AStA-Inform spezial Nr. 2: Studentische Finanzen Januar 1998


Zu Beginn des Jahres ein paar Informationen zum Themenkomplex "Studentische Finanzen". Dabei geht nicht darum, wie das wohlverdiente Bier nach der Vorlesung oder das Snowboard zu finanzieren ist. Allerdings hängt auch das, wie wir später sehen werden, mit unserem Thema zusammen.

160,25 DM - wofür?

Für das folgende Semester wirst du, um dich rückmelden zu können, einen Betrag von 160,25 DM an die Universitätskasse überweisen müssen. Was aber geschieht mit deinem Geld?

Siegerländer Mobilität

Den Löwenanteil von 91,75 DM nimmt das Semesterticket (ST) in Anspruch. Es existiert seit dem Wintersemester 93/94. Diese Dienstleistung ermöglicht es euch, im gesamten Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein Busse von VWS und Westfalenbus uneingeschränkt zu nutzen. Außerdem sind Bahnfahrten in Regionalzügen der Deutschen Bahn AG von Hagen-Hohenlimburg bis Dillenburg und von Au/Sieg bis Bad Berleburg durch das Semesterticket abgedeckt. In regelmäßigen Gesprächen mit VWS und Bahn sorgen wir dafür, daß die ST-Leistungen überprüft und ständig verbessert werden. Während der nächsten Vertragsverhandlungen wird es insbesondere um eine reibungslose Anbindung des neuen Hochschulgebäudes Emmi-Noether-Campus (Fischbacherberg) an die Hochschulgebäude auf dem Haardter Berg gehen. Die nächste Verhandlungsrunde steht im Frühjahr an, da sich die Verträge über ein Winter- und ein Sommersemester erstrecken. Bei den Neuverhandlungen dürfen die Vertragspartner allerdings nicht allzu derb zulangen, was Preiserhöhungen angeht: Nach der Beitragsordnung der Studierendenschaft muß eine Erhöhung des ST-Beitrags, die 5 % jährlich übersteigt, durch eine Urabstimmung aller Studierenden abgesegnet werden. Im letzten Jahr konnte denn auch der Bus-Preis stabil gehalten werden, lediglich die Bahn erhöhte um 1,4 % oder 0,40 DM. Das war erfreulich gering, denn die Bahn muß nun ihrerseits zusätzlich Gelder für die im ST-Vertrag beinhaltete Teilstrecke Rudersdorf - Dillenburg an den RMV abführen. Ausweitungen des Semestertickets über die bestehenden Genzen hinaus hätten zur Folge, daß mit den angrenzenden Verkehrsverbünden (Rhein-Sieg, Rhein-Ruhr, Rhein-Main) zu verhandeln wäre: das Semesterticket würde unverhältnismäßig teuer. Konkret wird allerdings insbesondere eine begrenzte Ausweitung in Richtung Süden angestrebt, da dort für einige Studierende Anbindungslücken existieren. Die Semesterticket-Verhandlungskommission steht übrigens allen Studierenden offen und tagt mindestens einmal im Semester. Der Mobilitätsbeitrag von 91,75 DM pro Semester beinhaltet zudem eine vom Studierendenparlament (StuPa) beschlossene Solimark, welche zweckgebunden zur Erstattung des Mobilitätsbeitrages bei sozialen Härten (Studierende mit Kind, Studierende mit begrenzter Arbeitserlaubnis, Behinderte) verwendet wird. Die Kriterien für eine etwaige Erstattung sind den Merkblättern zu entnehmen, die während der Rückmeldezeiten ausliegen, oder im AStA Büro zu erfragen.

Kantina und mehr

Nichts mit der Studierendenschaft hat ein weiterer Batzen zu tun: Das Studentenwerk erhält einen Sozialbeitrag in Höhe von 55,50 DM. Mit diesem Geld werden die Mensa, die Kindertagesstätte und die Wohnheime unterstützt. Der Sozialbeitrag trägt dazu bei, daß die Mensapreise nicht bei 7,00 DM liegen, sondern nur 3,50 DM fürs Essen verlangt werden. Die studentischen VertreterInnen im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes konnten erreichen, daß die Essenspreise für alle Standardessen - anders als ursprünglich geplant - auch 1998 stabil bleiben. Lediglich die Sonderküche (Siegerlandstube, Grill etc.) wird teurer werden. Das Studentenwerk hilft außerdem bei der Wohnungssuche und bearbeitet Eure BAföG-Anträge.

Interessen?

Der verbleibende Rest der 160,25 DM: der StudentInnenschaftsbeitrag von 13,00 DM pro Semester. Die Höhe des Beitrags hat sich seit 1978 (!) nicht geändert. Die Studierendenschaftsbeiträge werden in einem Haushaltsplan bewirtschaftet. Dieser wird vom Haushaltsausschuß beraten und vom Studierendenparlament (StuPa) verabschiedet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der AStA diese Gelder lediglich aufgrund der Beschlüsse des StuPa verwaltet. Das StuPa bestellt Kassen- und Rechnungsprüfer, die die Einhaltung dieser Maßgaben überprüfen. Der Haushaltsplan wird von der Rechtsaufsicht, also vom Rektorat, genehmigt. Nach dem Universitätsgesetz (UG) NRW unterliegt die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kontrolle des Landesrechnungshofes und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter. Eine solche Prüfung hat Ende des Jahres 1997 stattgefunden. Der Prüfbericht wird nach Erhalt veröffentlicht. Eure Studierendenschaftsbeiträge werden dazu genutzt, um AStA, Fachschaften, Referaten und Arbeitsgruppen die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 71 UG zu ermöglichen. Dort ist u. a. die Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierendenschaft geregelt. Ein Drittel dieser Beiträge wird direkt den einzelnen Fachschaften zugewiesen. Die genauen Einzelbeträge für die Fachschaften richten sich nach der Größe der Fachschaft. Die Arbeit der Fachschaftsräte ist Euch sicherlich in der einen oder anderen Form bekannt. Da sind zum einen beispielsweise die ErstsemesterInneneinführungen, die Klausurensammlungen, der Skripteverkauf, die Nutzung von Computern und Informationen zu Studien- und Prüfungsfragen. Zum anderen sind das die nicht sofort sichtbaren Arbeiten hinter den Kulissen. Als da wären die Arbeit in studentischen Gremien, Fachbereichsräten und Fachkonferenzen. Dabei geht es u.a. um die kontinuierliche Verbesserung der Studienbedingungen (oder zumindestens die Abwehr von Verschlechterungen), Auseinandersetzungen mit DozentInnen und die Teilnahme an Berufungsverfahren. Die Fachschaften sind jedoch nicht die einzigen, die sich darum bemühen, daß das Studium studierbar bleibt und auch Spaß macht. Neben ihnen gibt es verschiedene Referate und Arbeitsgruppen, die sich konkret für die Verbesserung der Situation von Studierenden an der Hochschule einsetzen. Die studentische Elterninitiative, die sich um die selbstorganisierte Betreuung der Kinder von Studierenden kümmert, oder das Ausländerinnenreferat, das sich für ausländische Studierende mit ihren spezifischen Belangen einsetzt, sind nur zwei Beispiele kontinuierlicher und erfolgreicher Tätigkeit. Andere Initiativen versuchen das Leben an der Hochschule angenehmer zu gestalten. Zum Beispiel gibt es das Kulturreferat, welches Konzerte, Lesungen und Feten veranstaltet, ein Café betreibt und einmal in der Woche Frühstück anbietet. Cineastische Akzente setzt der Filmclub Panoptikum mit seinem Programm. Außerdem gibt es noch die AntiFa-AG, die Ökologie-&-Ökonomie-AG und diverse andere studentische Initiativen. Ja, und dann wäre da noch der AStA. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und ist das hochschulweite Gremium studentischer Interessenvertretung. Er ist ausführendes Organ des StuPa und unterliegt dessen Weisungen und dessen Kontrolle. Der AStA bietet eine umfangreiche Sozialberatung in den Bereichen BAföG, Mietrecht und Wehrdienstverweigerung sowie bei Ärger mit den Prüfungsämtern. Die eingangs erwähnten Anträge zur Härtefallerstattung des Semesterticketbeitrags werden von ihm bearbeitet, so wie er auch immer ein Auge (oder mehrere) auf die ST-Ausgestaltung wirft. Neben diesen sozialen Dienstleistungen vertritt der AStA die Interessen der Studierenden gegenüber Öffentlichkeit und Verwaltung. Er arbeitet in Hochschulgremien mit, setzt sich mit Rektor und Kanzler auseinander, pflegt den Kontakt zur Presse und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen (Landes-Asten-Treffen). Außerdem hält er Kontakt zum Ministerium für Wissenschaft und Forschung und hilft bei der Koordination der Gremien mit studentischer Beteiligung. Die AStA-Infrastruktur steht allen Studierenden und auch den Studentischen Initiativen zur Verfügung. Ein weiteres Betätigungsfeld des AStA ist das Serviceangebot. Es besteht aus dem AStA-Shop und dem Kopierbetrieb auf den Fluren der Hochschule. Bei diesem Serviceangebot handelt es sich nicht um privatwirtschaftliche Einrichtungen, sondern sie folgen dem Prinzip des genossenschaftlichen Wirtschaftens. Das heißt: fallen hier Gewinne an, so fließen sie in den Gesamthaushalt der Verfaßten Studierendenschaft (VS) ein, so daß euch eure dort getätigten Einkäufe indirekt über die Arbeit der VS wieder zugute kommt. Tatsächlich ist diese Aufzählung der Arbeitsbereiche unvollständig, aber sie gibt einen kleinen Überblick, wie umfangreich und wichtig die Arbeit der Verfaßten Studierendenschaft ist.

Aufwand und kein Ende: Aufwandsentschädigungen

Wie Euch sicherlich bekannt ist, erhalten die zwölf AStA-ReferentInnen eine Aufwandsentschädigung (kurz: AE) von je 800 DM pro Monat. Anders als bei anderen ASten erhält jedeR die gleiche Summe. Über die Angemessenheit dieses Betrages läßt sich trefflich streiten. Fakt ist jedoch, daß die Höhe der AE seit 1991 konstant geblieben ist - obwohl sie sich ursprünglich am jeweiligen BAföG-Höchstsatz orientieren sollte (zur Zeit beträgt er 995 DM). Dies geschah aus der Erkentnis heraus, daß für ReferentInnen während ihrer Tätigkeit für die Verfaßte Studierendenschaft kaum noch Zeit für Nebenjobs, geschweige denn für das Studium bleibt. Diese Prämisse galt schon seit Ende der 80er Jahre. 1994 bestellte das StuPa den zur Zeit amtierenden AStA, als die jetzigen AStA-tragenden Fraktionen sich noch in der Minderheit im StuPa befanden. Erst 1996 erhielten diese Listen die absolute Mehrheit.

Unangenehm: im Westen was neues

Seit jeher wurde die AE als nicht zu versteuernde Nettoentschädigung gezahlt. Darüber bestand nicht nur an unserer Hochschule, sondern auch an den meisten anderen Unis ausnahmsweise mal ungeteilte Einigkeit. In diese Einigkeit einfinden wollte sich jedoch weder das hiesige noch das Finanzamt Bochum-Süd. Sie befanden, analog zu einem Erlaß des Finanzministers von 1977, daß es sich bei der gezahlten AE nur zum Teil um eine nicht zu versteuernde Entschädigung handelt: der Rest sei ganz normaler Lohn, welcher dementsprechend zu versteuern sei. Diese Rechtsauffassung teilen jedoch weder wir noch der AStA der FH Bochum noch das Finanzgericht Münster. Letzteres gab der Klage des Bochumer AStA gegen einen entsprechenden Steuerbescheid Recht und setzte ihn 1997 außer Kraft. Grund (in aller Kürze und etwas vereinfacht): Ein Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis liege bei der Erfüllung der durch das Universitätsgesetz NRW geregelten "hoheitlichen Tätigkeit" im AStA nicht vor, die Zahlungen seien also nicht lohnähnlich, und folgerichtig existiere auch keine Grundlage für eine Besteuerung.

Keine Regel ohne Ausnahme...

Etwas anders gelagert stellt sich die Situation jedoch für die Tätigkeiten der Studierendenvertretungen dar, die nicht in den hoheitlichen Bereich fallen, sondern eindeutig einer gewerblichen Betätigung dienen: Zahlungen, die für Arbeiten in AStA-Shop und Kopierbetrieb geleistet werden, seien lohnähnlich und somit steuerpflichtig.

Sonderfall Siegen

Nun gestaltet sich die Zuordnung gezahlter Aufwandsentschädigungen in Siegen zu bestimmten Arbeitsbereichen etwas schwieriger als z. B. in Bochum. An vielen Hochschulen kümmern sich die ASten nur indirekt um ihre Gewerbebetriebe: Sie haben feste Shopreferate oder Aushilfskräfte für eben diese gewerbliche Tätigkeiten angestellt. Solche Aushilfskräfte wären bei angemessener Bezahlung wesentlich teurer, was sich auf die Preise im Shop niederschlagen würde. Das durch das StuPa beschlossene Siegener AStA-Konzept sieht allerdings eine feste Referatsaufteilung oder die Beschäftigung von Aushilfen für bestimmte Bereiche nicht vor; entsprechend sind alle ReferentInnen auch mit Kopierpapierschleppen und der Betreuung des Shops befaßt. Um nun eine gangbare Lösung für dieses steuerrechtliche Problem zu finden, wurde der ungefähre zeitliche Einsatz und der Aufwand für die einzelnen Bereiche entsprechend dem Arbeitskonzept gewichtet. Durchschnittlich ein Viertel des Aufwandes fällt in den der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnenden Gebieten an. Demzufolge ist auch ein Viertel der AE, das entspricht also 200 DM, zu versteuern - folgt man der Logik des Urteils der Münsteraner Richter. Dieses Urteil ist jedoch wiederum durch das Finanzamt Bochum-Süd angefochten worden. Jetzt muß sich der Bundesfinanzhof in München mit der Thematik beschäftigen und ein höchstrichterliches Urteil fällen. Dazu später noch etwas mehr. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Vereinfachung entschloß sich das StuPa 1997, die für den gewerblichen Bereich anfallende Lohnsteuer pauschal abzuführen, um effektiv keinen Realverlust für AStA-ReferentInnen zu erzeugen. Diese pauschale Lohnsteuer - insgesamt 6.600 DM im Jahr - wird aber nicht direkt aus dem Haushalt, sondern aus eben dem Bereich, durch den sie überhaupt erst entsteht, finanziert. Tatsächlich bedeutet dies natürlich auch, daß die Zuführung aus Shop- und Kopierbetrieb zum Haushalt entsprechend geringer ausfällt. Diese Handhabung löst allerdings noch nicht das Problem der nicht geleisteten Lohnsteuerzahlungen der Vorjahre. Da, wie schon berichtet, weder die ausgeschiedenen AStA-ReferentInnen des amtierenden AStA noch die Vorgänger-ASten von einer lohnsteuerpflichtigen AE-Zahlung ausgingen, es sich zudem für den betreffenden Zeitraum um einen Personenkreis von 40 bis 50 Personen unterschiedlichster politischer Gruppierungen handelt (vor 1994 gab es diverse Koalitions-ASten), entschied man sich, die vom Finanzamt Siegen an den AStA gerichtete Lohnsteuernachforderung aus den Shop-Erträgen zu begleichen. Dabei handelt es sich um rund 29.000 DM, die für diese gewerbliche Teiltätigkeit anfiel. Dies war nur möglich, weil im oben genannten Haushaltsplan 1997 die Studierendenschaftsbeiträge (also die 13 DM, die du pro Semester zahlst) so solide bewirtschaftet wurden, daß sie sämtliche Ausgaben für die Aufgaben der VS (Fachschaften usw., hoheitliche Tätigkeit des AStA, Verwaltungskosten) deckte. Gleichzeitig war die "wirtschaftliche Betätigung" 1996 trotz Kopierpreissenkung so erfolgreich, daß die Nachforderungen komplett aus diesen Erträgen bezahlt werden konnten. Die Zahlung der restlichen Nachforderungen, rund 48.000 DM, wurde analog zum Urteil des FG Münster durch das Finanzamt Siegen vorerst ausgesetzt.

Der Haushalt 1998

Die Geschehnisse des vergangenen Jahres machten deutlich, daß der Haushaltsplan in seiner bisherigen Form der neuen Situation nicht mehr gerecht wurde. Der AStA entschloß sich also, einen Vorschlag zur Umstrukturierung des Haushaltsplans zu entwerfen. Ziel war es, einerseits die gewerbliche Betätigung detaillierter erfaßbar zu machen, andererseits eine größere Transparenz im Haushalt zu schaffen. Wichtigste Änderung ist die buchhalterische Ausgliederung der gewerblichen Betätigung in einen Wirtschaftsplan sowie die sogenannte "Verwahrbuchung" der Semesterticket-Transitzahlungen an VWS und DB AG. Tatsächlich verfügbare Gelder sind dementsprechend nicht länger in einem durch das Semesterticket verzerrten Haushalt verdeckt. Anfallende Überträge des Haushaltes sind beispielsweise nun genau dem Haushalt, Überträge des Semestertickets genau dem Bereich des Semestertickets zuzuordnen - und nicht wie vorher vermischt. Beschlossen wurde diese Umstrukturierung in der siebten Sitzung des StuPa vom 17. November 1997, der Haushalt selbst wurde in der achten Sitzung vom 12. Januar 1998 verabschiedet. Veröffentlicht wird er nach Genehmigung durch das Rektorat. Für 1998 wird davon ausgegangen, daß die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden unserer Hochschule weiter tendenziell rückläufig ist (auch das ist ja eher ein Sonderfall). Dies bedeutet natürlich, daß die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel erneut geringer ausfallen als im Vorjahr. Vorgesehen ist aber eine weitgehende Fortschreibung der Vorjahresansätze bei Fachschaftsräten, autonomen Referaten und studentischen Initiativen. Die vorgesehenen Ausgaben für "hoheitlich-studentische" Betätigung sind in Gänze durch eure Studierendenschaftsbeiträge gedeckt. Der Wirtschaftsplan sieht vor, daß die "Betriebe" der Studierendenschaft sich inklusive sämtlicher Personalkosten selbst tragen. Aus Gründen der Vorsicht ist nur eine geringe Gewinnzuführung zum Haushalt vorgesehen. Eine weitere Besonderheit des Haushalts 1998 sei hier noch kurz skizziert: Wie bereits erwähnt, ist das Urteil des FG Münster noch nicht rechtskräftig. Dies wird es gegebenfalls erst, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) dieselbe Rechtsauffassung vertritt und das Urteil bestätigt. Nun ist das mit dem BFH so eine Sache: dort anhängige Verfahren haben häufig Wartezeiten von drei bis vier Jahren - und länger. Ein abschliessendes Urteil in dieser Angelegenheit wird also vermutlich nicht mehr in diesem Jahrtausend ergehen. Für den Fall, daß der BFH entgegen dem erstinstanzlichen Urteil der Ansicht ist, daß nicht nur der gewerbliche Teil, sondern die gesamte AE zu versteuern sei, hat man in den neuen Haushalt eine zweckgebundene Rücklage von 35.000 DM eingestellt, welche bösen Überraschungen in fernerer Zukunft vorbeugen soll. Dieser Betrag wurde dem 1997 anfallenden Gesamtübertrag entnommen, Kürzungen in anderen Bereichen sind deshalb nicht notwendig. Durch diese Rücklage sind bei einem negativen Bescheid des BFH Mittel vorhanden, um die zur Zahlung ausgesetzten Lohnsteuernachforderungen begleichen zu können. Folgt der BFH dem FG Münster und der zur Zeit herrschenden Praxis, so würden diese zweckgebundenen Rücklagen natürlich wieder aufgelöst und in den entsprechenden Haushaltsplan als zur Verfügung stehende Mittel eingestellt. Abschließend zu diesem Thema noch eine kleine Anmerkung: Die Materie studentischer Finanzen und ihre gesetzliche Ausgestaltung stellt sich, je tiefer man in sie eindringt, als eine eher komplexe dar, welche rechtlich unseres Erachtens nicht restlos durchdacht erscheint. Ein kleines Beispiel: Der Erlaß des NRW-Finanzministers von 1977 sieht eine Besteuerung der Aufwandsentschädigungen vor. Die später entstandene und für die Studierendenschaft geltende "Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften [...]" und der Haushaltsgruppierungsplan von 1979 sehen zwar Konten für Aufwandsentschädigungen vor, allerdings keine für einzubehaltende Lohnsteuer. Ausgesprochen detailliert sind dort jedoch so spannende Dinge wie die korrekte Art und Weise der getrennten Verbuchung von Zinseinnahmen aus der Betriebsmittelrücklage beschrieben... Zusammenfassend kann von einem soliden Haushalt 1998 gesprochen werden, der sämtliche Ausgaben im Rahmen der Aufgaben der Verfaßten Studierendenschaft deckt. Der Finanzreferent muß also nicht mit dem AStA-eigenen Hubschrauber bei der Bundesbank vorbeifliegen und diese um die Höherbewertung der Goldreserven angehen. So, und was hat das ganze nun mit eurem wohlverdienten Bier und dem Snowboard zu tun ? Ob Ihr nun preiswert mit dem Semesterticket Bus und Bahn fahren könnt, die Mensa günstig Essen anbieten kann oder ihr eine funktionierende studentische Interessenvertretung für euer Geld bekommt - am Ende bleibt halt mehr über für ... Das AStA-Büro (AR-H 215) ist geöffnet montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr. Montags zwischen 9 und 12 Uhr findet eine öffentliche AStA-Ratssitzung statt. Die Sozialberatung erreicht ihr dienstags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Der AStA-Shop (AR-M 003) ist montags bis freitags in der Zeit von 9.30 bis 14.30 Uhr für euch da. 5