine Forderungen an den Staat stellen könnten, sondern daß "Forderungen von Privatpersonen" als Reparationsforderungen ehemaliger Feindstaaten zu behandeln seien. Dies bedeutet, daß Geschädigte auf die Leistungen ihres Staates angewiesen sind, der wiederum allgemeine Reparationsvereinbarungen mit Deutschland treffen muß Dieser Rechtsauffassung hat die polnische Seite seit Kriegsende widersprochen bereits im ersten Dokument der provisorischen polnischen Regierung, als auch auf der Londoner Konferenz der Außenministerstellvertreter 1945. Bis heute hat Polen immer wieder diese Forderung nach Differenzierung erhoben. Die rechtliche Position, an der die BRD festhielt, war sehr fraglich, doch `löste' sich dieses Problem aus deutscher Sicht durch das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953. Schon im Vorfeld hatte Deutschland mehrfach darauf verwiesen, daß es die vor allem durch die USA gewährten Kredite von 7,3 Milliarden DM nicht zurückzahlen könne, wenn noch weitere Reparationszahlungen geleistet werden müßten. Die entscheidende Vereinbarung des Londoner Schuldenabkommens lautet deshalb in Artikel 5(2) wie folgt: " Eine Prüfung der aus dem zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrage des Reichs handelnde Stellen oder Personen...wird bis zu der entgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt."

Die Schuldenbegleichung selbst ist natürlich längst abgeschlossen, aber aus dieser vorläufigen Zurückstellung wurde durch das Ausbleiben eines Friedensvertrages eine Dauerregelung für die deutsche Regierung, auf die sie heute noch Bezug nimmt Sie umfaßt sämtliche Reparationsforderungen anderer Staaten, als auch Ansprüche ehemaliger KZ-Häftlinge und FremdarbeiterInnen. Hinzu kommt noch eine krasse `Fehlauslegung' einer Vereinbarung vom 22.8.1953, in der die Sowjetunion "im Einverständnis mit der Regierung der Volksrepublik Polen (in Bezug auf den sie betreffenden Anteil an den Reparationen) ab 1. Januar 1945..." auf weitere Reparationsentnahmen aus der SBZ/DDR verzichtet. Dies legte die Bundesregierung so aus, daß Polen auf alle Reparationsforderungen gegenüber ganz Deutschland verzichtet. Da die BRD keine Unterscheidung von staatlichen und individuellen Forderungen zuließ bedeutet diese Vereinbarung, laut ihrer Rechtsauffassung, auch den Verzicht auf Ansprüche von KZ-Häftlingen und ZwangsarbeiterInnen. Um die Verwirrung noch zu perfektionieren, sei noch angemerkt, daß darüber hinaus im Bundesentschädigungsrecht bis zum Jahre 1965 verankert war, daß Angehörige solcher Staaten, mit denen Deutschland keine diplomatischen Beziehungen unterhielt, eine Entschädigungsregelung von vornherein ausgeschlossen war.

Die Bemühungen Reparationszahlungen nicht zu tätigen, hat die Deutschen damals also in ungeahnte Kreativität gestürzt. Die Bundesregierung schloß später aber ein Wiedergutmachungsabkommen mit elf europäischen Staaten und zahlte eine Pauschale von 870 Millionen DM. Des weiteren stellte die Bundesregierung in den letzten 40 Jahren sehr umfangreiche Mittel zur `Wiedergutmachung' nationalsozialistischer Opfer bereit, jedoch waren davon ausländische KZ-Häftlinge und ZwangsarbeiterInnen, insbesondere aus Polen ausgeschlossen. Als sich in den siebziger Jahren die Lage wesentlich entspannt hatte, wurden polnische Forderungen immer relevanter und Polen verwies erneut auf die längst fälligen Ansprüche. Die Regierung der BRD machte wie auch noch jüngst gewisse Andeutungen und erweckte Hoffnungen auf eine Einigung, handelte aber nie. Seit einigen Jahren ist es allerdings äußerst still geworden von seiten Polens und die Bundesregierung hoffte sicher auf die " biologische Lösung", denn die ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter sind jetzt zwischen 60 und 75 Jahren alt.

Durch eine Vereinigung beider deutscher Staaten, welche den zweifelhaften Status des Londoner Schuldenabkommens beenden würde, befürchtete Helmut Kohl wohl erneute Forderungen Polens gegenüber ganz Deutschland. Dies veranlaßte ihn zu seinem berüchtigten Junktim, welches nicht nur den Frieden in Europa gefährdet, sondern einen Faustschlag ins Gesicht des Landes bedeutet, das unter Nazideutschland am meisten gelitten hat.