BASTA, 2.Ausgabe Winter-Semester 1989/90, Januar '90
Dieses Zitat von Kurt Tucholsky erhält in letzter Zeit im Zusammenhang mit den Terroristenprozessen eine neue, besondere Bedeutung. Immer häufiger spielen sogenannte sprachwissenschaftliche Gutachten eine entscheidende Rolle in den unter Beweisnot leidenden § 129a-Verfahren. Mit teilweise aberwitzigen, die einfache Logik verhöhnenden Begründungen wird den Angeklagten die Autorenschaft von Bekennerschreiben untergejubelt und zusammen mit der unterstellten Gesinnung ist dann die Verurteilung nur noch eine Formsache.
Ein lebendiges Beispiel, mit welcher Unverfrorenheit Bundeskriminalamt und Bundesstaatsanwaltschaft sogar selbstformulierte Grundvoraussetzungen für wissenschaftliche Sprachanalyse (vergleichbare Textsorten, zeitliche Nähe, genügender Textumfang. Entsprechend geäußert haben sich die BKA-Angestellten Wolfgang Steimel in der `Hamburger Morgenpost' vom 31.12.88 und Ulrich Perret, Alois Balzert und Angelika Braun in `Kriminalstatistik' 12/87) immer wieder über den Haufen wirft, um ihr windiges Anklagekonstrukt aufrecht erhalten zu können, ist der `Startbahn'-Prozeß in Frankfurt. Beispielsweise wird die Haftfortdauer des Angeklagten Andreas S. vom Gericht u.a. folgendermaßen begründet: "Schließlich ergeben sich (...) in den Schreiben zu den Anschlägen (...) Übereinstimmungen untereinander und Eigentümlichkeiten in der Bedienung der Schreibmaschine, die den Schreiber als ungeübt ausweisen. In einem Brief (...) schreibt der Angeklagte (...), mit der Schreibmaschine sei das so eine Sache, er könne nämlich ziemlich schlecht tippen." (Zitat aus dem Artikel von Ulrich Wetz, "Abheben ins argumentative Nirwana", Antifaschistische Nachrichten Nr. 17/89)
Der Gutachter Ulrich Perret, wissenschaftlicher Oberrat beim BKA (also völlig unabhängig) verglich einige Privatbriefe von Andreas S. mit vorliegenden Bekennerschreiben und kam zu dem Schluß daß der Angeklagte " mit hoher Wahrscheinlichkeit" in vier Fällen der Auto sei. Bis heute weigert sich das BKA, die dabei verwendeten Methoden und Computerprogramme offenzulegen (wissenschaftlich = wiederholbar, nachvollziehbar?!) und übergeht standhaft stillschweigend jede Panne (in Hannover hat Perret dem Angeklagten Pemöller einen Bekennertext zugeschrieben, der von vorne bis hinten aus einem Buch abgeschrieben war (Noch ein Beispiel von Ulrich Wetz, aus "Startbahn für Linguisten", konkret 8/89); der Schriftsachverständige des BKA Ockelmann wird nach vielen dubiosen `Gutachten' bei seinem neuesten Fall in Düsseldorf gegen Rolf Hartung von dem LKA-Gutachter Nissen auseinandergenommen: " Methodisch fehlerhaft und vom Ergebnis falsch"(Walter Jakobs, taz 29.11.89, "Rebmann zieht RAF-Anklage zurück").
Und so reiht sich eine Verurteilung an die andere; erlaubt ist, was dem Staatsschutz dient! Die Sprachwissenschaft als neues Schwert der Machthaber; die Herrschaft über das Wort heißt auch Herrschaft über den Menschen!? Wieder einmal lassen sich Wissenschaftler einspannen, bilden das `rechtsstaatliche' Mäntelchen für diesen menschenverachtenden Repressionsapparat. Wo bleibt der Aufschrei der kritischen Intelligenz, die selbstkritische Diskussion?
"Es gibt Leute, die meinen, man könnte angesichts der ganzen Entwicklung nur noch lang über den Tisch kotzen und sonst gar nichts. Auch wenn wir uns bemühen, den Sachverhalt einigermaßen verständlich darzulegen, können wir uns dieser Auffassung nicht ganz verschließen." (Berechtigtes Verständnis vom Autonomen Prozeßbüro, 19.6.89, clockwork 129a, Nr. 16)