AStA-Inform spezial Nr. 2: Studentische Finanzen Januar 1998
Zu Beginn des Jahres ein paar Informationen zum Themenkomplex "Studentische
Finanzen". Dabei geht nicht darum, wie das wohlverdiente Bier nach der
Vorlesung oder das Snowboard zu finanzieren ist. Allerdings hängt
auch das, wie wir später sehen werden, mit unserem Thema zusammen.
160,25 DM - wofür?
Für das folgende Semester wirst du, um dich rückmelden zu können,
einen Betrag von 160,25 DM an die Universitätskasse überweisen
müssen. Was aber geschieht mit deinem Geld?
Siegerländer Mobilität
Den Löwenanteil von 91,75 DM nimmt das Semesterticket (ST) in Anspruch.
Es existiert seit dem Wintersemester 93/94. Diese Dienstleistung ermöglicht
es euch, im gesamten Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein Busse von VWS und
Westfalenbus uneingeschränkt zu nutzen. Außerdem sind Bahnfahrten
in Regionalzügen der Deutschen Bahn AG von Hagen-Hohenlimburg bis
Dillenburg und von Au/Sieg bis Bad Berleburg durch das Semesterticket abgedeckt.
In regelmäßigen Gesprächen mit VWS und Bahn sorgen wir
dafür, daß die ST-Leistungen überprüft und ständig
verbessert werden. Während der nächsten Vertragsverhandlungen
wird es insbesondere um eine reibungslose Anbindung des neuen Hochschulgebäudes
Emmi-Noether-Campus (Fischbacherberg) an die Hochschulgebäude auf
dem Haardter Berg gehen. Die nächste Verhandlungsrunde steht im Frühjahr
an, da sich die Verträge über ein Winter- und ein Sommersemester
erstrecken. Bei den Neuverhandlungen dürfen die Vertragspartner allerdings
nicht allzu derb zulangen, was Preiserhöhungen angeht: Nach der Beitragsordnung
der Studierendenschaft muß eine Erhöhung des ST-Beitrags, die
5 % jährlich übersteigt, durch eine Urabstimmung aller Studierenden
abgesegnet werden. Im letzten Jahr konnte denn auch der Bus-Preis stabil
gehalten werden, lediglich die Bahn erhöhte um 1,4 % oder 0,40 DM.
Das war erfreulich gering, denn die Bahn muß nun ihrerseits zusätzlich
Gelder für die im ST-Vertrag beinhaltete Teilstrecke Rudersdorf -
Dillenburg an den RMV abführen. Ausweitungen des Semestertickets über
die bestehenden Genzen hinaus hätten zur Folge, daß mit den
angrenzenden Verkehrsverbünden (Rhein-Sieg, Rhein-Ruhr, Rhein-Main)
zu verhandeln wäre: das Semesterticket würde unverhältnismäßig
teuer. Konkret wird allerdings insbesondere eine begrenzte Ausweitung in
Richtung Süden angestrebt, da dort für einige Studierende Anbindungslücken
existieren. Die Semesterticket-Verhandlungskommission steht übrigens
allen Studierenden offen und tagt mindestens einmal im Semester. Der Mobilitätsbeitrag
von 91,75 DM pro Semester beinhaltet zudem eine vom Studierendenparlament
(StuPa) beschlossene Solimark, welche zweckgebunden zur Erstattung des
Mobilitätsbeitrages bei sozialen Härten (Studierende mit Kind,
Studierende mit begrenzter Arbeitserlaubnis, Behinderte) verwendet wird.
Die Kriterien für eine etwaige Erstattung sind den Merkblättern
zu entnehmen, die während der Rückmeldezeiten ausliegen, oder
im AStA Büro zu erfragen.
Kantina und mehr
Nichts mit der Studierendenschaft hat ein weiterer Batzen zu tun: Das Studentenwerk
erhält einen Sozialbeitrag in Höhe von 55,50 DM. Mit diesem Geld
werden die Mensa, die Kindertagesstätte und die Wohnheime unterstützt.
Der Sozialbeitrag trägt dazu bei, daß die Mensapreise nicht
bei 7,00 DM liegen, sondern nur 3,50 DM fürs Essen verlangt werden.
Die studentischen VertreterInnen im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes
konnten erreichen, daß die Essenspreise für alle Standardessen
- anders als ursprünglich geplant - auch 1998 stabil bleiben. Lediglich
die Sonderküche (Siegerlandstube, Grill etc.) wird teurer werden.
Das Studentenwerk hilft außerdem bei der Wohnungssuche und bearbeitet
Eure BAföG-Anträge.
Interessen?
Der verbleibende Rest der 160,25 DM: der StudentInnenschaftsbeitrag von
13,00 DM pro Semester. Die Höhe des Beitrags hat sich seit 1978 (!)
nicht geändert. Die Studierendenschaftsbeiträge werden in einem
Haushaltsplan bewirtschaftet. Dieser wird vom Haushaltsausschuß beraten
und vom Studierendenparlament (StuPa) verabschiedet. In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, daß der AStA diese Gelder lediglich aufgrund
der Beschlüsse des StuPa verwaltet. Das StuPa bestellt Kassen- und
Rechnungsprüfer, die die Einhaltung dieser Maßgaben überprüfen.
Der Haushaltsplan wird von der Rechtsaufsicht, also vom Rektorat, genehmigt.
Nach dem Universitätsgesetz (UG) NRW unterliegt die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Kontrolle des Landesrechnungshofes und der
Staatlichen Rechnungsprüfungsämter. Eine solche Prüfung
hat Ende des Jahres 1997 stattgefunden. Der Prüfbericht wird nach
Erhalt veröffentlicht. Eure Studierendenschaftsbeiträge werden
dazu genutzt, um AStA, Fachschaften, Referaten und Arbeitsgruppen die Erfüllung
ihrer Aufgaben nach § 71 UG zu ermöglichen. Dort ist u. a. die
Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Belange der Studierendenschaft geregelt. Ein Drittel dieser Beiträge
wird direkt den einzelnen Fachschaften zugewiesen. Die genauen Einzelbeträge
für die Fachschaften richten sich nach der Größe der Fachschaft.
Die Arbeit der Fachschaftsräte ist Euch sicherlich in der einen oder
anderen Form bekannt. Da sind zum einen beispielsweise die ErstsemesterInneneinführungen,
die Klausurensammlungen, der Skripteverkauf, die Nutzung von Computern
und Informationen zu Studien- und Prüfungsfragen. Zum anderen sind
das die nicht sofort sichtbaren Arbeiten hinter den Kulissen. Als da wären
die Arbeit in studentischen Gremien, Fachbereichsräten und Fachkonferenzen.
Dabei geht es u.a. um die kontinuierliche Verbesserung der Studienbedingungen
(oder zumindestens die Abwehr von Verschlechterungen), Auseinandersetzungen
mit DozentInnen und die Teilnahme an Berufungsverfahren. Die Fachschaften
sind jedoch nicht die einzigen, die sich darum bemühen, daß
das Studium studierbar bleibt und auch Spaß macht. Neben ihnen gibt
es verschiedene Referate und Arbeitsgruppen, die sich konkret für
die Verbesserung der Situation von Studierenden an der Hochschule einsetzen.
Die studentische Elterninitiative, die sich um die selbstorganisierte Betreuung
der Kinder von Studierenden kümmert, oder das Ausländerinnenreferat,
das sich für ausländische Studierende mit ihren spezifischen
Belangen einsetzt, sind nur zwei Beispiele kontinuierlicher und erfolgreicher
Tätigkeit. Andere Initiativen versuchen das Leben an der Hochschule
angenehmer zu gestalten. Zum Beispiel gibt es das Kulturreferat, welches
Konzerte, Lesungen und Feten veranstaltet, ein Café betreibt und
einmal in der Woche Frühstück anbietet. Cineastische Akzente
setzt der Filmclub Panoptikum mit seinem Programm. Außerdem gibt
es noch die AntiFa-AG, die Ökologie-&-Ökonomie-AG und diverse
andere studentische Initiativen. Ja, und dann wäre da noch der AStA.
Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und ist das hochschulweite
Gremium studentischer Interessenvertretung. Er ist ausführendes Organ
des StuPa und unterliegt dessen Weisungen und dessen Kontrolle. Der AStA
bietet eine umfangreiche Sozialberatung in den Bereichen BAföG, Mietrecht
und Wehrdienstverweigerung sowie bei Ärger mit den Prüfungsämtern.
Die eingangs erwähnten Anträge zur Härtefallerstattung des
Semesterticketbeitrags werden von ihm bearbeitet, so wie er auch immer
ein Auge (oder mehrere) auf die ST-Ausgestaltung wirft. Neben diesen sozialen
Dienstleistungen vertritt der AStA die Interessen der Studierenden gegenüber
Öffentlichkeit und Verwaltung. Er arbeitet in Hochschulgremien mit,
setzt sich mit Rektor und Kanzler auseinander, pflegt den Kontakt zur Presse
und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen (Landes-Asten-Treffen).
Außerdem hält er Kontakt zum Ministerium für Wissenschaft
und Forschung und hilft bei der Koordination der Gremien mit studentischer
Beteiligung. Die AStA-Infrastruktur steht allen Studierenden und auch den
Studentischen Initiativen zur Verfügung. Ein weiteres Betätigungsfeld
des AStA ist das Serviceangebot. Es besteht aus dem AStA-Shop und dem Kopierbetrieb
auf den Fluren der Hochschule. Bei diesem Serviceangebot handelt es sich
nicht um privatwirtschaftliche Einrichtungen, sondern sie folgen dem Prinzip
des genossenschaftlichen Wirtschaftens. Das heißt: fallen hier Gewinne
an, so fließen sie in den Gesamthaushalt der Verfaßten Studierendenschaft
(VS) ein, so daß euch eure dort getätigten Einkäufe indirekt
über die Arbeit der VS wieder zugute kommt. Tatsächlich ist diese
Aufzählung der Arbeitsbereiche unvollständig, aber sie gibt einen
kleinen Überblick, wie umfangreich und wichtig die Arbeit der Verfaßten
Studierendenschaft ist.
Aufwand und kein Ende: Aufwandsentschädigungen
Wie Euch sicherlich bekannt ist, erhalten die zwölf AStA-ReferentInnen
eine Aufwandsentschädigung (kurz: AE) von je 800 DM pro Monat. Anders
als bei anderen ASten erhält jedeR die gleiche Summe. Über die
Angemessenheit dieses Betrages läßt sich trefflich streiten.
Fakt ist jedoch, daß die Höhe der AE seit 1991 konstant geblieben
ist - obwohl sie sich ursprünglich am jeweiligen BAföG-Höchstsatz
orientieren sollte (zur Zeit beträgt er 995 DM). Dies geschah aus
der Erkentnis heraus, daß für ReferentInnen während ihrer
Tätigkeit für die Verfaßte Studierendenschaft kaum noch
Zeit für Nebenjobs, geschweige denn für das Studium bleibt. Diese
Prämisse galt schon seit Ende der 80er Jahre. 1994 bestellte das StuPa
den zur Zeit amtierenden AStA, als die jetzigen AStA-tragenden Fraktionen
sich noch in der Minderheit im StuPa befanden. Erst 1996 erhielten diese
Listen die absolute Mehrheit.
Unangenehm: im Westen was neues
Seit jeher wurde die AE als nicht zu versteuernde Nettoentschädigung
gezahlt. Darüber bestand nicht nur an unserer Hochschule, sondern
auch an den meisten anderen Unis ausnahmsweise mal ungeteilte Einigkeit.
In diese Einigkeit einfinden wollte sich jedoch weder das hiesige noch
das Finanzamt Bochum-Süd. Sie befanden, analog zu einem Erlaß
des Finanzministers von 1977, daß es sich bei der gezahlten AE nur
zum Teil um eine nicht zu versteuernde Entschädigung handelt: der
Rest sei ganz normaler Lohn, welcher dementsprechend zu versteuern sei.
Diese Rechtsauffassung teilen jedoch weder wir noch der AStA der FH Bochum
noch das Finanzgericht Münster. Letzteres gab der Klage des Bochumer
AStA gegen einen entsprechenden Steuerbescheid Recht und setzte ihn 1997
außer Kraft. Grund (in aller Kürze und etwas vereinfacht): Ein
Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis liege bei der Erfüllung der
durch das Universitätsgesetz NRW geregelten "hoheitlichen Tätigkeit"
im AStA nicht vor, die Zahlungen seien also nicht lohnähnlich, und
folgerichtig existiere auch keine Grundlage für eine Besteuerung.
Keine Regel ohne Ausnahme...
Etwas anders gelagert stellt sich die Situation jedoch für die Tätigkeiten
der Studierendenvertretungen dar, die nicht in den hoheitlichen Bereich
fallen, sondern eindeutig einer gewerblichen Betätigung dienen: Zahlungen,
die für Arbeiten in AStA-Shop und Kopierbetrieb geleistet werden,
seien lohnähnlich und somit steuerpflichtig.
Sonderfall Siegen
Nun gestaltet sich die Zuordnung gezahlter Aufwandsentschädigungen
in Siegen zu bestimmten Arbeitsbereichen etwas schwieriger als z. B. in
Bochum. An vielen Hochschulen kümmern sich die ASten nur indirekt
um ihre Gewerbebetriebe: Sie haben feste Shopreferate oder Aushilfskräfte
für eben diese gewerbliche Tätigkeiten angestellt. Solche Aushilfskräfte
wären bei angemessener Bezahlung wesentlich teurer, was sich auf die
Preise im Shop niederschlagen würde. Das durch das StuPa beschlossene
Siegener AStA-Konzept sieht allerdings eine feste Referatsaufteilung oder
die Beschäftigung von Aushilfen für bestimmte Bereiche nicht
vor; entsprechend sind alle ReferentInnen auch mit Kopierpapierschleppen
und der Betreuung des Shops befaßt. Um nun eine gangbare Lösung
für dieses steuerrechtliche Problem zu finden, wurde der ungefähre
zeitliche Einsatz und der Aufwand für die einzelnen Bereiche entsprechend
dem Arbeitskonzept gewichtet. Durchschnittlich ein Viertel des Aufwandes
fällt in den der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnenden Gebieten
an. Demzufolge ist auch ein Viertel der AE, das entspricht also 200 DM,
zu versteuern - folgt man der Logik des Urteils der Münsteraner Richter.
Dieses Urteil ist jedoch wiederum durch das Finanzamt Bochum-Süd angefochten
worden. Jetzt muß sich der Bundesfinanzhof in München mit der
Thematik beschäftigen und ein höchstrichterliches Urteil fällen.
Dazu später noch etwas mehr. Aus Gründen des Vertrauensschutzes
und der Vereinfachung entschloß sich das StuPa 1997, die für
den gewerblichen Bereich anfallende Lohnsteuer pauschal abzuführen,
um effektiv keinen Realverlust für AStA-ReferentInnen zu erzeugen.
Diese pauschale Lohnsteuer - insgesamt 6.600 DM im Jahr - wird aber nicht
direkt aus dem Haushalt, sondern aus eben dem Bereich, durch den sie überhaupt
erst entsteht, finanziert. Tatsächlich bedeutet dies natürlich
auch, daß die Zuführung aus Shop- und Kopierbetrieb zum Haushalt
entsprechend geringer ausfällt. Diese Handhabung löst allerdings
noch nicht das Problem der nicht geleisteten Lohnsteuerzahlungen der Vorjahre.
Da, wie schon berichtet, weder die ausgeschiedenen AStA-ReferentInnen des
amtierenden AStA noch die Vorgänger-ASten von einer lohnsteuerpflichtigen
AE-Zahlung ausgingen, es sich zudem für den betreffenden Zeitraum
um einen Personenkreis von 40 bis 50 Personen unterschiedlichster politischer
Gruppierungen handelt (vor 1994 gab es diverse Koalitions-ASten), entschied
man sich, die vom Finanzamt Siegen an den AStA gerichtete Lohnsteuernachforderung
aus den Shop-Erträgen zu begleichen. Dabei handelt es sich um rund
29.000 DM, die für diese gewerbliche Teiltätigkeit anfiel. Dies
war nur möglich, weil im oben genannten Haushaltsplan 1997 die Studierendenschaftsbeiträge
(also die 13 DM, die du pro Semester zahlst) so solide bewirtschaftet wurden,
daß sie sämtliche Ausgaben für die Aufgaben der VS (Fachschaften
usw., hoheitliche Tätigkeit des AStA, Verwaltungskosten) deckte. Gleichzeitig
war die "wirtschaftliche Betätigung" 1996 trotz Kopierpreissenkung
so erfolgreich, daß die Nachforderungen komplett aus diesen Erträgen
bezahlt werden konnten. Die Zahlung der restlichen Nachforderungen, rund
48.000 DM, wurde analog zum Urteil des FG Münster durch das Finanzamt
Siegen vorerst ausgesetzt.
Der Haushalt 1998
Die Geschehnisse des vergangenen Jahres machten deutlich, daß der
Haushaltsplan in seiner bisherigen Form der neuen Situation nicht mehr
gerecht wurde. Der AStA entschloß sich also, einen Vorschlag zur
Umstrukturierung des Haushaltsplans zu entwerfen. Ziel war es, einerseits
die gewerbliche Betätigung detaillierter erfaßbar zu machen,
andererseits eine größere Transparenz im Haushalt zu schaffen.
Wichtigste Änderung ist die buchhalterische Ausgliederung der gewerblichen
Betätigung in einen Wirtschaftsplan sowie die sogenannte "Verwahrbuchung"
der Semesterticket-Transitzahlungen an VWS und DB AG. Tatsächlich
verfügbare Gelder sind dementsprechend nicht länger in einem
durch das Semesterticket verzerrten Haushalt verdeckt. Anfallende Überträge
des Haushaltes sind beispielsweise nun genau dem Haushalt, Überträge
des Semestertickets genau dem Bereich des Semestertickets zuzuordnen -
und nicht wie vorher vermischt. Beschlossen wurde diese Umstrukturierung
in der siebten Sitzung des StuPa vom 17. November 1997, der Haushalt selbst
wurde in der achten Sitzung vom 12. Januar 1998 verabschiedet. Veröffentlicht
wird er nach Genehmigung durch das Rektorat. Für 1998 wird davon ausgegangen,
daß die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden unserer Hochschule
weiter tendenziell rückläufig ist (auch das ist ja eher ein Sonderfall).
Dies bedeutet natürlich, daß die zur Verfügung stehenden
Gesamtmittel erneut geringer ausfallen als im Vorjahr. Vorgesehen ist aber
eine weitgehende Fortschreibung der Vorjahresansätze bei Fachschaftsräten,
autonomen Referaten und studentischen Initiativen. Die vorgesehenen Ausgaben
für "hoheitlich-studentische" Betätigung sind in Gänze durch
eure Studierendenschaftsbeiträge gedeckt. Der Wirtschaftsplan sieht
vor, daß die "Betriebe" der Studierendenschaft sich inklusive sämtlicher
Personalkosten selbst tragen. Aus Gründen der Vorsicht ist nur eine
geringe Gewinnzuführung zum Haushalt vorgesehen. Eine weitere Besonderheit
des Haushalts 1998 sei hier noch kurz skizziert: Wie bereits erwähnt,
ist das Urteil des FG Münster noch nicht rechtskräftig. Dies
wird es gegebenfalls erst, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) dieselbe Rechtsauffassung
vertritt und das Urteil bestätigt. Nun ist das mit dem BFH so eine
Sache: dort anhängige Verfahren haben häufig Wartezeiten von
drei bis vier Jahren - und länger. Ein abschliessendes Urteil in dieser
Angelegenheit wird also vermutlich nicht mehr in diesem Jahrtausend ergehen.
Für den Fall, daß der BFH entgegen dem erstinstanzlichen Urteil
der Ansicht ist, daß nicht nur der gewerbliche Teil, sondern die
gesamte AE zu versteuern sei, hat man in den neuen Haushalt eine zweckgebundene
Rücklage von 35.000 DM eingestellt, welche bösen Überraschungen
in fernerer Zukunft vorbeugen soll. Dieser Betrag wurde dem 1997 anfallenden
Gesamtübertrag entnommen, Kürzungen in anderen Bereichen sind
deshalb nicht notwendig. Durch diese Rücklage sind bei einem negativen
Bescheid des BFH Mittel vorhanden, um die zur Zahlung ausgesetzten Lohnsteuernachforderungen
begleichen zu können. Folgt der BFH dem FG Münster und der zur
Zeit herrschenden Praxis, so würden diese zweckgebundenen Rücklagen
natürlich wieder aufgelöst und in den entsprechenden Haushaltsplan
als zur Verfügung stehende Mittel eingestellt. Abschließend
zu diesem Thema noch eine kleine Anmerkung: Die Materie studentischer Finanzen
und ihre gesetzliche Ausgestaltung stellt sich, je tiefer man in sie eindringt,
als eine eher komplexe dar, welche rechtlich unseres Erachtens nicht restlos
durchdacht erscheint. Ein kleines Beispiel: Der Erlaß des NRW-Finanzministers
von 1977 sieht eine Besteuerung der Aufwandsentschädigungen vor. Die
später entstandene und für die Studierendenschaft geltende "Verordnung
über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften
[...]" und der Haushaltsgruppierungsplan von 1979 sehen zwar Konten für
Aufwandsentschädigungen vor, allerdings keine für einzubehaltende
Lohnsteuer. Ausgesprochen detailliert sind dort jedoch so spannende Dinge
wie die korrekte Art und Weise der getrennten Verbuchung von Zinseinnahmen
aus der Betriebsmittelrücklage beschrieben... Zusammenfassend kann
von einem soliden Haushalt 1998 gesprochen werden, der sämtliche Ausgaben
im Rahmen der Aufgaben der Verfaßten Studierendenschaft deckt. Der
Finanzreferent muß also nicht mit dem AStA-eigenen Hubschrauber bei
der Bundesbank vorbeifliegen und diese um die Höherbewertung der Goldreserven
angehen. So, und was hat das ganze nun mit eurem wohlverdienten Bier und
dem Snowboard zu tun ? Ob Ihr nun preiswert mit dem Semesterticket Bus
und Bahn fahren könnt, die Mensa günstig Essen anbieten kann
oder ihr eine funktionierende studentische Interessenvertretung für
euer Geld bekommt - am Ende bleibt halt mehr über für ... Das
AStA-Büro (AR-H 215) ist geöffnet montags bis freitags von 9.00
bis 16.30 Uhr. Montags zwischen 9 und 12 Uhr findet eine öffentliche
AStA-Ratssitzung statt. Die Sozialberatung erreicht ihr dienstags bis freitags
von 9 bis 12.30 Uhr. Der AStA-Shop (AR-M 003) ist montags bis freitags
in der Zeit von 9.30 bis 14.30 Uhr für euch da. 5