AStA-Inform    Ausgabe 16    Dezember 1997

BAföG

Ein kleiner Exkurs in die Statistik: 1971 - 45% aller StudentInnen erhalten BAföG 1982 - 37% aller StudentInnen erhalten BAföG 1997 - 15% aller StudentInnen erhalten BAföG Der Grund für das Sinken der EmpfängerInnenzahlen hat sehr wenig mit dem gestiegenen Lebensstandart zu tun, sondern vielmehr mit einer Kombination aus Ignoranz und Inflation, unzureichender Anhebung der Bedarfssätze, Freibeträge und Gesetzesverschärfungen. Das BAföG hat für die PolitikerInnen nämlich den "Charme", daß es sich durch schlichtes Nichtstun - also durch eine ausbleibende Anpassung der Elternfreibeträge und Fördersätze an die Lbenshaltungskosten - irgendwann selbst abschafft. So fallen mit jeder Lohnerhöhung mehr StudentInnen aus der Förderung heraus, und die Kaufkraft des BAföG ist seit seiner Einführung um real 20% gesunken.

Historischer Rückblick

1971 wurde nach jahrzehntelangem Streit das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschlossen, aös Nachfolger des "Honnefer Modells". Ausgewiesenes Ziel war es, die Chancengleichheit sozial Schwächerer im Bildungswesen zu ermöglichen. Dieses here Ziel wurde immer weiter ausgehölt, indem immer größere Anteile als (zinsloses) Darlehen gewährt wurden. 1982 beschloß die Bundesregierung die Einführung des Volldarlehens. Wirksam war diese Regelung 1983 - 1990. Als Begründung wurde von offizieller Seite die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung angegeben. Jedoch waren die Jahre 1984 - 1990 wirtschaftlich prosporierende Jahre, in denen trotz hoher Einnahmen die öffentlichen Haushalte nicht konsolidiert wurden. Zudem konnte durch die Einführung des Volldarlehens von einer Haushaltsentlastung nicht die Rede sein, denn die ersten Rückflüsse waren frühestens nach sechs Jahren zu erwarten. Vielmehr begann die Bundesregierung 1982 auf breiter Linie ihre Politik der Umverteilung des gesellschaftlichen Vermögens. Das Prinzip der Sozialisierung der Kosten bei gleichzeitiger privatisierung der Erträge fühtr(e) zur Benachteiligung vieler, v.a. der sozial Schwachen, und zur Begünstigung weniger. Ab Herbst 1990 trat die 50%-Regelung (Hälfte Zuschuß, Hälfte Darlehen) in Kraft. 1996 wurde die 18. Novelle verabschiedet, wobei u.a. das verzinsliche Bankdarlehen eingeführt wurde.

Zur derzeitigen Lage

Seit Inkrafttreten dee 18. BAföG-Änderungsgeseztes erhalten Studierende, deren Studium sich durch Gremienarbeit oder Krankheit verlängert, nur noch ein privatwirtschaftliches und voll verzinstes Bankdarlehen.

"Für die Zukunft"

Eine Einigung von Bund und Ländern in Sachen Ausbilödungsförderung läßt noch immer auf sich warten, beim nächsten Treffen am 18.12.1997 soll diese jedoch endgültig erziehlt werden. Es stehen nach wie vor mehrere Modelle zur Diskussion:

"BAFF"

Dieser von den Grünen/Bündniss 90 eingebrachte Gesetzesvorschlag beinhaltet einen Bundesausbildungsförderungsfond, aus dem Studierende eine begrenzte Förderung erhalten , die anschließend zu einer 25-jährigen, einkommensabhängigen Rückzahlung verpflichtet. Die Förderung ist als Volldarlehen mit noch unbekanntem Zinssatz gedacht. Das BAFF bedeutet - auf Raten, nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch den Staat - den kompletten Rückzug des Staates aus der Ausbildungsförderung. Das Modell soll nämlich "garantieren, daß Eigenbeiträge der Hochschulabsolventen für Ausbildungszwecke verwandt werden". Zudem soll es "die Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte minimieren und dei Finanzierbarkeit auch bei steigenden Studentenzahlen sicherstellen". Die Grünen/Bündnis 90 sprechen sich mit diesem Modell demzufolge für die weitgehende Privatisierung der Ausbildungsförderung aus und haben sich mit dem "BAFF" als reaktionärstes Modell zur Studienfinanzierung auf dem derzeitigen Markt der Unmöglichkeiten selbst disqualifiziert.

"Bayernmodell"

Dieses Modell beabsichtigt, den Eltern von Studierenden, die sich außerhalb der Regelsttudienzeit befinden bzw. ihre Leistungsnachweise nicht erbringen, die Leistungen des sog. "Familienleistungsausgleichs" (Steuerfreibeträge für in der Ausbildung befindliche Kinder, Kindergeld) zu entziehen. Mittels der so freigewordenen Gelder soll ein BAföG nach bisherigem Schema finanziert werden.

"Drei-Körbe-Modell"

In seiner fortgeschriebenen Form sieht das "Drei-Körbe-Modell" ebenfalls eine Umlenkung der Gelder aus demm Familienleistungsausgleich vor, jedoch mit folgendem Förderungsverlauf: Innerhalb der Regelstudienzeit erhält jede/r Student/in einen einkommens- und elternunabhängigen Sockelbetrag (als Vollzuschuß) über 400 DM, natürlich aufgrund von Leistungsnachweisen. (Korb 1) Eine Aufstockung dieses Sockels erfolgt als einkommens-und elternabhängige Ausbildungshilfe zu 75% als unverzinsliches Darlehen und zu 25% als Zuschuß, ebenfalls aufgrund von Leistungsnachweisen. (Korb 2) Im Anschluß an die Regelstudienzeit soll dann noch für max. 2 Semester ein verzinsliches Darlehen gewährt werden. (Korb 3) Die Verteilungskriterien der beiden letzten Körbe orientieren sich an dem bisherigen BAföG-Gesetz.

Ein fauler Kompromiß

Es steht schon jetzt fest, daß ein auf diesen Grundlagen ausgearbeitete Kompromiß ein fauler Kompromiß sein wird, denn studentische Belange und Forderungen bleiben nach wie vor unberücksichtigt. Bestätigt wird diese Befürchtung durch die Nachricht, daß der BAföG-Etat für das Jahr 1998 von 2,31 Mrd. auf 1,76 Mrd. DM gekürzt wurde. Die langfristige Planung des Bundes sieht eine weitere Absenkung auf 1,38 Mrd. DM für das Jahr 2000 vor.