AStA-Inform Ausgabe 19 14. April 1998
[leider eine unvollständige Version!]
Hallo zusammen,
die Semesterferien waren wieder viel zu kurz; dafür gibt's bald wieder
das übliche DozentInnen-Gejammere: "Sommersemester? Ibah, da fällt
immer so viel aus" und so weiter und so weiter... In diesem Sinne: ein
erfolgreiches Semester, den Erstis einen guten Start, viele tolle Klausuren,
Hausarbeiten und Referate. Das wünscht Euch Euer AStA
Waren neulich nicht Wahlen?
Doch, doch. Vom 2. bis 6. Februar wurden frische Fachschaftsräte und
ein neues Studierendenparlament (kurz StuPa, übrigens das 26. an dieser
Hochschule) gewählt. Mit der Konsequenz, daß es voraussichtlich
ab Ende April/Anfang Mai einen neuen AStA geben wird. Dem Vernehmen nach
haben sich die Fraktionen von "Abakus", Liberaler Hochschulgruppe (LHG)
und Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS) auf ein AStA-Konzept
unter RCDS-Vorsitz geeinigt. Das wären 16 gegen 14 Stimmen im StuPa,
gesetzt den Fall, daß "Abakus", die im Wahlkampf als Personenliste
mit bunter Vielfalt angetreten waren, nun doch als monolithischer Block
stimmt. Na Mahlzeit. Spannend dürften die nächsten StuPa-Sitzungen
also werden. Die konstituierende Sitzung ist für Montag, den 20. April
um 18 Uhr im StuPa-Raum (AR-M 002; Mensa-Foyer links oben) angesetzt. Weil
StuPa-Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind und dort jedeR
Rede- und Antragsrecht hat, seid ihr an dieser Stelle herzlich eingeladen,
den JungpolitikerInnen mal auf die Finger zu sehen. Die darauffolgende
StuPa-Sitzung, auf deren Tagesordnung die AStA-Wahlen stehen dürften,
wird voraussichtlich am 27. April stattfinden. Es liegt im Interesse der
DLL und ihrer Schwesterorganisationen, den AStA zu diesem Termin zu übergeben.
Bei den derzeitigen Mehrheitverhältnissen im StuPa scheint das Projekt
eines linken AStA nicht durchführbar. Voraussichtlich ab Anfang Mai
müßt ihr also mit einem neuen, diesmal bürgerlich-konservativen,
AStA rechnen. Was wir nicht wollen, angesichts des Wahlausgangs aber nicht
mehr verhindern können, ist der Umstand, daß in der Vergangenheit
die bürgerlichen Kräfte in Siegen die von ihnen geführten
ASten regelmäßig gegen die Wand gefahren haben. Wir hoffen das
Beste, insbesondere, daß der Wahlsieg von RCDS und Konsorten die
Öffnungszeiten des Servicebereichs, die Qualität der Sozialberatung
usw. nicht ganz fürchterlich beeinträchtigt. Aufgrund unserer
Erfahrungen mit den frischen Mehrheitskräften sind wir da allerdings
skeptisch. Spätestens Mitte/Ende des kommenden Wintersemesters habt
ihr dann jedenfalls wieder die Chance, die StuPa-Mehrheiten zu ändern.
Vielleicht wird's dann ja wieder. Wir verabschieden uns hier jedenfalls
noch nicht, sondern wünschen euch erstmal noch viel Spaß beim
Lesen und melden uns vor der entscheidenden StuPa-Sitzung mit einer Schlußausgabe
von AStA-Inform bei euch ab.
Einen Reinfall vor Gericht
erlebte unlängst der RCDS. Was war passiert? Aufgrund des Rücktritts
des Ex-AStA-Finanzreferenten zum 31. März waren wir in der Situation,
dem Universitätsgesetz und der Satzung entsprechend umgehend für
eine Nachfolge sorgen zu müssen. Da die/der FinanzreferentIn eine
Vertrauensposition hat, kann er/sie nicht vom AStA bestellt, sondern muß
vom StuPa gewählt werden. Aus diesem Grund wurde eine außerordentliche
Sitzung des (alten) StuPa einberufen, um für den Zeitraum bis zur
Wahl des neuen AStA das Finanzreferat neu zu besetzen. Am Tag der Sitzung
versuchte daraufhin ein Mitglied des alten AStA, das Verwaltungsgericht
Arnsberg von der Unzulässigkeit einer außerordentlichen Sitzung
einerseits und von der Durchtriebenheit von DLL & Schwesterorganisationen
andererseits zu überzeugen. Im Antrag auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung gegen die Durchführung der StuPa-Sitzung ist u. a.
die Rede davon, der neugewählte Finanzreferent wolle wohl noch schnell
ein bißchen Geld auf die Seite bringen und alle möglichen schlimmen
Dinge veranstalten. "Vergiß' es" lautete die Antwort der Arnsberger
RichterInnen. Die bloße Vermutung (richtiger: Unterstellung) geplanter
finanzieller Unregelmäßigkeiten könne vor Gericht nicht
Bestand haben - der Antrag wurde abgelehnt, die Sitzung konnte stattfinden.
Neu ist, daß der RCDS glaubt, mit Wahlkampfparolen vor Gericht durchzukommen.
Nicht so neu dagegen ist, daß RCDS-Funktionäre glauben, mit
Unwahrheiten und Behauptungen wider besseres Wissen ihre Suppe kochen zu
können. Irgendwie können sie einem schon Leid tun.
Wer, wie, was?
An wen kann ich mich wenden? Wer hilft wie weiter? Wo finde ich dieses
Leute? Fragen über Fragen - auf die wir einige Antworten geben wollen:
Im AStA-Shop gibt es unheimlich viele Dinge für billig Geld
zu kaufen. Das Sortiment reicht von schnöden Bleistiften über
Schreibpapier bis hin zu solch extravaganten Artrikeln wie Finpappen zum
Basteln von allem möglichen. Unser kleines, aber feines Warenhaus
findet ihr neben der Mensa. Außerdem bekommt ihr im AStA-Shop den
Internationalen Studentenausweis (ISIC) und könnt auf dem mulitifunktionalen
Kopierer Folienkopien, A3-Kopien und solche auf buntes Papier machen. Damit
wären wir auch schon bei den AStA-Kopierern. Von diesen Geräten
stehen zehn Stück in den Gängen. Fünf davon im AR-Gebäude,
drei in der Hölderlinstr. im Kernbereich und zwei im Gebäude
Paul-Bonatz-Straße. An einigen Geräten könnt ihr mit Münzen
kopieren, an den anderen mit Kopierkarten, die es im AStA-Shop zu kaufen
gibt. Die Sozialberatung ist eine weitere Dienstleistung des AStA.
Dort könnt ihr in fast allen Lebenslagen beraten werden. In der Regel
sind das: BAföG, Mietrecht, Arbeits- und Sozialrecht. Darüberhinaus
bieten wir Beratung in grundsätzlichen Prüfungsangelegenheiten.
Wir wissen natürlich nicht alles, in den meisten Fällen kennen
wir dann aber jemand der sich besser auskennt. Die Öffnungszeiten
könnt ihr der Service-Ecke unten entnehmen.
BAföG und kein Ende
Wie zu Beginn jedes Semesters möchten wir Euch, besonders die Erstis
und alle die noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben, darauf hinweisen,
BAföG zu beantragen. Die Formblätter für den Antrag gibt´s
vor der Mensa, vor dem AStA und bei der BAföG-Abteilung des Studentenwerkes.
Auch wenn allgemein der Irrglaube vorherrscht, das Studium zuerst über
eigene Mittel zu finanzieren, gilt grundsätzlich: Gefördert wird
ab dem 1. Semester, wer erst ab dem zweiten oder dritten Semester beantragt,
geht einen entsprechenden Teil seiner Förderng verlustig. Ein weiterer
Irrtum ist die Annahme keinen Anspruch aufs BAföG zu haben, weil die
Eltern angeblich zuviel verdienen oder Schmitts Gabi von nebenan kein BAfÖG
bekommt, obwohl ihr Vater weniger verdient als Deiner. In die Einkommensberechnung
fließen einige sehr individuelle Faktoren hinein, wie zum Beispiel
die steuerliche Absetzung eines selsbtgenutzten Einfamilienhaus oder die
Pflege einer Oma. Deshalb lohnt es sich in der Regel immer einen BAföG-Antrag
zu stellen und zwar zu Beginn des Studiums. Auch wenn vielleicht nur hundert
DM rausspringen, so ist die Hälfte davon geschenkt und die andere
Hälfte ein zinsloses Darlehen, daß Ihr erst nach gaaaaz langer
Zeit zurückzahlen müßt. Also BAföG beantragen! Und
sollte es mal Probleme geben oder Ihr habt Schwierigkeiten mit den Antragsformularen,
dann kann Euch die Sozialaberatung sicherlich helfen.
Service-Ecke
Öffnungszeiten - AStA-Büro: Mo-Fr von 9 bis 16.30 h (meist ist
auch länger jemand da, selten früher). Sozialberatung: Di-Fr
von 9 bis 12 h und nach Vereinbarung. AStA-Shop: Mo-Fr von 9.30 bis 14.30
h. Aushangsbretter des AStA: AR-H zwischen Arbeitsamt und FSR 6/7; AR-D
neben dem blauen Hörsaal; AVZ im Innenkern, Ebene 3; PB im Windfang.
Post an: AStA der Gesamthochschule, 57068 Siegen. Hausanschrift: Adolf-Reichwein-Str.
2, 57076 Siegen (AR-H 215). Tel. (02 71) 7 45 28 & 7 37 82, Fax 7 39
37. Haustel. 4600 & 4601. E-Mail: asta@studm.hrz.uni-siegen.de