Forensische Linguistik

BASTA, 2.Ausgabe Winter-Semester 1989/90, Januar '90

Die forensische Linguistik, der computergestützte Textvergleich, der zu gerichtsverwertbaren Ergebnissen führen soll, ist ein recht neuer Zweig der Sprachwissenschaften. Ob Drohbriefe, erpresserische Anrufe oder Bekennerschreiben, immer geht es darum, durch Vergleich mit bekannten Texten des Verdächtigen Übereinstimmungen oder Abweichungen festzustellen und damit eine Aussage über die Autorenschaft zu treffen. Einige Gutachter sprechen mittlerweile sogar von einem `linguistischen Fingerabdruck': Sprache als unverwechselbares, persönliches Kennzeichen. Karl Kipping, ein Verfechter dieser Disziplin, ist davon überzeugt, daß "Sprache auf allen Ebenen verräterisch ist. Zu unterschiedlich sind die ideollektalen Verhaltensrepertoires von anonymen Autoren, und so mag auch die gesamte textuelle Kompetenz eines Verfassers heute Ansätze für sein Identifizierung liefern." (Karl Kipping: "Textpartituren als forensische Beweismittel", Die Polizei 2/88)

Von eine unbewußten Prägung spricht Raimund Drommel: "Anhand der zur Zeit verfügbaren wissenschaftlichen Methoden kann man feststellen, ob die eine oder andere Person der sprachliche oder stimmliche Urheber (...) einer bestimmten Sauerei ist oder eben nicht. (...) Der Sprachschöpfungsvorgang ist ein sehr komplexer und wir können das als Textproduzenten gar nicht alles bewußt kontrollieren." (Raimund Drommel in einem Interview mit dem AStA)

Aber es gibt auch kritische Stimmen zu diesem Wissenschaftszweig. Tobias Brückner, selbst Linguist, kommt zu dem Schluß daß es "einen `Individualstil' im oben definierten Sinne nicht gibt. Daher gibt es auch keine Methoden, mit denen er festgestellt werden kann. Aus diesem Grund ist der linguistische Textvergleich als gerichtsverwertbares Beweismittel zu Autorenidentifizierung abzulehnen." (Tobias Brückner: "Gibt es einen `sprachlichen Fingerabdruck' ?", Sprachreport 4/89)

Und Ulrich Wetz beschreibt die Menschen als "soziale, vor allem sozialisierte Wesen. Der individuelle Spielraum, den uns der `Sozialisationsdruck' gelassen hat und läßt, ist reichlich gering. Schon unsere persönlichen Probleme unterscheiden sich kaum voneinander (...) und trotzdem glauben die unmittelbar Beteiligten felsenfest, sie hätten es mit ihren ureigensten Problemen zu tun. (...) Und um wieviel weniger können wir vom Individualstil sprechen, wenn es um Sprache geht, die ja ohne unaufhörlich fortdauernde Sozialisation völlig undenkbar ist und niemals Sache eines einzelnen Menschen sein kann." (Ulrich Wetz: "Nach bestem Wissen und Gewissen". Sprachreport 4/89)

Die Kritiker bemängeln vor allem, mit welcher Selbstsicherheit manche Gutachter vor Gericht auftreten, obwohl viele Dinge noch ungeklärt sind und in der Fachwelt auch kontrovers diskutiert werden. Wie ist das Verhältnis von Ideolekt (persönlicher Sprachstil) und Soziolekt (Gruppensprache, z.B. SceneJargon)? Wie groß muß die Ähnlichkeit beim Textvergleich sein, um eine gerichtsverwertbare Aussage zu erhalten und ist bei `identischen' Texten von einer Fälschung auszugehen? Wie kann man die Möglichkeit von mehreren Autoren und wörtlichen Zitaten bewerten? Wie steht es mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung? Dürfen private Briefe, vertrauliche Texte ohne Einwilligung des Betroffenen in den Textvergleich einbezogen werden? Im Zweifel für den Angeklagten?