AStA-Inform    Ausgabe 19    14. April 1998

[leider eine unvollständige Version!]

Hallo zusammen,

die Semesterferien waren wieder viel zu kurz; dafür gibt's bald wieder das übliche DozentInnen-Gejammere: "Sommersemester? Ibah, da fällt immer so viel aus" und so weiter und so weiter... In diesem Sinne: ein erfolgreiches Semester, den Erstis einen guten Start, viele tolle Klausuren, Hausarbeiten und Referate. Das wünscht Euch Euer AStA

Waren neulich nicht Wahlen?

Doch, doch. Vom 2. bis 6. Februar wurden frische Fachschaftsräte und ein neues Studierendenparlament (kurz StuPa, übrigens das 26. an dieser Hochschule) gewählt. Mit der Konsequenz, daß es voraussichtlich ab Ende April/Anfang Mai einen neuen AStA geben wird. Dem Vernehmen nach haben sich die Fraktionen von "Abakus", Liberaler Hochschulgruppe (LHG) und Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS) auf ein AStA-Konzept unter RCDS-Vorsitz geeinigt. Das wären 16 gegen 14 Stimmen im StuPa, gesetzt den Fall, daß "Abakus", die im Wahlkampf als Personenliste mit bunter Vielfalt angetreten waren, nun doch als monolithischer Block stimmt. Na Mahlzeit. Spannend dürften die nächsten StuPa-Sitzungen also werden. Die konstituierende Sitzung ist für Montag, den 20. April um 18 Uhr im StuPa-Raum (AR-M 002; Mensa-Foyer links oben) angesetzt. Weil StuPa-Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind und dort jedeR Rede- und Antragsrecht hat, seid ihr an dieser Stelle herzlich eingeladen, den JungpolitikerInnen mal auf die Finger zu sehen. Die darauffolgende StuPa-Sitzung, auf deren Tagesordnung die AStA-Wahlen stehen dürften, wird voraussichtlich am 27. April stattfinden. Es liegt im Interesse der DLL und ihrer Schwesterorganisationen, den AStA zu diesem Termin zu übergeben. Bei den derzeitigen Mehrheitverhältnissen im StuPa scheint das Projekt eines linken AStA nicht durchführbar. Voraussichtlich ab Anfang Mai müßt ihr also mit einem neuen, diesmal bürgerlich-konservativen, AStA rechnen. Was wir nicht wollen, angesichts des Wahlausgangs aber nicht mehr verhindern können, ist der Umstand, daß in der Vergangenheit die bürgerlichen Kräfte in Siegen die von ihnen geführten ASten regelmäßig gegen die Wand gefahren haben. Wir hoffen das Beste, insbesondere, daß der Wahlsieg von RCDS und Konsorten die Öffnungszeiten des Servicebereichs, die Qualität der Sozialberatung usw. nicht ganz fürchterlich beeinträchtigt. Aufgrund unserer Erfahrungen mit den frischen Mehrheitskräften sind wir da allerdings skeptisch. Spätestens Mitte/Ende des kommenden Wintersemesters habt ihr dann jedenfalls wieder die Chance, die StuPa-Mehrheiten zu ändern. Vielleicht wird's dann ja wieder. Wir verabschieden uns hier jedenfalls noch nicht, sondern wünschen euch erstmal noch viel Spaß beim Lesen und melden uns vor der entscheidenden StuPa-Sitzung mit einer Schlußausgabe von AStA-Inform bei euch ab.

Einen Reinfall vor Gericht

erlebte unlängst der RCDS. Was war passiert? Aufgrund des Rücktritts des Ex-AStA-Finanzreferenten zum 31. März waren wir in der Situation, dem Universitätsgesetz und der Satzung entsprechend umgehend für eine Nachfolge sorgen zu müssen. Da die/der FinanzreferentIn eine Vertrauensposition hat, kann er/sie nicht vom AStA bestellt, sondern muß vom StuPa gewählt werden. Aus diesem Grund wurde eine außerordentliche Sitzung des (alten) StuPa einberufen, um für den Zeitraum bis zur Wahl des neuen AStA das Finanzreferat neu zu besetzen. Am Tag der Sitzung versuchte daraufhin ein Mitglied des alten AStA, das Verwaltungsgericht Arnsberg von der Unzulässigkeit einer außerordentlichen Sitzung einerseits und von der Durchtriebenheit von DLL & Schwesterorganisationen andererseits zu überzeugen. Im Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Durchführung der StuPa-Sitzung ist u. a. die Rede davon, der neugewählte Finanzreferent wolle wohl noch schnell ein bißchen Geld auf die Seite bringen und alle möglichen schlimmen Dinge veranstalten. "Vergiß' es" lautete die Antwort der Arnsberger RichterInnen. Die bloße Vermutung (richtiger: Unterstellung) geplanter finanzieller Unregelmäßigkeiten könne vor Gericht nicht Bestand haben - der Antrag wurde abgelehnt, die Sitzung konnte stattfinden. Neu ist, daß der RCDS glaubt, mit Wahlkampfparolen vor Gericht durchzukommen. Nicht so neu dagegen ist, daß RCDS-Funktionäre glauben, mit Unwahrheiten und Behauptungen wider besseres Wissen ihre Suppe kochen zu können. Irgendwie können sie einem schon Leid tun.

Wer, wie, was?

An wen kann ich mich wenden? Wer hilft wie weiter? Wo finde ich dieses Leute? Fragen über Fragen - auf die wir einige Antworten geben wollen: Im AStA-Shop gibt es unheimlich viele Dinge für billig Geld zu kaufen. Das Sortiment reicht von schnöden Bleistiften über Schreibpapier bis hin zu solch extravaganten Artrikeln wie Finpappen zum Basteln von allem möglichen. Unser kleines, aber feines Warenhaus findet ihr neben der Mensa. Außerdem bekommt ihr im AStA-Shop den Internationalen Studentenausweis (ISIC) und könnt auf dem mulitifunktionalen Kopierer Folienkopien, A3-Kopien und solche auf buntes Papier machen. Damit wären wir auch schon bei den AStA-Kopierern. Von diesen Geräten stehen zehn Stück in den Gängen. Fünf davon im AR-Gebäude, drei in der Hölderlinstr. im Kernbereich und zwei im Gebäude Paul-Bonatz-Straße. An einigen Geräten könnt ihr mit Münzen kopieren, an den anderen mit Kopierkarten, die es im AStA-Shop zu kaufen gibt. Die Sozialberatung ist eine weitere Dienstleistung des AStA. Dort könnt ihr in fast allen Lebenslagen beraten werden. In der Regel sind das: BAföG, Mietrecht, Arbeits- und Sozialrecht. Darüberhinaus bieten wir Beratung in grundsätzlichen Prüfungsangelegenheiten. Wir wissen natürlich nicht alles, in den meisten Fällen kennen wir dann aber jemand der sich besser auskennt. Die Öffnungszeiten könnt ihr der Service-Ecke unten entnehmen.

BAföG und kein Ende

Wie zu Beginn jedes Semesters möchten wir Euch, besonders die Erstis und alle die noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben, darauf hinweisen, BAföG zu beantragen. Die Formblätter für den Antrag gibt´s vor der Mensa, vor dem AStA und bei der BAföG-Abteilung des Studentenwerkes. Auch wenn allgemein der Irrglaube vorherrscht, das Studium zuerst über eigene Mittel zu finanzieren, gilt grundsätzlich: Gefördert wird ab dem 1. Semester, wer erst ab dem zweiten oder dritten Semester beantragt, geht einen entsprechenden Teil seiner Förderng verlustig. Ein weiterer Irrtum ist die Annahme keinen Anspruch aufs BAföG zu haben, weil die Eltern angeblich zuviel verdienen oder Schmitts Gabi von nebenan kein BAfÖG bekommt, obwohl ihr Vater weniger verdient als Deiner. In die Einkommensberechnung fließen einige sehr individuelle Faktoren hinein, wie zum Beispiel die steuerliche Absetzung eines selsbtgenutzten Einfamilienhaus oder die Pflege einer Oma. Deshalb lohnt es sich in der Regel immer einen BAföG-Antrag zu stellen und zwar zu Beginn des Studiums. Auch wenn vielleicht nur hundert DM rausspringen, so ist die Hälfte davon geschenkt und die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen, daß Ihr erst nach gaaaaz langer Zeit zurückzahlen müßt. Also BAföG beantragen! Und sollte es mal Probleme geben oder Ihr habt Schwierigkeiten mit den Antragsformularen, dann kann Euch die Sozialaberatung sicherlich helfen.

Service-Ecke

Öffnungszeiten - AStA-Büro: Mo-Fr von 9 bis 16.30 h (meist ist auch länger jemand da, selten früher). Sozialberatung: Di-Fr von 9 bis 12 h und nach Vereinbarung. AStA-Shop: Mo-Fr von 9.30 bis 14.30 h. Aushangsbretter des AStA: AR-H zwischen Arbeitsamt und FSR 6/7; AR-D neben dem blauen Hörsaal; AVZ im Innenkern, Ebene 3; PB im Windfang. Post an: AStA der Gesamthochschule, 57068 Siegen. Hausanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2, 57076 Siegen (AR-H 215). Tel. (02 71) 7 45 28 & 7 37 82, Fax 7 39 37. Haustel. 4600 & 4601. E-Mail: asta@studm.hrz.uni-siegen.de