AStA-Inform Ausgabe 16 Dezember 1997
BAföG
Ein kleiner Exkurs in die Statistik: 1971 - 45% aller StudentInnen erhalten
BAföG 1982 - 37% aller StudentInnen erhalten BAföG 1997 - 15%
aller StudentInnen erhalten BAföG Der Grund für das Sinken der
EmpfängerInnenzahlen hat sehr wenig mit dem gestiegenen Lebensstandart
zu tun, sondern vielmehr mit einer Kombination aus Ignoranz und Inflation,
unzureichender Anhebung der Bedarfssätze, Freibeträge und Gesetzesverschärfungen.
Das BAföG hat für die PolitikerInnen nämlich den "Charme",
daß es sich durch schlichtes Nichtstun - also durch eine ausbleibende
Anpassung der Elternfreibeträge und Fördersätze an die Lbenshaltungskosten
- irgendwann selbst abschafft. So fallen mit jeder Lohnerhöhung mehr
StudentInnen aus der Förderung heraus, und die Kaufkraft des BAföG
ist seit seiner Einführung um real 20% gesunken.
Historischer Rückblick
1971 wurde nach jahrzehntelangem Streit das Bundesausbildungsförderungsgesetz
beschlossen, aös Nachfolger des "Honnefer Modells". Ausgewiesenes
Ziel war es, die Chancengleichheit sozial Schwächerer im Bildungswesen
zu ermöglichen. Dieses here Ziel wurde immer weiter ausgehölt,
indem immer größere Anteile als (zinsloses) Darlehen gewährt
wurden. 1982 beschloß die Bundesregierung die Einführung des
Volldarlehens. Wirksam war diese Regelung 1983 - 1990. Als Begründung
wurde von offizieller Seite die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung
angegeben. Jedoch waren die Jahre 1984 - 1990 wirtschaftlich prosporierende
Jahre, in denen trotz hoher Einnahmen die öffentlichen Haushalte nicht
konsolidiert wurden. Zudem konnte durch die Einführung des Volldarlehens
von einer Haushaltsentlastung nicht die Rede sein, denn die ersten Rückflüsse
waren frühestens nach sechs Jahren zu erwarten. Vielmehr begann die
Bundesregierung 1982 auf breiter Linie ihre Politik der Umverteilung des
gesellschaftlichen Vermögens. Das Prinzip der Sozialisierung der Kosten
bei gleichzeitiger privatisierung der Erträge fühtr(e) zur Benachteiligung
vieler, v.a. der sozial Schwachen, und zur Begünstigung weniger. Ab
Herbst 1990 trat die 50%-Regelung (Hälfte Zuschuß, Hälfte
Darlehen) in Kraft. 1996 wurde die 18. Novelle verabschiedet, wobei u.a.
das verzinsliche Bankdarlehen eingeführt wurde.
Zur derzeitigen Lage
Seit Inkrafttreten dee 18. BAföG-Änderungsgeseztes erhalten Studierende,
deren Studium sich durch Gremienarbeit oder Krankheit verlängert,
nur noch ein privatwirtschaftliches und voll verzinstes Bankdarlehen.
"Für die Zukunft"
Eine Einigung von Bund und Ländern in Sachen Ausbilödungsförderung
läßt noch immer auf sich warten, beim nächsten Treffen
am 18.12.1997 soll diese jedoch endgültig erziehlt werden. Es stehen
nach wie vor mehrere Modelle zur Diskussion:
"BAFF"
Dieser von den Grünen/Bündniss 90 eingebrachte Gesetzesvorschlag
beinhaltet einen Bundesausbildungsförderungsfond, aus dem Studierende
eine begrenzte Förderung erhalten , die anschließend zu einer
25-jährigen, einkommensabhängigen Rückzahlung verpflichtet.
Die Förderung ist als Volldarlehen mit noch unbekanntem Zinssatz gedacht.
Das BAFF bedeutet - auf Raten, nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch
den Staat - den kompletten Rückzug des Staates aus der Ausbildungsförderung.
Das Modell soll nämlich "garantieren, daß Eigenbeiträge
der Hochschulabsolventen für Ausbildungszwecke verwandt werden". Zudem
soll es "die Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte minimieren
und dei Finanzierbarkeit auch bei steigenden Studentenzahlen sicherstellen".
Die Grünen/Bündnis 90 sprechen sich mit diesem Modell demzufolge
für die weitgehende Privatisierung der Ausbildungsförderung aus
und haben sich mit dem "BAFF" als reaktionärstes Modell zur Studienfinanzierung
auf dem derzeitigen Markt der Unmöglichkeiten selbst disqualifiziert.
"Bayernmodell"
Dieses Modell beabsichtigt, den Eltern von Studierenden, die sich außerhalb
der Regelsttudienzeit befinden bzw. ihre Leistungsnachweise nicht erbringen,
die Leistungen des sog. "Familienleistungsausgleichs" (Steuerfreibeträge
für in der Ausbildung befindliche Kinder, Kindergeld) zu entziehen.
Mittels der so freigewordenen Gelder soll ein BAföG nach bisherigem
Schema finanziert werden.
"Drei-Körbe-Modell"
In seiner fortgeschriebenen Form sieht das "Drei-Körbe-Modell" ebenfalls
eine Umlenkung der Gelder aus demm Familienleistungsausgleich vor, jedoch
mit folgendem Förderungsverlauf: Innerhalb der Regelstudienzeit erhält
jede/r Student/in einen einkommens- und elternunabhängigen Sockelbetrag
(als Vollzuschuß) über 400 DM, natürlich aufgrund von Leistungsnachweisen.
(Korb 1) Eine Aufstockung dieses Sockels erfolgt als einkommens-und elternabhängige
Ausbildungshilfe zu 75% als unverzinsliches Darlehen und zu 25% als Zuschuß,
ebenfalls aufgrund von Leistungsnachweisen. (Korb 2) Im Anschluß
an die Regelstudienzeit soll dann noch für max. 2 Semester ein verzinsliches
Darlehen gewährt werden. (Korb 3) Die Verteilungskriterien der beiden
letzten Körbe orientieren sich an dem bisherigen BAföG-Gesetz.
Ein fauler Kompromiß
Es steht schon jetzt fest, daß ein auf diesen Grundlagen ausgearbeitete
Kompromiß ein fauler Kompromiß sein wird, denn studentische
Belange und Forderungen bleiben nach wie vor unberücksichtigt. Bestätigt
wird diese Befürchtung durch die Nachricht, daß der BAföG-Etat
für das Jahr 1998 von 2,31 Mrd. auf 1,76 Mrd. DM gekürzt wurde.
Die langfristige Planung des Bundes sieht eine weitere Absenkung auf 1,38
Mrd. DM für das Jahr 2000 vor.